Organisatorische Änderungen am Bundespatentgericht

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Das Bundespatentgericht ist seit 2012 als erstinstanzliches Gericht für die Beurteilung zivilrechtlicher Streitigkeiten bei Patentangelegenheiten verantwortlich. Nach den ersten vier Jahren seines Bestehens wurden von seinem Gerichtspräsidenten, Dieter Brändle, organisatorische Änderungen angeregt, die von der RK-NR aufgenommen und in einer parlamentarischen Initiative verarbeitet wurden. Ziel der Änderungen ist eine grössere Flexibilität in der Aufgabenteilung. Momentan kann am Bundespatentgericht nur richterliche Entscheide fällen, wer über eine juristische Ausbildung verfügt. Am Gericht arbeiten aber auch haupt- und nebenamtliche Richterinnen und Richter, die lediglich über eine technische Ausbildung verfügen. Wenn die hauptamtliche juristische Richterperson bei einer Entscheidung in den Ausstand treten muss, müsse jeweils eine nebenamtliche Richterin oder ein nebenamtlicher Richter mit juristischer Ausbildung gesucht werden, statt dass das jeweilig anwesende zweite hauptamtliche Gerichtsmitglied mit technischer Ausbildung entscheiden könne. Dies sei insbesondere in Fällen mit Zeitdruck hinderlich. Neu soll deshalb auch die hauptamtliche Richterin oder der hauptamtliche Richter mit technischer Ausbildung Entscheide fällen können. Die Arbeit des Gerichts, das insgesamt nur über zwei hauptamtliche Richterstellen verfüge, könne so erleichtert werden, so die Begründung der Kommission, welche die Initiative noch im November 2016 einstimmig einreichte. Die Schwesterkommission stimmte ihr im Januar des Folgejahres ebenso einstimmig zu.

In der Begründung zu ihrem Entwurf zu den organisatorischen Änderungen am Bundespatentgericht machte die RK-NR geltend, dass die Aufgaben eines Einzelrichters besser von einer im Verfahren involvierten Person vorgenommen würden, die zwar nicht juristisch ausgebildet, aber technische Hauptgerichtsperson sei. Dies sei zudem effizienter, als wie bisher eine nebenamtliche, juristisch ausgebildete Richterin oder einen nebenamtlichen, juristisch ausgebildeten Richter beiziehen zu müssen, die allerdings nicht in das Verfahren vertieft seien. Damit werde auch kein Präjudiz geschaffen, so die Entgegnung zu den Bedenken des Bundesamtes für Justiz, die bei der Vernehmlassung eingegangen waren. Die Gerichtskommission (GK) müsse jedoch selbstredend in Zukunft ein Auge auf die Qualifikation der Hauptrichterinnen und -richter am Bundespatentgericht haben.
Auch der Bundesrat stehe hinter dieser Änderung, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat zu Protokoll gab. Weder Eintreten noch der Entwurf selber waren schliesslich umstritten. Mit 183 zu 0 Stimmen wurde das Geschäft an den Ständerat überwiesen.

Auch im Ständerat fanden sich keinerlei Einwände gegen die organisatorischen Änderungen am Bundespatentgericht. Ohne Diskussion wurde die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrats beschlossen und der Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 41 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen) angenommen. Auch die Schlussabstimmungen zeigten die Unbestrittenheit dieses Anliegens: Den 193 Stimmen im Nationalrat und den 42 Stimmen im Ständerat standen weder Gegenstimmen noch Enthaltungen entgegen. Damit steht einer flexibleren Organisation des Bundespatentgerichtes nichts mehr im Weg.