Anpassung der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film

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Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) verlangte eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur zur Anpassung der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film. Aufgrund zunehmender Bedeutung neuer Konsumformen wie beispielsweise dem internetbasierten Video on Demand (VoD) sei eine Überprüfung der bestehenden Fördermassnahmen zur Angebotsvielfalt im Filmwesen auf ihre Aktualität hin vorzunehmen. In seiner positiven Antwort zeigte sich der Bundesrat bereit, einen Vorschlag zur Ausweitung der Einverleiherklausel für den Online-Markt vorzulegen. Diese Klausel sieht vor, dass Kinofilme nur zur Erstaufführung in der Schweiz zugelassen werden können, wenn das Verleihunternehmen die Auswertungsrechte für alle Schweizer Sprachregionen erwirbt. Damit soll gesichert werden, dass Filme in allen Sprachregionen der Schweiz in den jeweiligen Sprachen verfügbar sind. Die beiden Räte schlossen sich in ihren Beratungen einvernehmlich dem Bundesrat an und überwiesen die Motion zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage an die Landesregierung.

Mit der im November 2014 vom Bundesrat präsentierten Kulturbotschaft 2016-2020 sollen unter anderem Anpassungen der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film vorgenommen werden. Mit einer Änderung des Filmgesetzes soll die Einverleiherklausel, welche bis anhin Schweizer Kinobetreiber verpflichtet, die Filmrechte für alle Sprachregionen der Schweiz zu erwerben, auf den Video- und DVD-Markt sowie auf Video-on-Demand (VoD) ausgeweitet werden. Mit diesem Vorhaben berücksichtigt der Bundesrat eine im Vorjahr in beiden Räten überwiesene Motion der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR).