Eine Neuauslegung von Art. 77 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch ein Bundesgerichtsurteil von 2009 provozierte eine parlamentarische Initiative Joder (svp, BE). Das Bundesgesetz sieht vor, dass Beschwerde geführt und eine Nachzählung von Abstimmungen und Wahlen verlangt werden kann, wenn es zu „Unregelmässigkeiten“ kommt. Das Bundesgericht hielt fest, dass dies bereits der Fall sein könne, wenn ein Resultat knapp sei. Joder und mit ihm die SPK-NR beanstandeten dieses Urteil und mahnten eine Schwächung der Demokratie an, wenn Resultate alleine aufgrund von knappen Ausgängen hinterfragt werden dürften. Im Berichtsjahr äusserte sich die Schwesterkommission dazu noch nicht.
Dossier: Vorstösse betreffend die Nachzählung von Abstimmungen und Wahlen- Datum
- 18. Oktober 2012
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 11.502
- Akteure
- Quellen
-
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- BGE 136 II, S. 138
- Medienmitteilung der SPK-N vom 18.10.12
- NZZ, 19.10.12
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 02.12.2016
Aktualisiert am 02.12.2016