Trotz dieser negativen Haltung der Parlamentarier beschloss der Bundesrat zwei Monate später neue Richtlinien für die Besetzung von ausserparlamentarischen Kommissionen. Danach soll bei der Bildung dieser Gremien generell nicht nur auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Regionen, der Sprach-, Alters- und Interessengruppen, sondern auch der Geschlechter geachtet werden. Dabei soll der Anteil der Frauen mindestens 30% betragen, wobei längerfristig eine paritätische Vertretung der Geschlechter anzustreben ist. In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Hubacher (sp, BS) gab der Bundesrat bekannt, dass im Mai 1992 der Frauenanteil in den insgesamt 388 ständigen ausserparlamentarischen Kommissionen 11% betrug; nur bei 17 (4,4%) dieser Gremien führte eine Frau den Vorsitz.
- Datum
- 11. Februar 1992
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Akteure
- Quellen
-
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- Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1274 f.
- BBl, 1992, II, S. 711 f. Siehe dazu auch SPJ 1989, S. 31 und BZ, 11.2.92.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 13.07.2017
Aktualisiert am 13.07.2017