Die Kantone Basel-Landschaft (10.329) und Basel-Stadt (10.327) reichten je eine Standesinitiative ein, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen definitiven Einsatz von elektronischen Fussfesseln verlangen. Der Bundesrat hatte bereits 1999 eine entsprechende Ausnahmeregelung für Versuche in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf, Solothurn, Tessin und Waadt bewilligt. Fussfesseln für gewalttätige Partner fordert auch eine vom Nationalrat angenommene Motion Perrin (svp, NE) (09.4017). Die elektronische Überwachung von Gewalttätern soll insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt schützen.
- Schlagworte
- Datum
- 24. Juni 2010
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 10.327
- Akteure
- Quellen
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- Einreichung der Standesinitiativen: Presse vom 10.9.10; zum Thema Fussfesseln: NZZ, 29.1., SN 28.6.10; Mo. Perrin: AB NR, 2010, S. 92 und TA, 24.2.10.
- Kt.Iv. 10.329
- Mo. 09.4017
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 06.05.2016
Aktualisiert am 06.05.2016