Per Anfang 2016 erhöhte der Bundesrat die Jahresobergrenze für den versicherten Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung. Damit kann erneut sichergestellt werden, dass die grosse Mehrheit der Versicherten, nämlich gemäss dem gesetzlichen Auftrag mindestens 92%, höchstens aber 96%, zu ihrem vollen Verdienst versichert ist. Die letzte Anpassung war per Anfang 2008 vorgenommen worden, die seitherige Lohnentwicklung machte nun eine Anhebung der Obergrenze von CHF 126'000 auf CHF 148'200 notwendig. Der Wert ist nebst der Unfallversicherung auch für die Arbeitslosenversicherung und für die Taggeldberechnung in der Invalidenversicherung massgebend. Die Prämien- und Beitragssätze sind von der Anpassung nicht betroffen.