Verwendung männlicher Sprachformen

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Die ausschliessliche Verwendung männlicher Sprachformen in Verwaltungs- und Gesetzestexten hatte in letzter Zeit verschiedentlich den Missmut von Frauen hervorgerufen. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hatte sich des Problems angenommen und stellte nun ihren Bericht mit Verbesserungsvorschlägen vor. Sie empfahl dabei, auf eine einheitliche Lösung zu verzichten und je nach Kontext die verschiedenen sprachlichen Möglichkeiten wie neutrale Formen (Studierende), Paarformen (Professoren und Professorinnen) sowie Kurzformen (Lehrer/innen bzw. Lehrerinnen) zu nutzen.

Wie zuvor eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe befasste sich nun auch eine parlamentarische Kommission mit der Gleichstellung der Geschlechter in der Gesetzessprache. Gemäss ihrem Bericht sollen bei der Redaktion von Texten der Bundesversammlung die Empfehlungen der Verwaltungsgruppe zum Zuge kommen (allerdings ausdrücklich ohne Verwendung von Grossbuchstaben im Wortinneren). Um die Einheitlichkeit von Gesetzestexten zu gewährleisten, sollen diese Neuerungen freilich bloss bei neuen Gesetzen oder bei Totalrevisionen, nicht aber bei Teilrevisionen bereits bestehender Gesetze zur Anwendung gelangen. Den Widerständen französisch- und italienischsprachiger Parlamentarier wurde insofern Rechnung getragen, als es in Texten in diesen beiden Amtssprachen auch zulässig ist, weiterhin ausschliesslich die männliche Form zu verwenden. Der Nationalrat nahm, gegen einen Antrag Maspoli (lega, TI), mit 65 zu 37 Stimmen vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis; der Ständerat folgte ihm ohne Gegenstimmen.