Eine parlamentarische Initiative Nantermod (fdp, VS) verlangte die Abschaffung der Vergütung auf Werkverwendungen in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen. Als Stein des Anstosses gelten die neuen Tarifregelungen der Verwertungsgesellschaften: Das Bundesgericht hatte 2012 eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaften bezüglich zu entrichtender Urheberrechtsentschädigungen für die Radio- und Fernsehnutzung in ebendiesen Räumlichkeiten abgewiesen. In der Zwischenzeit hätten die Gesellschaften jedoch neue Tarifregelungen eingeführt, welche eine entsprechende Vergütung wieder begünstigten, führte der Initiant aus. Sofern sich die Konsumentinnen und Konsumenten beim Filme Schauen oder Musik Hören in einem Hotel- oder Spitalzimmer aufhielten, würde in der Folge eine unnötige doppelte Vergütungsentrichtung vorgenommen. Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Räumlichkeiten gälten zugleich als die Verwenderinnen und Verwender der Werke und stellten diese lediglich dem Gast zur Verfügung. Da die Verwendung der Werke heutzutage aber über diverse Kanäle erfolgen könne, die nicht im Angebot der Einrichtungseigentümerschaft enthalten – und auch nicht deren Kontrolle unterworfen – sein müssen, sei die doppelte Entrichtung realitätsfern. Daher müsse die Werkverwendung in besagten Räumlichkeiten mit jener in privaten Haushalten gleichgesetzt und entsprechend auf die zusätzliche Vergütung verzichtet werden. Hierfür soll im URG Art. 19 Abs. 1 – hinsichtlich der Definition des Eigengebrauchs – die Litera d «jegliche Werkverwendung im persönlichen Bereich oder im kleinen Kreis in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen» aufgenommen werden.
Die RK-NR gab im Rahmen der Detailberatungen des zu revidierenden Urheberrechtsgesetzes diesem Vorstoss mit 15 zu 7 Stimmen Folge.