National- und Ständerat sprachen sich auf Anraten der Regierung oppositionslos für eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) aus, welche die bestehende Abgabe auf leeren Datenträgern revidieren wollte. Wer heute einen unbespielten digitalen Datenträger (z.B. in Form einer CD, DVD oder eines MP3-Players) kauft, zahlt darauf eine Abgabe, die den Kulturschaffenden als Entschädigung für die gesetzlich erlaubte Privatkopie zurückvergütet wird. Handlungsbedarf ortete die Kommission aufgrund neuerer Entwicklungen, namentlich der Entstehung von Cloud- und Streaming-Diensten, welche die Weiterverbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Leerträger ermöglichen. Einer – mittlerweile zurückgezogenen – parlamentarischen Initiative der FDP-Liberalen Fraktion, welche die Abgabe auf leeren Datenträgern abschaffen wollte, gab die WAK-NR hingegen keine Folge. Dieser Entscheid wurde einstimmig getragen (4 Enthaltungen) und damit begründet, dass allfällige Anpassungen der gesetzlichen Basis in Übereinstimmung mit dem im November 2013 erschienenen Bericht der Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (Agur12) erfolgen sollte. Im Nationalrat erinnerte Bundesrätin Sommaruga (sp) an die grundsätzlich positive Resonanz der Arbeitsgruppe auf die Zweckmässigkeit der bestehenden Leerträgervergütung.

Dossier: Revision des Urheberrechts