Konzentrationswerte von Schadstoffen

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Der Anhang 1 zur Altlastenverordnung (AltlV) legt in einer Tabelle Konzentrationswerte von Schadstoffen für die Beurteilung der Belastung der Gewässer fest. Diese Auflistung ist jedoch nicht abschliessend und Konzentrationswerte weiterer Schadstoffe müssen jeweils mittels vorgegebener toxikologischer Kriterien eruiert und vom BAFU abgesegnet werden. Eine Motion Hadorn (sp, SO) verlangt nun, dass letztere Werte ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden, damit nicht in jedem Fall von Altlasten dieselben Abklärungen wiederholt werden müssten. Der Nationalrat leitete das Anliegen auf Anraten des Bundesrates diskussionslos an den Ständerat weiter, der sich im Berichtsjahr noch nicht zum Vorstoss äusserte.

Auch im zweitberatenden Ständerat entpuppte sich eine Motion Hadorn (sp, SO) mit der Forderung nach öffentlicher Bereitstellung der vom BAFU bereits gutgeheissenen Konzentrationswerte von Schadstoffen als gänzlich unumstritten: Das Anliegen stiess in der Sommersession auf Anraten der vorberatenden Kommission auf Zuspruch bei den Kantonsvertreterinnen und -vertretern. Mit Annahme des Geschäfts sollen Doppelspurigkeiten vermieden werden; bereits hergeleitete Grenzwerte für Gewässer verunreinigende Schadstoffe müssen somit nicht mehr länger mehrfach definiert werden, was auch die Vereinheitlichung des Herleitungsverfahrens ermöglicht.

Das BAFU veröffentlichte in Erfüllung der Motion Hadorn (sp, SO) die entsprechenden Konzentrationswerte auf seiner Website und wird diese Liste periodisch aktualisieren. Diese Veröffentlichung der zusätzlich hergeleiteten Konzentrationswerte sollte den zuständigen kantonalen Behörden die Arbeit erleichtern. Daher erachtete der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte deren Abschreibung. Der National- und der Ständerat stimmten der Abschreibung im Herbst 2016 zu.