Domkapitel des Bistums Basel pocht auf seine Rechte bei der Wahl des Bischofs

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Beim allseitig bedauerten gesundheitsbedingten Rücktritt von Otto Wüest, seit 1982 Diözenansbischof des Bistums Basel, meldete sich die Kirchenbasis umgehend zu Wort und pochte auf das Konkordat von 1828, welches dem Domkapitel weltweit einzigartige Rechte bei der Wahl des neuen Bischofs einräumt. Gestützt auf das Konkordat stellt das Domkapitel, in welchem die Bistumskantone mit je zwei Stimmen vertreten sind, eine in der Regel aus sechs Diözesanspriestern bestehende Kandidatenliste zusammen, von welcher die Regierungen der Bistumskantone (Aargau, beide Basel, Bern, Jura, Luzern, Solothurn, Thurgau und Zug) drei streichen können. Gemäss einem zusätzlichen Erlass darf der neue Bischof den Regierungen der Diözesanskantone nämlich nicht unangenehm sein. Aus den Verbleibenden wählt das Domkapitel dann den neuen Bischof. Dem Papst, der die Wahl schliesslich zu bestätigen hat, kommt somit höchstens noch ein Vetorecht zu.

Nach den Auseinandersetzungen um die Ernennung des Churer Bischofs Wolgang Haas kam der Wahl eines neuen Bischofs in der Diözese Basel - mit 10 Kantonen und 1,1 Mio Katholiken das grösste Schweizer Bistum - besondere Bedeutung zu. Aufgrund des Konkordates von 1828, welches dem Domkapitel und den Regierungen der betroffenen Kantone weltweit einmalige Rechte bei der Wahl eines Bischofs zugesteht, konnte davon ausgegangen werden, dass sich so umstrittene Vorkommnisse wie bei der Einsetzung von Haas nicht wiederholen würden. Die Wahl verlief denn auch ungestört und ohne laute Töne. Gewählt - und vom Papst bestätigt - wurde der Stadtberner Pfarrer und Dekan Hansjörg Vogel, der in Kirchenkreisen als profiliert und aufgeschlossen gilt.

Gleichzeitig mit der Bestätigung Vogels ernannte der Papst den eher als traditionalistisch eingeschätzten Walliser Priester Pierre Burcher zum neuen Weihbischof des Bistums Freiburg-Lausanne-Genf.