Kulturgüterraub in Syrien und im Irak

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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) verlangte in einer Motion verstärkte Massnahmen gegen den Kulturgüterraub in Syrien und im Irak. Gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz und das Embargogesetz will der Vorstoss der Schweiz den Import und Handel von Kulturgütern aus Syrien und dem Irak verbieten. Weiter fordert die Motion den Bundesrat zur Schaffung eines Bergungsortes auf, wie dies das neue Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) vorsieht. Der Bundesrat befürwortete das Anliegen im Sinne des Kulturgüterschutzes und hielt in seiner Antwort fest, dass lediglich die Sanktionsverordnung zu Syrien angepasst werden müsse; Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Irak würden den Handel mit gestohlenen Kulturgütern bereits explizit untersagen. Mit erwähnter gesetzlicher Anpassung soll die Lücke zum EU-Recht geschlossen werden, welches auch für Syrien bereits über griffige Massnahmen zur Verhinderung von Kulturgüterhandel verfüge. Die Evaluation für einen möglichen Bergungsort von ausländischen Kulturgütern, wie dies das neue KGSG will, sei bereits im Gange. In diesem Bereich bestünde somit kein Handlungsbedarf. Eine bürgerliche Kommissionsminderheit Mörgeli (svp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion. Die Minderheit sah bei deren Annahme unter anderem die neutrale Haltung der Schweiz sowie die Wirtschaftsfreiheit gefährdet. Sie wies darauf hin, dass für Syrien und im Gegensatz zum Irak von Seiten der UNO kein Mandat zum Kunsthandelsboykott bestehe. Trotz diesen Entgegnungen nahm der Nationalrat die Motion mit 113 zu 65 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Gegen das Vorhaben stemmte sich die SVP. Die Fraktion der FDP-Liberalen zeigte sich gespalten.

In der Frühjahrssession 2015 überwies der Ständerat als Zweitrat eine Motion der WBK-NR, welche von der Schweiz verstärkte Massnahmen zur Verhinderung des illegalen Imports und Handels mit gestohlenen Kulturgütern aus Syrien und dem Irak fordert. Bei ihrem Entscheid stützte sich die Kantonskammer auf einen Bericht der eigenen WBK, die das Anliegen ihrer Schwesterkommission jedoch nur mit Stichentscheid der Präsidentin Géraldine Savary (sp, VD) zur Annahme empfahl. Die starke Kommissionsminderheit plädierte auf Ablehnung des Anliegens, da der Bundesrat die Forderungen der Motion zum Zeitpunkt der Beratung teilweise bereits umgesetzt sowie weitere Massnahmen geplant hatte. Die knappe Kommissionsmehrheit vertrat die Ansicht, die Annahme der Motion entfalte eine starke Signalwirkung.

In seinem Bericht zu Motionen und Postulaten beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion der WBK-NR zu gestohlenen Kulturgütern aus Syrien und dem Irak. Die Forderung der Motion sei bereits im Rahmen der Änderung der Verordnung über die Massnahmen zu Syrien erfüllt worden. Bezüglich des geforderten Bergungsortes ("Safe Haven") für bedrohte Kulturgüter hätten das EDA und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die UNESCO bereits informiert. Beide Kammern kamen dem Anliegen nach und schrieben die Motion ab.