Aber auch Politiker wurden in dieser Richtung aktiv. Bereits zwei Monate vor dem Appell der Bischofskonferenz hatte Nationalrat Leuba (lp, VD) den Bundesrat in einer Interpellation aufgefordert, die Abschaffung des Bistumsartikels voranzutreiben. Leuba argumentierte, der Artikel widerspreche dem von den Stimmbürgern am 25. September angenommenen Anti-Rassismusgesetz, das ausdrücklich auch die Diskriminierung aus Gründen der Religionszugehörigkeit unter Strafe stellt. In seiner Antwort bestritt der Bundesrat zwar, dass der Bistumsartikel einen Fall von Diskriminierung im Sinn der internationalen Konvention gegen den Rassismus darstelle. Er räumte aber ein, dass diese Bestimmung mit der Regelung der konfessionellen Konflikte an Bedeutung verloren habe, weshalb er sich bereit erklärte, bei einer Totalrevision der Bundesverfassung die Aufhebung des Artikels zu beantragen, wie dies bereits eine überwiesene Motion des Nationalrates von 1972 verlangt hatte.
Nicht bis zu einer Totalrevision der Bundesverfassung möchte der Aargauer Ständerat Huber (cvp) warten. In der Wintersession reichte er eine parlamentarische Initiative für eine ersatzlose Streichung von Art. 50 Abs. 4 BV ein.