Ende August 2018 legte die GPK-SR ihren Bericht zur Überwachung der Interessenbindungen in den Verwaltungsräten der bundesnahen Unternehmen vor. Im Rahmen der «Paradise Papers», mit denen Offshore-Praktiken aufgedeckt worden waren, war der Name der amtierenden Verwaltungsratspräsidentin der SBB Monika Ribar aufgetaucht. Die GPK-SR wollte untersuchen, ob und wie das UVEK und das EFD, die den Bund als Eigner der SBB vertreten, über das Mandat informiert waren, das Ribar bei Capoinvest Limited, einem verdächtigen Offshore-Unternehmen, innehatte. Es sollten also ausdrücklich nicht die Geschäftspraktiken, sondern der Umgang des Bundes mit Interessenbindungen, bzw. konkret das entsprechende Überwachungssystem der SBB untersucht werden, so der GPK-Bericht.
Im Bericht wurde zuerst das Mandat der Verwaltungsratspräsidentin der SBB bei Capoinvest beschrieben. Unter anderem wurde festgehalten, dass Monika Ribar ein paar Tage vor ihrer Wahl zur Verwaltungsratspräsidentin bei der SBB von ihrem Capoinvest-Mandat zurückgetreten sei, allerdings ohne den Verwaltungsrat davor oder danach über das Mandat informiert zu haben. Ebenfalls Gegenstand des Berichts war eine Beschreibung der SBB-Vorschriften zur Meldung von Interessenbindungen. Der Verhaltenskodex sehe vor, dass Mandate bei einem Amtsantritt unverzüglich offenzulegen seien. Seit Anfang 2018 würden Mandate von Verwaltungsratspräsidentinnen oder -präsidenten zudem laufend dem UVEK gemeldet. Es sei nicht Aufgabe des Bundes als Anteilseigner, hier aktiv Informationen einzuholen, so der Bericht.
Die GPK-SR stellte in ihrem Bericht weiter fest, dass das Beispiel Ribar Massnahmen in möglichst allen Bundesbetrieben nahelege. Entsprechend formulierte die GPK-SR Empfehlungen. Alle Mitglieder von Verwaltungsräten bundesnaher Betriebe müssten dem Bund als Hauptaktionär alle Mandate melden, was der Bund mit geeigneten Mitteln sicherzustellen habe. Zur Überwachung dieser Interessenbindungen sei ein Verwaltungsratsausschuss einzusetzen, dessen regelmässige Zusammenkunft und transparente Berichterstattung vom Bundesrat ebenfalls durchgesetzt werden müsse. Verwaltungsratspräsidien müssten – analog zur aktuellen Regelung bei der SBB – bei allen Betrieben laufend über neue Mandate informieren. Der Bund müsse künftig zudem jeweils vertiefte Abklärungen vornehmen, wenn sich Hinweise auf umstrittene Drittmandate zeigten. Der Bericht erinnerte freilich noch einmal daran, dass es vor allem an den entsprechenden Verwaltungsräten und nicht am Bundesrat sei, Interessenkonflikte aufgrund von Mandaten zu erkennen und zu ahnden.