Die Bundesanwaltschaft (BA) ermittelte aufgrund einer Anzeige des Bundesamts für Polizei (BAP) gegen drei Journalisten des «Sonntags-Blicks» wegen Veröffentlichung geheimer Unterlagen. Auslöser war ein Artikel über geheime Ermittlungen mehrerer Kantone in Kooperation mit dem BAP und Interpol gegen einen internationalen Mafiaring gewesen. Im «Fall Jagmetti» bestätigte das Bundesgericht einen Entscheid des Zürcher Obergerichts, wonach ein Redaktor der «Sonntags-Zeitung» wegen Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen zu einer Busse von CHF 800.- verurteilt worden war. In seiner Urteilsbegründung hielt das Bundesgericht fest, die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information bleibe grundsätzlich strafbar. Eine im Licht der Meinungsäusserungsfreiheit grosszügigere Gesetzesauslegung lehnte das Gericht als unzulässig ab. Im weiteren stützte das Bundesgericht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), welche im Zusammenhang mit der 1997 ausgestrahlten Sendung «L’honneur perdu de la Suisse» den Verantwortlichen der Télévision Suisse Romande (TSR) eine Verletzung der Programmbestimmungen vorgeworfen hatte. Der Sendebeitrag, in welchem die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg thematisiert worden war, habe es gemäss Urteil des Bundesgerichts an Objektivität und Transparenz mangeln lassen.
- Schlagworte
- Datum
- 20. Dezember 2000
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Akteure
- Quellen
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- Bund, 22.1.00; TG, 24.11.00; NZZ, 7.12. und 20.12.00 sowie 11.1.01; Presse vom 8.12.00; LT, 16.12.00.
von Elisabeth Ehrensperger
Aktualisiert am 05.02.2025
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