Für die Befreiung der kulturellen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern). Zum Bericht des Bundesrates "Kultur in den Medien der SRG" siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1997
- Prozesstyp
- Anderes
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 06.03.2019
Aktualisiert am 06.03.2019