Der SGV lehnte sämtliche zur Abstimmung kommende Volksinitiativen ab. Er war, als Hauptträger des Referendums, auch aktiv in der Kampagne gegen das revidierte bäuerliche Bodenrecht. Ebenfalls abgelehnt wurden von ihm der als zu teuer beurteilte IWF-Beitritt und das revidierte Gewässerschutzgesetz, von dem er die Verhinderung eines weiteren Ausbaus der Wasserkraftnutzung befürchtete. Obwohl der SGV 1991 in seiner Verbandszeitung für das Referendum gegen die Parlamentsreform geworben hatte, verzichtete er auf die Ausgabe einer Abstimmungsempfehlung.