Gemäss einem im September 2014 gefällten Bundesgerichtsentscheid sind ausländische Personen, wenn sie als gesetzliche Erben in den Besitz eines in der Schweiz liegenden Grundstücks gelangen, generell von der Bewilligungspflicht zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland befreit. Ferner entfällt der Besitzanspruch auch nicht, wenn die betreffende Person bereits über ein anderes Feriendomizil in der Schweiz verfügt.