Massnahmen zur Früherfassung von Krankheitsfällen (Mo. 14.3661)

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Der Nationalrat beriet in der Herbstsession eine Motion seiner SGK mit dem Titel "Massnahmen zur Früherfassung von Krankheitsfällen gemeinsam entwickeln", welche als Gegenvorschlag zu einer Motion Kuprecht (svp, SZ) mit dem Titel "Unnötige IV-Renten vermeiden" eingereicht worden war. Der Motionstext beauftragt den Bundesrat, umgehend Massnahmen zu ergreifen, die die Früherfassung von Krankheitsfällen bei Erwerbstätigen gewährleisten, um die Rückkehr in den Arbeitsprozess zu garantieren und eine langfristige Abhängigkeit von Leistungen der IV zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen die Arbeitgebenden, die medizinischen Fachpersonen und die IV-Stellen stärker koordiniert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und betonte, die Optimierung der Eingliederung insbesondere von jungen Erwachsenen und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen sei ein zentrales Anliegen innerhalb der aktuellen Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der IV. Eine Minderheit Rossini (sp, VS) hatte sich ursprünglich gegen die Motion ausgesprochen, zog ihren Antrag jedoch zurück und der Vorstoss passierte die grosse Kammer stillschweigend. Die Beratung im Ständerat stand 2014 noch aus.

Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Der Bundesrat nahm die Forderung der Motion der SGK-NR, Massnahmen zur Früherfassung von Krankheitsfällen von Erwerbstätigen zu entwickeln, in seine Botschaft zur Weiterentwicklung der IV auf. Die Motion werde durch die Ausweitung der Früherfassung und durch die verstärkte Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden und Ärztinnen und Ärzten erfüllt, weshalb er die Motion zur Abschreibung empfehle, erklärte er im Rahmen der Botschaft. Stillschweigend nahmen National- und Ständerat den Abschreibungsantrag in der Frühjahrs- und Herbstsession 2019 an.

Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse