Unterstützung für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (Pa. Iv. 20.401)

Sauvegarder en format PDF

Mit einer Kommissionsinitiative forderte die UREK-NR im Februar 2020, dass das EnG dergestalt angepasst wird, dass für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch eine höhere Einmalvergütung im Rahmen eines Ausschreibesystems eingeführt wird. Die Anpassung der finanziellen Beiträge soll dabei ohne Erhöhung des Netzzuschlags erfolgen. Die einstimmig gesinnte nationalrätliche Energiekommission nahm damit das Anliegen zweier parlamentarischer Initiativen Reynard (sp, VS; 18.481) und Müller (cvp, LU; 19.493) auf. Beide Initianten zogen ihr Anliegen daraufhin zugunsten der Kommissionsinitiative zurück.
Nicht einverstanden mit ihrer Schwesterkommission zeigte sich im Juni 2020 die UREK-SR mit einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs Mitgliedern. Die ständerätliche Kommissionsmehrheit argumentierte, dass sie zwar den Bedarf der Förderung der erneuerbaren Energien sowie das Potenzial der Fotovoltaik anerkenne, sie jedoch eine Diskussion um die Förderung der Fotovoltaik in einem Gesamtkontext bevorzuge. Neue Fördermassnahmen wolle sie deshalb in der geplanten Revision des Energiegesetzes im Frühjahr 2021 behandeln, war der Medienmitteilung zu entnehmen. Die Kommissionsminderheit forderte hingegen, gleich wie die UREK-NR, eine schnellere Förderung des Ausbaus von grossen Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch.

Dossier: système d'appel d'offres pour des grandes installations photovoltaïques

Im August 2020 hatte die UREK-NR mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen noch einmal festgehalten, Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch mit einer höheren Einmalvergütung im Rahmen eines Ausschreibesystems fördern zu wollen. Entgegen ihrer Schwesterkommission hatte sie eine rasche Verbesserung der Förderbedingungen für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch verlangt, ohne die Revision des EnG abwarten zu wollen. In der Herbstsession 2020 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit dem Anliegen. Kommissionssprecherin Wismer-Felder (cvp, LU) erklärte im Rat, die Kommission gehe davon aus, dass die Revision des EnG aufgrund der Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Die derzeitige Förderpolitik sei aber unbefriedigend und führe zu Fehlanreizen, weshalb das Anliegen der Initiative ohne Verzögerung umgesetzt werden sollte. Stillschweigend folgte die grosse Kammer diesem Votum und gab der Kommissionsinitiative Folge.

Dossier: système d'appel d'offres pour des grandes installations photovoltaïques

Anfang September 2021 hielt die vorberatende UREK-SR an ihrem Standpunkt fest und beantragte ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative für die Erhöhung der Einmalvergütung bei grossen Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch und für die Einführung eines marktwirtschaftlichen Ausschreibesystems aus Verfahrensgründen keine Folge zu geben. Sie argumentierte, dass die entsprechenden Forderungen bereits im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.443 sowie im zweiten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) aufgegriffen worden seien.

Dossier: système d'appel d'offres pour des grandes installations photovoltaïques

Entgegen dem Entscheid des Nationalrates folgte der Ständerat in der Herbstsession 2021 stillschweigend der Empfehlung seiner UREK-SR und gab einer parlamentarischen Initiative zur Erhöhung der Einmalvergütung bei grossen Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch und zur Einführung eines marktwirtschaftlichen Ausschreibesystems keine Folge. Wie Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) im Rat erklärte, sei dieses Anliegen im Rahmen der parlamentarischen Initiative Girod (gp, ZH; Pa.Iv. 19.443) am Vortag aufgenommen worden. Mit dem Entscheid der kleinen Kammer war das Geschäft erledigt.

Dossier: système d'appel d'offres pour des grandes installations photovoltaïques