In der kleinen Genfer Gemeinde Anières konnten die Stimmberechtigten im Januar bei einer kommunalen Abstimmung ihr Votum auch auf elektronischem Weg (via Internet) abgeben. Es handelte sich dabei um die weltweit erste Anwendung des sogenannten E-Votings bei einer rechtlich verbindlichen Entscheidung; bisher hatte es diese neue Art der Stimmabgabe nur bei unverbindlichen Testabstimmungen oder parteiinternen Entscheidungen gegeben. Ende Jahr wurde das Experiment in Cologny (GE) wiederholt. Bei einer an sich hohen Beteiligung von knapp 60 Prozent benutzten hier rund 30 Prozent das Internet zur Stimmabgabe; etwa zwei Drittel hatten auf dem Korrespondenzweg abgestimmt und nur 4 Prozent begaben sich persönlich zu den Abstimmungslokalen.
Dossier: Vote électronique- Schlagworte
- Datum
- 4. Dezember 2003
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- Bund, 18.1.03; LT, 20.1. und 1.12.03. Siehe dazu auch Oppliger, Rolf „Sicherheit im E-Voting“, in NZZ, 4.2.03, Lit. „Linder (2003). 'E-Voting - Eine Belebung der Demokratie', in LeGes, 2003, Nr. 1, S. 103-124.“ sowie die Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen der Genfer Testabstimmungen in TG, 27.1.03.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 05.04.2023
Aktualisiert am 05.04.2023