Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)

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In der Herbstsession des Vorjahres hatte der Nationalrat einen parlamentarischen Vorstoss gutgeheissen, der das Vollsplitting bei der Familienbesteuerung verlangt. Im Berichtsjahr standen zahlreiche weitere Vorstösse zur Behandlung an. Der Bundesrat bat um Zurückhaltung, weil er sich bei der Planung der zukünftigen Familienbesteuerung stark behindert fühlte. Im März trat Bundesrat Villiger vor die Presse und kündigte im Rahmen eines bundesrätlichen Steuerpakets Steuerermässigungen für Familien mit Kindern an. Ebenso setzte sich die Landesregierung zum Ziel, Ehepaare bei der Besteuerung gegenüber Konkubinatspaaren gleichzustellen. Insgesamt rechnete der Bundesrat mit Mindereinnahmen von rund 1,3 Mia Fr. bei Bund und Kantonen. Vier Varianten standen zur Wahl: Das „Vollsplitting ohne Wahlrecht“, welches vom Bundesrat und den Finanzdirektoren favorisiert wurde, besteuert das gemeinsame Einkommen verheirateter Paare je hälftig. Aufgrund der Progression fällt so der Steuersatz bedeutend geringer aus. Bei der Variante „Vollsplitting mit Wahlrecht“ kommen auch Konkubinatspaare zum Zug. Das Modell „Individualbesteuerung“ hat die Steuerveranlagung jeder mündigen Person zur Folge. Beim Ansatz „Familiensplitting“ werden alle Personen einzeln veranlagt, Ehepaare und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern können allerdings vom Splitting profitieren. Ein fünftes Modell „Abbau der Progression“ entstammt einer ständerätliche Initiative. Es verfolgt eine Verflachung der Progressionskurve bei der direkten Bundessteuer, Korrekturen bei den Soziallasten und die steuerliche Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren. Unabhängig von der Umsetzung dieser Modelle will der Bundesrat Einkommen unterhalb des Existenzminimums in Zukunft nicht mehr besteuern, Eltern einen höheren Kinderabzug gewähren und überdies einen Abzug für Betreuungskosten einführen. Auch die Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sollen voll abzugsfähig werden.

Im Oktober fällte der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid allerdings zugunsten einer Mischvariante: dem „Teilsplittings ohne Wahlrecht“. Ehepaare sollen wahlweise entweder weiterhin gemeinsam besteuert oder separat auf der Basis eines durch 1,9 dividierten Gesamteinkommens veranschlagt werden. Mit den Einsparungen gegenüber dem Vollsplitting sollen höhere Kinderabzüge eingeführt werden. In der Vernehmlassung lehnten SP und Gewerkschaften diese Reform jedoch ab. Profitieren würden ihrer Meinung nach lediglich Paare mit hohem Einkommen. Die Kantone wehrten sich gegen den durch die Individualbesteuerung anfallenden Mehraufwand. FDP und SVP hielten am Vollsplitting fest und die CVP favorisierte das Familiensplitting. Sukkurs erhielt das Familiensplitting ausserdem von den Wirtschaftsverbänden. Überraschend wich aber Bundesrat Villiger im November von seinem Vorhaben ab, die Reform noch während der Wintersession im Parlament beraten zu lassen. Aufgrund der unsicheren Konjunkturlage müssten die Bundesfinanzen neu beurteilt werden.

Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Ende Februar präsentierte der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Steuerpaket 2001 die Reformen zur Familienbesteuerung. Diese bestätigten die Grundsatzentscheide vom Oktober 2000 zugunsten des Teilsplittings ohne Wahlrecht. Die Einsparungen sollten eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer von 5600 auf 9000 Fr. erlauben. Damit könne den Familienlasten – auch bei Konkubinatspaaren – vermehrt Rechnung getragen werden. Des weiteren ist ein berufsbedingter Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern unter 16 Jahren von höchstens 4400 Fr. sowie ein Abzug der Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung geplant. Letzterer würde in Form einer Pauschale für jeden Kanton separat festgelegt, entsprechend der kantonalen Durchschnittsprämie. Die Kantone müssten ebenfalls ein Splitting-Verfahren für Verheiratete und einen Abzug der Fremdbetreuungskosten einführen, doch wären sie frei in der Ausgestaltung. Auch der Pauschalabzug für die obligatorischen Kranken- und Unfallversicherungsprämien wäre obligatorisch.

Auf die einfache Anfrage Fehr (sp, ZH) (Anf. 00.1127) betreffend alternative Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stärkung von Familien hielt der Bundesrat fest, dass sich die Reform auf die Ehepaar- und Familienbesteuerung beschränke. Eine Ausweitung dieses Themas auf aussersteuerliche Bereiche würde den für das Steuerpaket 2001 massgeblichen Rahmen sprengen. So lehnte der Bundesrat die Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung ab, desgleichen Sozialabzüge vom Steuerbetrag anstatt vom steuerpflichtigen Einkommen, weil dies die Steuerprogression verschärfen würde. Gegenüber einer bundesrechtlichen Regelung der Familienzulagen sei er hingegen grundsätzlich positiv eingestellt

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Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Herbst nahm der Nationalrat die Beratungen der Vorlage zur Familienbesteuerung in Angriff. Um alle Familien gleichzustellen, beantragte Meier-Schatz (cvp, SG) namens der Kommission, das Teilsplitting auch auf Konkubinatspaare mit Kindern auszudehnen, ausserdem, die Kinderabzüge auf 11'000 Fr. zu erhöhen und einen Kinderbetreuungsabzug von 7000 Fr. sowie einen zusätzlichen Ausbildungsabzug von 3000 Fr. einzuführen. Rückweisungsanträge von linker und grüner Seite, die eine Individualbesteuerung (Fehr, sp ZH), ein Familiensplitting (Fässler, sp SG) oder eine gezielte Unterstützung von Familien in Form einer Rente (Genner, gp ZH) forderten, blieben chancenlos. Auch ein Antrag Fässler (sp, SG), Abzüge statt vom steuerbaren Einkommen vom steuerbaren Betrag zu gewähren, um kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten, wurde abgelehnt. Mit 84:81 Stimmen beschloss der Rat jedoch auf Antrag Rechsteiner (sp, SG) beim Gesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden eine Steuerbefreiung des Existenzminimums bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

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Im Frühling schickte die WAK-SR zwei neue Varianten der Familienbesteuerung mit unterschiedlichen Divisoren an die Kantone zur Vernehmlassung; diese fanden wenig Anklang. Darauf schlug die WAK dem Ständerat die Einführung der Individualbesteuerung vor. Mit 24:17 Stimmen hielt der Rat jedoch am Teilsplitting mit Divisor 1,9 fest, das vom Bundesrat und vom Nationalrat favorisiert wird. In der Detailberatung strich der Ständerat im Einklang mit der Kommission und dem Bundesrat das vom Nationalrat eingeführte Wahlrecht (gemeinsame Veranlagung oder Splitting) für Konkubinatspaare mit Kindern. Anschliessend stutzte er die vom Nationalrat grosszügig genehmigten Abzüge zurück: Er setzte den Betreuungskostenabzug auf 4000 Fr. fest, kürzte den Kinderabzug auf 9300 Fr. und strich den Ausbildungsbeitrag für Jugendliche. Beim Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden stimmte er mit 25:18 Stimmen einem Antrag Plattner (sp, BS) zu, der die Kantone nicht dazu zwingt, zum Teilsplitting überzugehen; damit können die Kantone zwar nicht die Individualbesteuerung einführen, jedoch ihre Doppeltarife beibehalten.

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Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

In der Differenzbereinigung bekräftigte der Nationalrat seine Beschlüsse vom Vorjahr: Abzug der Kinderbetreuungskosten von 7000 Fr., Erhöhung des Kinderabzuges auf 11 000 Fr. und Ausbildungsabzug von 3000 Fr. Ausserdem beschloss er mit 105:56 Stimmen im Gegensatz zum Nationalrat, den Kantonen den Wechsel zum Teilsplitting-Modell vorzuschreiben.

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Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Differenzbereinigungsverfahren betreffend das Steuerpaket 2001 setzte sich der Ständerat bei den Kinderabzügen (9300 Fr. statt 11'000 Fr.) durch, beim Abzug der Kinderbetreuungskosten von 7000 Fr. schloss er sich dem Nationalrat an; dieser verzichtete auf einen Abzug von 3000 Fr. für Jugendliche in Ausbildung. Die Einigungskonferenz lehnte wie zuvor der Ständerat das Wahlrecht (gemeinsame Veranlagung oder Splitting) für Konkubinatspaare ab, folgte aber dem Nationalrat bei der Verankerung des Splittings im Steuerharmonisierungsgesetz, welches die Kantone zwingt, zum Teilsplitting überzugehen. Im Einklang mit dem Bundesrat überwies der Ständerat ein Postulat Lauri (svp, BE) (Po. 02.3549), das die Regierung beauftragt, dem Parlament bis Ende 2004 einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung in Bund und Kantonen zu unterbreiten.

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