Der Kanton Freiburg verfügt seit 1995 als einziger Kanton über ein Agglomerationsgesetz. Dieses erlaubt es, neue, zwischen Gemeinden und Kanton eingeschaltete politische Einheiten zu schaffen, die, anders als Bezirke oder Gemeindeverbände, mit vollständigen demokratischen Institutionen (Exekutive, Legislative und Volksrechte) ausgestattet sind. Welche Aufgaben und Kompetenzen einer Agglomeration zugewiesen werden, ist dabei noch offen. In der Stadt Freiburg und in vier Vorortsgemeinden reichten die Linksparteien im Frühjahr Gemeindeinitiativen ein, welche die Kantonsregierung beauftragen wollen, die Grenzen einer derartigen Agglomeration festzulegen und den Konstituierungsprozess in Gang zu setzen. Gemäss dem Agglomerationsgesetz gelten diese Initiativen als direkter Auftrag, eine vorangehende kantonale Volksabstimmung oder eine parlamentarische Zustimmung ist in dieser vorbereitenden Phase noch nicht erforderlich.

Dossier: Agglomerationsgesetz und -verband Freiburg