Dieser Auftrag bringt für den Bundesrat aber nichts neues, denn er hatte 2012 bereits einen Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Der Entwurf sieht vor, dass ein Unternehmen Fans die Beförderung zu einer Sportveranstaltung mit fahrplanmässigen Kursen verweigern kann, wenn ihnen frühzeitig Alternativen angeboten werden. Zudem sollen die Sportklubs für sämtliche, durch ihre Fans verursachten Schäden bei der Benützung von nicht fahrplanmässigen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs haften.
- Schlagworte
- Datum
- 26. Juni 2012
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- BBl, 2012, S. 6007
- Baz, 16.6.12
von Nadja Ackermann
Aktualisiert am 06.11.2017
Aktualisiert am 06.11.2017