Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung ausbauen (Kt.Iv. 16.302)

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Aufgrund der positiven Erfahrung mit dem in der Zivilprozessordnung festgelegten Schlichtungsverfahren forderte der Kanton Bern in einer Standesinitiative, den Kantonen solle die Möglichkeit gegeben werden, das Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung auszubauen, so dass die Schlichtungsbehörden auch in Streitfällen mit höherem Streitwert als bisher vorgesehen einen Entscheid fällen können. Der Ständerat gab der Initiative keine Folge mit der Begründung, man wolle nur grosse und dringliche Probleme betreffend die Zivilprozessordnung angehen, bevor die laufende Praxistauglichkeits-Evaluation abgeschlossen ist.

Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Wie schon zuvor ihre Schwesterkommission war auch die RK-NR dem Anliegen des Kantons Bern, das Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung auszubauen, nicht grundsätzlich abgeneigt, wollte jedoch die Ergebnisse der laufenden Gesamtevaluation der Zivilprozessordnung abwarten, bevor daran weitere Anpassungen vorgenommen würden. Der Nationalrat folgte in der Wintersession 2017 seiner Kommission und gab der Initiative keine Folge. Da sie im Vorjahr bereits vom Ständerat abgelehnt worden war, war sie somit erledigt.

Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)