Überprüfung der Prämienerhöhungsanträge

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Mit einem überwiesenen Postulat ersuchte Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat, die Verfahren zur Überprüfung der Prämienerhöhungsanträge und zur Information der Versicherten anzupassen.

Der Bundesrat erachtet die heutige Praxis der Festsetzung und der Genehmigung der Prämien der obligatorischen Krankenversicherung als gut. In Erfüllung eines Postulates des Nationalrates legte er im Herbst in einem Bericht dar, dass er das heutige Verfahren und die Publikationen der Krankenversicherer und der Aufsichtsbehörde für transparent und zweckmässig hält. Die Prämien müssen grundsätzlich drei Kriterien erfüllen: Sie müssen die anfallenden Kosten decken, die Solvenz des Versicherers gewährleisten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt werden. Zudem wird die einheitliche Anwendung der genehmigten Prämien kontrolliert. Die Kontroll- und Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbehörde wurde seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 von externen Experten wiederholt geprüft. Empfehlungen aus diesen Überprüfungen flossen in die Weiterentwicklung der Praxis ein, so dass heute ein wirksames und erprobtes Verfahren zur Prämiengenehmigung besteht. Aus diesem Gründen sah der Bundesrat weder in organisatorischer noch gesetzlicher Hinsicht Handlungsbedarf.