Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)

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Bei der Totalrevision der Bundesverfassung hatte Nationalrat Berberat (sp, NE) beantragt, der Sprachenartikel sei durch einen Passus zu ergänzen, wonach die erste unterrichtete Fremdsprache zwingend eine Landessprache sein muss. Um das Gesamtwerk nicht durch umstrittene Forderungen zu gefährden, hatte der Nationalrat dies auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Im Juni des Berichtsjahres reichte Berberat, unterstützt von 65 Mitunterzeichnern, das Anliegen in Form einer parlamentarische Initiative erneut ein. Der Initiant wollte in seinem Vorstoss keinen Angriff auf den Bildungsföderalismus sehen, erinnerte aber daran, dass der Bund in Bereichen, die ihm wichtig scheinen, beispielsweise beim Schulsport, bereits früher koordinierend in den Volksschulunterricht eingegriffen hat. Unter dem Eindruck der Beschlüsse in Appenzell-Innerrhoden und Zürich hiess die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates mit 9 zu 8 Stimmen die Initiative gut. Die Minderheit der Kommission, welche für den Fall einer Volksabstimmung befürchtet, die Vorlage könnte das Land und die Generationen spalten, hätte das Anliegen lieber in die Form einer Motion gekleidet, die eine Lösung ohne Verfassungsänderung ermöglicht hätte.

Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Mit dem knappen Stimmenverhältnis von 72 zu 67 gab der Nationalrat in der Frühjahrssession einer parlamentarischen Initiative des Neuenburger SP-Abgeordneten Berberat Folge, der eine Landessprache als erste Fremdsprache im Unterricht auf Verfassungsstufe festschreiben möchte. Haller (svp, BE) machte als Sprecherin der Kommission geltend, Sprache sei mehr als Kommunikationsmittel; sie vermittle Kultur, geistiges Erbe, Emotion und Politik. Die Gegner fochten mit dem föderalistischen Argument der Kantonshoheit in Schulfragen, was Berberat mit der Feststellung konterte, diese sei bei der flächendeckenden Einführung des Herbstschulbeginns und mit der Verpflichtung der Schulen zu einem ausreichenden Sportunterricht bereits relativiert worden. In ihren Ausführungen zuhanden der Presse erklärten mehrere der Befürworter, sie hätten eher «contre coeur» für die Initiative gestimmt, weniger aus Opposition gegen Frühenglisch als vielmehr, um die Romands nicht zu brüskieren und die Diskussion auf eine breitere politische Ebene zu stellen.

Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Im Herbst stimmte die WBK des Nationalrates einer parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) zu und unterstützte damit das Anliegen, eine Bestimmung ins Sprachengesetz aufzunehmen, welche die Kantone verpflichtet, auf Primarstufe als erste Fremdsprache eine Landessprache zu unterrichten. Der Nationalrat verlängerte die Frist zur Behandlung des Vorstosses bis zum Abschluss der Beratungen des Sprachengesetzes.

Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) aus dem Jahr 2000 wollte, dass die Kantone dafür sorgen, dass als erste Fremdsprache jeweils eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird. 2001 hatte der Nationalrat der Initiative Folge gegeben und seine WBK damit beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission versuchte, das Anliegen im Rahmen des von ihr vorgeschlagenen Sprachengesetzes in Artikel 15 Absatz drei umzusetzen. Die Bestimmung wurde allerdings im Ständerat ungnädig aufgenommen und der Nationalrat liess sich von einer Kompromisslösung überzeugen. Artikel 15 Absatz drei des Bundesgesetzes über die Landessprachen besagt nun, dass sich die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht einsetzen sollen, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Die Räte lehnten damit die Forderung der parlamentarischen Initiative implizit ab.

Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes