Im Juni gab der Evangelische Kirchenbund (SEK) einen Vorentwurf zur Neustrukturierung der evangelischen Kirche bis Ende November in die Vernehmlassung. Um den Mitgliederschwund aufzuhalten, soll anstelle der Dachorganisation SEK eine nationale Evangelische Kirche in der Schweiz (EKS) mit dem Ziel „Einheit in der Vielfalt“ gegründet werden. Eine einmal jährlich tagende, von den kantonalen Synoden gewählte, nationale Synode soll neu gemeinsame Positionen und Strategien verabschieden. Ein neunköpfiger Rat als Exekutive sowie ein Ratspräsident, der mit gewissen bischofsähnlichen Aufgaben betraut wäre, soll die dreigliedrige Kirchenleitung komplettieren. Erste, im November bekannt gewordene Positionen einzelner Kantonalkirchen äusserten ihre grundsätzliche Unterstützung zur Schaffung von mehr Einheit. Letzteres solle jedoch eher in Form eines „Staatenbundes“ realisiert werden. Den Verfassungsentwurf lehnten verschiedene Kantonalkirchen aus Angst vor übermässiger Zentralisierung ab. Der Vernehmlassungsbericht wird im Frühjahr 2014 folgen.

Die Neustrukturierung der evangelischen Kirche (SEK) setzte sich 2014 fort. Im November fassten die SEK-Abgeordneten in Bern den Beschluss, die nationale Ebene der Reformierten Kirche zu stärken. Dem Entschluss ging eine Vernehmlassung mit Stellungnahmen aller 26 Kantonalkirchen, einiger kirchlicher Verbände und den theologischen Fakultäten der Universität Zürich und Basel voran, deren Ergebnisse im April des Berichtsjahres veröffentlicht wurden. Neu soll eine nationale Synode die Synoden der Kantonalkirchen ergänzen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Welche Kompetenzen dem neuen, gesamtschweizerischen Gremium zufallen werden, ist hingegen noch unklar. Drei weitere Grundaussagen formulierten die Abgeordneten, darunter auch folgenden Satz: "Die evangelisch-reformierte Kirche lebt als Kirchgemeinde, als Kantonalkirche und als schweizweite Kirchengemeinschaft". Gemäss SEK bilden die vier Grundaussagen einen Konsens und ebnen den Weg für die weitere Verfassungsrevision. Das Vorhaben, für eine allfällige Evangelische Kirche in der Schweiz (EKS) eine eigene, kirchenrechtliche Legitimation zu schaffen, war in der Vernehmlassung auf grossmehrheitliche Ablehnung gestossen.