CJB als Teil des Sonderstatuts für den Berner Jura

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Die bernische Regierung legte im Frühjahr ihre Pläne für die Konkretisierung des Sonderstatuts für den Berner Jura vor. Kernpunkt ist die Schaffung eines in direkter Wahl nach Proporzsystem gewählten und 24 Mitglieder zählenden „Conseil du jura bernois“ (CJB). Dessen Entscheidungskompetenzen beschränken sich auf kantonale Finanzbeiträge im Kulturbereich und auf Fragen der Schulkoordination. Zudem soll er zuständig sein für die Wahl der Vertreter des Berner Juras in die verschiedenen grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsgremien. Als neues Volksrecht schlug die Regierung zudem ein besonderes Initiativrecht für die Region vor: In Fragen, welche mit der kulturellen und sprachlichen Identität zusammenhängen, sollen 2'000 Stimmberechtigte eine kantonale Volksinitiative einreichen können (Für normale kantonale Volksinitiativen beträgt die Unterschriftenzahl 15'000). Die als Leitsätze bezeichneten Vorschläge der Berner Regierung wurden vorerst dem Regionalrat des Berner Juras (als Vertretung der drei frankophonen Bezirke), sowie den beiden Gemeinden des zweisprachigen Bezirks Biel zur Stellungnahme vorgelegt und dann in eine breite Vernehmlassung gegeben. Die jurassische Regierung, für welche die Wiedervereinigung aller sechs Bezirke weiterhin oberstes Ziel ist, kritisierte das Projekt als ungenügend; insbesondere seien die Entscheidkompetenzen des neuen Rates zu bescheiden, um als Partner in interkantonalen Projekten auftreten zu können. Die berntreue Force démocratique (FD) unterstützte hingegen die Vorschläge. Das Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) lancierte im Kanton Jura eine Volksinitiative, welche die Regierung verpflichten will, dem bernischen Jura ein konkretes Angebot für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura zu machen.

Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Die bernische Regierung präsentierte im Mai ihre Vorschläge für ein Sonderstatut für den Berner Jura. Sie hielt dabei bezüglich der Kompetenzen des „Conseil du Jura bernois“ (CJB) und der Einführung des Instruments einer regionalen Volksinitiative an ihren im Vorjahr veröffentlichten Leitsätzen fest. Für den „Conseil du Jura bernois“ legte sie zwei Wahlvarianten vor. Bei der einen werden alle 24 Mitglieder in direkter Volkswahl gewählt, bei der anderen sind die ebenfalls vom Volk gewählten jurassischen Mitglieder des bernischen Grossen Rates amteshalber dabei. Dem Verlangen der zweisprachigen Stadt Biel nach Einbezug in diese neuen Strukturen gab die Regierung aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 5 der Kantonsverfassung sieht nur für die drei jurassischen Bezirke ein Sonderstatut vor) und auch wegen des Widerstands aus dem Berner Jura nicht statt. Sie schlug aber vor, für die französischsprachigen Bieler einen vom städtischen Parlament oder vom Volk gewählten Rat für die Vertretung ihrer Interessen, namentlich im Bildungsbereich, zu schaffen.

Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Der bernische Grosse Rat hiess im Mai das von der Regierung im März vorgelegte Sonderstatut für den Berner Jura unverändert gut, nachdem auch für die Vertretung der Interessen der französischsprechenden Bevölkerung des Bezirks Biel eine zufrieden stellende Lösung ausserhalb der neuen Strukturen für den Berner Jura hatte gefunden werden können. Gegen das Sonderstatut stimmten die separatistischen Abgeordneten des Berner Juras sowie Parlamentarier aus dem Oberland. Letztere wollten mit ihrer Ablehnung darauf hinweisen, dass sie für ihre Region ebenfalls eine Sonderstellung wünschten.

Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)