Erstmals in der Schweiz verneinte ein Gericht in der Schweiz die Frage, ob Scientology eine Religion sei. Gegenüber einem Scientology-Anhänger, der sich wegen seiner Zugehörigkeit zu dieser Gruppierung im Sinn des Antirassismus-Gesetzes diskriminiert fühlte, vertrat die St. Galler Anklagekammer die Ansicht, aufgrund ihrer Selbstdarstellung müsse Scientology als religiöse Philosophie und nicht als Religion bezeichnet werden. Das Bundesgericht wies die Klage des Scientology-Anhängers ebenfalls ab, da dieser nicht in der Lage war, eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung zu begründen.
- Schlagworte
- Datum
- 25. Juni 1997
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Quellen
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- Presse vom 14.2.97; SGT, 25.6.97
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 01.11.2019
Aktualisiert am 01.11.2019