Debatte und Gerichtsverfahren wegen SVP-"Schlitzerplakat"

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Anders als vor vier Jahren war die Medienresonanz auf die Wahlkampagne der SVP insgesamt gering. Hatten die Schäfchenplakate bei den Wahlen 2007 noch zu einem riesigen, der Partei zu Gratiswerbung verhelfendem Medienecho geführt, wurden die Plakate zur Masseneinwanderungsinitiative medial kaum debattiert. Einzige Ausnahme stellte das so genannte „Schlitzerplakat“ dar, auf dem die Messerattacke eines Kosovaren auf einen Schweizer als „Folge der unkontrollierten Masseneinwanderung“ dargestellt wurde. Der gewählte Plakattitel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ musste auf Druck einiger Medien – zahlreiche weigerten sich, das Inserat überhaupt abzubilden – in „Kosovare schlitzt Schweizer auf“ geändert werden. Auch die Schweizer Bischofskonferenz protestierte gegen das Inserat und sprach in einem Communiqué von „gotteslästerlicher Menschenverachtung“.

Bei der Lancierung der Ausschaffungsinitiative 2011 hatte ein provokatives Inserat der SVP-Kampagne die Gemüter erregt. Einige Zeitungen weigerten sich sogar, die Annonce mit der Unterschrift „Kosovaren schlitzen Schweizer auf!“ abzudrucken. Zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich erstatteten in der Folge Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm. Die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich und Bern hatten sich in der Folge über ein Jahr lang über die Zuständigkeit und den Gerichtsstand gestritten. Das Bundesstrafgericht wies den Fall Bern zu, wo die Strafuntersuchung allerdings eingestellt wurde. Dagegen führte die Anklage allerdings erfolgreich Beschwerde. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht überlassen werden müsse. Angezeigt wurde schliesslich Toni Brunner, der als Parteipräsident und Wahlkampfleiter die Verantwortung übernahm. Allerdings wurde die Immunität Brunners von den zuständigen Parlamentskommissionen geschützt.

Das Verfahren um das 2011 bei der Ausschaffungsinitiative eingesetzte Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ wurde 2014 wieder aufgenommen. Zwar wollte die Staatsanwaltschaft Bern das Verfahren 2013 eigentlich ad acta legen, weil der in seiner Rolle als Parteipräsident als Hauptverantwortlicher betrachtete Toni Brunner parlamentarische Immunität genoss. Sie wurde aber vom Berner Obergericht im August 2014 aufgrund einer Beschwerde der beiden Kosovaren, die das Verfahren angestrebt hatten, angewiesen, die Untersuchung wieder aufzunehmen. In die Kritik gerieten verschiedene Inserate der SVP auch im Länderbericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI): Die SVP verwende extrem intolerante Bilder und eine ebensolche Sprache. Die Volkspartei wehrte sich, der Bericht enthalte zahlreiche Fehler und sei eine Bestätigung der abgehobenen und unseriösen Arbeitsweise solcher Gremien.