Gänzlich unbestritten war das Bundesratsgeschäft zum Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung 2015-2021 in der Wintersession 2014 im erstberatenden Ständerat. Einstimmig befürwortete die Kantonskammer für die kommenden Jahre (2015-2021) einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 1,9 Mrd. Mit diesem Instrument zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum verbürgt der Bund Emissionen der Emissionszentrale für Gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) im Jahr 2003 musste noch keine einzige Bürgschaft eingelöst werden.
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung- Datum
- 4. Dezember 2014
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 14.055
- Quellen
-
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- AB SR, 2014, S. 1173 f.
- BBl, 2014, S. 6441 ff.
- TA, 5.12.14
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 11.09.2017
Aktualisiert am 11.09.2017