Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates brachte ihre Sorgen bezüglich der steigenden Pflegekosten in einem Kommissionspostulat zum Ausdruck. Der Bundesrat sollte in einem Bericht aufzeigen, wie eine gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen ermöglicht werden könne und wie alle Kostenträger, also die Versicherer, die öffentliche Hand und die Privaten, mitverpflichtet werden können. Darüber hinaus sollte der Teuerung Rechnung getragen werden: Die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegeleistungen sollten regelmässig entsprechend angepasst werden können.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Anliegens. Im Rahmen eines im Frühling publizierten Berichts wurden diese Belange bereits aufgegriffen, so die Begründung. Zudem sei bereits die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Gange, deren Resultate bis spätestens Ende 2017 vorliegen sollen. Die Regierung verwies auch auf den anlässlich jener Reform gefällten Parlamentsentscheid, auf eine regelmässige zweijährliche Anpassung der OKP-Beiträge zu verzichten. Da die Verantwortung für die Versorgung im Rahmen des KVG generell bei den Kantonen liege und speziell auch die Pflegeheimplanung in deren Kompetenz liegt, seien diese auch für eine effiziente Leistungserbringung zuständig. Entgegen dieser Einschätzungen nahm der Nationalrat das Postulat an. Scheinbar hatte das Argument, wonach bei Kostensteigerungen definiert werden muss, wer sie finanziert, überzeugt. Eine gleichmässige Finanzierung der steigenden Pflegekosten durch alle Kostenträger erschien der Kommission als korrekt und gerecht. Dieser Einschätzung folgten 178 Nationalrätinnen und Nationalräte, einer stellte sich dagegen, drei enthielten sich der Stimme.

Im November 2020 veröffentlichte der Bundesrat den durch zwei Postulate der SGK-NR (Po. 16.3352 und Po. 19.3002) geforderten Bericht zur Pflegefinanzierung. Mit ihrem Postulat von 2016 hatte die Kommission vom Bundesrat verlangt, Möglichkeiten für eine gleiche Finanzierung der Kostensteigerung der Pflegeleistungen durch alle Kostenträger und für eine Anpassung der OKP-Beiträge an die Teuerung aufzuzeigen. Die Grundlage dafür sei die Herstellung von Transparenz bezüglich der Kosten für Pflegeleistungen, betonte die Regierung in ihrem Bericht. Entsprechend habe sie eine Bestandesaufnahme der Langzeitpflege vorgenommen und Finanzierungsoptionen skizziert. Verbessert werden müsse dabei insbesondere die Qualität der Kostenrechnung und -daten im ambulanten Bereich. Aufgrund seiner Auslegeordnung seien verschiedene weitere Vorgehen möglich, betonte der Bundesrat. Als beste Option erachtete er die Integration der Pflegekosten in EFAS, wie es das zweite Postulat der Kommission verlangte. Er könne sich allenfalls aber auch eine «Weiterführung des Status quo mit konstanten Beiträgen der OKP für Pflegeleistungen» vorstellen. Eine regelmässige Anpassung der Beiträge an die Teuerung erachtete er hingegen von allen Optionen als am teuersten.