Gleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalbehandlungen

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Der Nationalrat beriet eine Motion der CVP-EVP-Fraktion zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, um die gleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalbehandlungen einzuführen. Durch den medizinischen Fortschritt könnten heute zunehmend Eingriffe ambulant ausgeführt werden, welche früher eine stationäre Unterbringung der Patientinnen und Patienten erfordert hatten. Diese volkswirtschaftlich sehr erwünschte Entwicklung führe jedoch zu einer Verlagerung von Kosten zu den Krankenversicherern, die im ambulanten Bereich alleinige Kostenträger sind, während im stationären Bereich eine Aufteilung zwischen Krankenversicherern und den Kantonen besteht. Neu sollten beide Arten von Leistungen nach der gleichen Tarifstruktur abgerechnet und die Kosten zwischen Kassen und Kantonen geteilt werden, so die Forderung. Zudem sollten nur jene Behandlungen überhaupt in Spitälern vorgenommen werden, für die ein Spitalaufenthalt vonnöten sei. Der Bundesrat gab an, das Anliegen im Kern zu befürworten. Jedoch sei in diesem Bereich eine vertiefte Diskussion und Zusammenarbeit mit den Kantonen notwendig, welche aktuell im Gange sei. Er wolle die Resultate dieses Prozesses abwarten, die Motion sei daher abzulehnen. Die grosse Kammer folgte dem bundesrätlichen Antrag nicht: Abgesehen vom Votum der Fraktionssprecherin und des Gesundheitsministers Berset verzichtete sie auf eine Debatte und hiess die Motion mit 92 zu 35 Stimmen bei aussergewöhnlichen 45 Enthaltungen gut. Zu den Befürwortern gehörten die GLP und die bürgerlichen Fraktionen mit Ausnahme der FDP, zu den Gegnern die FDP-Liberale und die Grüne Fraktion, während sich die SP-Fraktion annähernd geschlossen der Stimme enthielt.

In der Frühjahrssesion 2015 entscheid der Ständerat, die Behandlung der Motion der CVP-EVP-Fraktion zur gleichen Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalbehandlungen für mindestens ein Jahr auszusetzen. Seit die Motion eingereicht worden war, so die Kommissionssprecherin, habe sich im entsprechenden Bereich mit der neuen Spitalfinanzierung ein bedeutender Wandel vollzogen. Es gelte deshalb, eine Evaluation dieser Politik abzuwarten, bevor weitere Entscheide getroffen werden. Zudem müssten die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren angehört werden. Gesundheitsminister Berset ergänzte, die Thematik sei Teil der Strategie Gesundheit 2020.

In der Sommersession 2015 schloss sich die grosse Kammer diskussionslos dem Entscheid der kleinen Kammer an, die Behandlung der Motion für eine gleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalbehandlungen für mindestens ein Jahr auszusetzen.

In der Wintersession genehmigte der Ständerat einen Ordnungsantrag Kuprecht (svp, SZ), die Motion der CVP-EVP-Fraktion zur gleichen Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalbehandlungen zu sistieren. Die Sistierung soll bis zur Beratung eines Entwurfs zur 2011 von beiden Kommissionen (SGK-NR und SGK-SR) angenommenen parlamentarischen Initiative Humbel (cvp, AG) zur Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand (09.528) dauern.