Die Ablehnung des EWR-Vertrags verstärkte nicht nur in den Kantonen der Westschweiz das Interesse an einer grenzüberschreitenden Politik im Rahmen der Regionen der EU. Eine am Tag nach der EWR-Abstimmung eingereichte Motion (92.3489) Spielmann (pda, GE) verlangte, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben wird, eine Vertretung zu EU-Institutionen zu entsenden, und dass sie Kompetenzen im Rahmen der Beteiligung an Regionalorganisationen der EU erhalten. Eine ähnliche Motion (92.3501) Epiney (cvp, VS) im Nationalrat sowie im Ständerat eine Motion (93.3102) Schüle (fdp, SH) und ein Postulat (92.3525) Onken (sp, TG) legten das Schwergewicht auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. In seinen Antworten wies der Bundesrat darauf hin, dass bereits in der heutigen Praxis den Kantonen relativ grosse Kompetenzen zugestanden werden und deshalb eine Änderung von Art. 9 und 10 BV nicht erforderlich sei. So sei zum Beispiel die Mitarbeit der Kantone in grenzüberschreitenden regionalen Organisationen seit 1981 durch ein internationales Abkommen gesichert. Der Ständerat stimmte sowohl der Motion Schüle als auch dem Postulat Onken zu. Im Nationalrat meldeten die SD und die Lega Widerstand an, da sie von derartigen Bestrebungen ein Aufbrechen der Schweiz entlang ihrer Sprachgrenzen befürchten. Trotzdem überwies der Rat die Motionen Spielmann und Epiney in der vom Bundesrat beantragten Postulatsform; diejenige des Ständerats (Schäle) sogar als Motion.