Zusammen mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) schickte der Bundesrat Ende 2017 auch ein Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) in die Vernehmlassung. Das neue Gesetz will den Zugang zu Stoffen, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, für Privatpersonen teilweise einschränken und so deren Missbrauch verhindern. Terroristen hatten in letzter Zeit vermehrt selbst aus Produkten des täglichen Gebrauchs wie zum Beispiel Düngemittel, Reinigungsmittel für Schwimmbäder oder Unkrautvertilger hergestellte Sprengstoffe verwendet. Für den Kauf von Produkten, die Wasserstoffperoxid, Nitromethan, Salpetersäure, Kaliumchlorat, Kaliumperchlorat, Natriumchlorat, Natriumperchlorat oder Ammoniumnitrat in hoher Konzentration beinhalten, soll daher zukünftig eine Bewilligung erforderlich sein. Für Produkte mit mittelhoher Konzentration dieser Stoffe ist eine Registrierungspflicht vorgesehen, während Produkte mit geringer Konzentration weiterhin frei verkäuflich sein sollen. Die Verkaufsstellen haben aber in jedem Fall die Möglichkeit, verdächtige Vorkommnisse dem Fedpol zu melden. Alle neuen Regelungen betreffen nur Privatpersonen; bei Berufsleuten – z.B. Landwirtinnen und Landwirten – setzt der Bundesrat indes auf Eigenkontrolle und die Sensibilisierung der Branchen. Die Vernehmlassung läuft bis Ende März 2018.
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung- Schlagworte
- Datum
- 8. Dezember 2017
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- Erläuternder Bericht zum Vorentwurf zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
- Medienmitteilung BR vom 8.12.17
- Medienrohstoff fedpol PMT und VSG
- TG, 3.9.16
- NZZ, SGT, 10.12.16
- TA, 9.12.17
von Karin Frick
Aktualisiert am 20.05.2020
Aktualisiert am 20.05.2020