Kontroversen um geraubte Kunstgegenstände fanden aber nicht nur zwischen der Schweiz und dem Ausland statt, sondern auch unter Schweizer Kantonen. Vor allem der Kanton St. Gallen, ehemaliges Untertanengebiet der Eidgenossen, verlangte lautstark die Rückgabe von Kulturgütern, welche ihm zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert entwendet worden waren. Der Zürcher Regierungsrat als Hauptakteur in dieser Angelegenheit weigerte sich, auf diese Rückforderungen einzutreten, worauf St. Gallen rechtliche Schritte erwog.
- Schlagworte
- Datum
- 9. Januar 1997
- Prozesstyp
- Interkantonale Zusammenarbeit
- Akteure
- Quellen
-
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- TA, 9.1.97; BaZ, 27.2.97; NZZ, 9.4.97; BüZ, 14.4.97; Presse vom 4.7.97; Bund, 7.7.97.6
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 04.11.2019
Aktualisiert am 04.11.2019