Distanz- und Übernachtungsentschädigung

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Auf Basis einer im Februar des Berichtjahres eingereichten parlamentarischen Initiative des Büros des Ständerates soll die Distanz- und Übernachtungsentschädigung neu geregelt werden. Die bisherige Regelung sah vor, dass Übernachtungsentschädigungen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen dann ausgerichtet werden, wenn der Wohnort weiter als 25 mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegenden Kilometer entfernt ist. Neu soll nicht die Distanz, sondern die Fahrzeit entscheidend sein für die Gewährung von Entschädigungen. Vorgeschlagen wurden 30 Minuten Reisezeit oder ein Umkreis von 10 Kilometern Luftdistanz, was zur Folge hat, dass neu 21 Ratsmitglieder keine Übernachtungsspesen erhalten würden; mit der bisherigen Regelung waren es 16 Räte. Das Büro des Nationalrates gab noch im März seine Zustimmung und der Ständerat nahm die vorgeschlagene Revision des Parlamentsressourcengesetzes mit 29 zu 2 Stimmen in der Herbstsession an. Die grosse Kammer wird das Geschäft 2014 beraten.

Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2013 die Revision des Parlamentsressourcengesetzes gutgeheissen hatte, mit der die Distanz- und Übernachtungsentschädigung neu geregelt werden sollte, gelangte das Geschäft in der Frühjahrssession 2014 in den Nationalrat. Die Revision ging auf eine parlamentarische Initiative des Büros SR zurück, die Entschädigungen für Übernachtungen nicht mehr aufgrund einer Kilometerdistanz, sondern aufgrund der Reisezeit vergeben wollte. Bisher waren Ratsmitglieder, die in einem Umkreis von 25 Kilometern zum Bundeshaus wohnen, nicht entschädigt worden, obwohl ihre Reisezeit allenfalls wesentlich länger war als für Ratsmitglieder, die zwar weiter weg wohnen, aber bessere Verkehrsanbindungen haben. Bei einem Schwellenwert von neu 30 Minuten würden aktuell 21 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigungen mehr erhalten. Allerdings könnten nach wie vor Entschädigungen geltend gemacht werden, wenn ein Ratsmitglied – etwa aufgrund sehr früh anberaumter Kommissionssitzungen – gezwungen ist, in Bern zu übernachten. Ohne grosse Diskussion hiess die grosse Kammer die Verordnung mit 107 zu 41 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen insbesondere aus den Lagern der SVP und der BDP. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft im Ständerat einstimmig (39:0 bei 2 Enthaltungen) und im Nationalrat mit 131 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Wieder stammten die Nein-Stimmen aus den diesmal etwas besser besetzten Fraktionen der SVP und der BDP.