Nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung schlugen die Revisionsgegner eine personelle Aufstockung des Bundesgerichts und dabei namentlich die Schaffung einer dritten verwaltungsrechtlichen Abteilung vor. Die Mehrheit der Bundesrichter verlangte in einer gemeinsamen Eingabe vom Bundesrat, die Vorlage um die umstrittenen Punkte zu reduzieren und nochmals vorzulegen. Damit könnten immerhin die Bildung einer weiteren öffentlichrechtlichen Abteilung, die obligatorische Einführung von kantonalen Verwaltungsgerichten und die Möglichkeit, weniger wichtige Fälle von nur noch drei statt fünf Richtern behandeln zu lassen, aus dem abgelehnten Reformpaket gerettet werden. Diese Forderungen wurden von einer Motion Küchler (cvp, 0W) aufgenommen, welche der Ständerat mit Zustimmung des Vorstehers des EJPD guthiess. Gleichzeitig überwies die kleine Kammer auch eine allgemeiner gehaltene Motion [90.521] Schoch (fdp, AR) für eine grundlegende Reform der Bundesrechtspflege.
- Datum
- 25. September 1990
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 90.520
- Akteure
- Quellen
-
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- Amtl. Bull. StR, 1990, S. 692 f.
- SZ, 11.4. und 25.4.90 (Revisionsgegner und Bundesrichter); Amtl. Bull. StR, 1990, S. 690 ff. (Motion). Eine parlamentarische Initiative mit gleicher Stossrichtung ist auch von StR Rhinow (fdp, BL) eingereicht worden (Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 38). Siehe auch SZ, 19.11.90.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 10.07.2017
Aktualisiert am 10.07.2017