BRG zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (15.028)

Als PDF speichern

Pistenfahrzeuge sollen künftig teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Dies sah die im März 2015 vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes vor, die auf eine Motion Baumann (cvp, UR) aus dem Jahr 2012 zurückgeht. Der Motionär hatte sein Anliegen damals mit dem Umstand begründet, dass Pistenfahrzeuge nicht primär auf Strassen, sondern in Ski- und Langlaufgebieten verkehrten, womit diese nur beschränkt die Infrastruktur verwendeten, die durch einen Teil der Einnahmen aus der Mineralölsteuer finanziert wird. Überdies beantragte der Bundesrat, das Mineralölsteuergesetz um einen Passus zu ergänzen, der die Kompetenz, Lieferungen von Treib- und Brennstoffen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen von Steuern zu befreien, an die Steuerbehörde delegiert.

Der Nationalrat befasste sich Mitte 2015 innerhalb von drei Monaten gleich zweimal mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes, die der Bundesrat den Räten im März vorgelegt hatte und durch die Pistenfahrzeuge künftig teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden sollten. Im Juni entschied sich die grosse Kammer mit 111 zu 67 Stimmen bei 6 Enthaltungen, entgegen der vorberatenden Verkehrskommission (KVF-NR), die mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Auffassung gewesen war, dass keine zusätzlichen Ausnahmen von der Mineralölbesteuerung geschaffen werden sollten, auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat schickte die Teilrevision damit zurück an die KVF-NR. Diese sprach sich in der Detailberatung mit 13 zu 11 Stimmen für eine Rückerstattung ohne Differenzierung nach der technischen Ausrüstung aus. Dieser Auffassung war auch die grosse Kammer, die sich mit 113 zu 59 Stimmen gegen die im Entwurf des Bundesrates vorgesehene Erfordernis eines Partikelfilters zur vollständigen Rückvergütung des Strassenanteils der Mineralölsteuer aussprach – zum Unmut von Sozialdemokraten, Grünen und Grünliberalen.

Nachdem die Änderung des Mineralölsteuergesetzes, die der Bundesrat dem Parlament im März 2015 vorgelegt hatte und durch die Pistenfahrzeuge künftig teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden sollten, bereits in der grossen Kammer eine Ehrenrunde gedreht hatte, waren sich auch der Ständerat und seine Verkehrskommission (KVF-SR) zuerst nicht einig. Die Kommission beantragte mit 8 zu 4 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten und war damit wie ihre Schwesterkommission der Auffassung, dass keine zusätzlichen Ausnahmen von der Mineralölbesteuerung geschaffen werden sollten. Im Ständerat triumphierte dann aber eine Minderheit Lombardi (cvp, TI), deren Eintretensantrag mit 30 zu 13 Stimmen deutlich der Kommissionsmehrheit vorgezogen wurde. Damit schickte auch die kleine Kammer die Vorlage zur Detailberatung zurück in die Kommission. Die KVF-SR sprach sich dabei einstimmig für die Version des Nationalrates aus, da sie es als wichtig erachtete, den Bergtourismus zu unterstützen. Diesem Antrag folgte die kleine Kammer im März 2016 oppositionslos, womit künftig alle Pistenfahrzeuge die volle Rückerstattung des Strassenanteils der Mineralölsteuer erhalten werden.