Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2020 beliefen sich insgesamt auf CHF 5.3 Mrd., wobei CHF 4.3 Mrd. – und somit der Grossteil – auf den Ressourcenausgleich, CHF 724 Mio. auf den Lastenausgleich und CHF 280 Mio. auf den Härteausgleich entfielen. 2020 wurde der Berechnung der Ausgleichszahlungen zum ersten Mal das vom Parlament verabschiedete Massnahmenpaket zum Finanzausgleich zugrunde gelegt. Dieses garantiert für den ressourcenschwächsten Kanton ab dem Jahr 2022 eine Mindestausstattung von 86.5 Prozent des nationalen Durchschnitts, im ersten Jahr der Übergangsphase lag die Mindestausstattung jedoch noch bei 87.7 Prozent. Diese erhielten die Kantone Jura und Wallis, deren Ressourcenindex bei unter 70 Punkten zu liegen kam. In 10 Kantonen stieg der Ressourcenindex an (maximal um 8.9 Indexpunkte; Kanton Schwyz), in 16 Kantonen sank er (maximal um 7.6 Indexpunkte; Kanton Neuenburg). Insgesamt vergrösserte sich der Ressourcenausgleich um 1.7 Prozent. Damit lag der Anstieg deutlich unter den Werten der Vorjahre (2019: 3.5%, 2018: 3.2%, 2017: 2%), wie es sich die Befürwortenden der Revision des Finanzausgleichs erhofft hatten. Der Lastenausgleich wurde für das Jahr 2020 noch nicht erhöht und wuchs somit nur entsprechend der positiven Teuerung um 0.7 Prozent. Auch die Beträge zur Abfederung der Reduktion des Ressourcenausgleichs fallen erst ab dem Jahr 2021 an. Wie in jedem Jahr seit 2016 wurde zudem der Härteausgleich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Insgesamt veränderten sich damit die Gruppen der Nettozahler, die erneut die Kantone Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Zürich umfassten, und Nettoempfänger gegenüber dem Vorjahr nicht.

Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen