Elektronische Rechnungen auch im elektronischen Patientendossier ablegen (Mo. 20.3452)

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Um Leistungserbringenden sowie Patientinnen und Patienten einen zusätzlichen Anreiz zur Nutzung des elektronischen Patientendossiers zu bieten, beantragte die SGK-NR im Mai 2020 in einer Motion, die Gesetzesgrundlagen so zu ändern, dass zukünftig auch elektronische Rechnungen im EPD abgelegt werden können. Der Bundesrat lehnte das Anliegen mit der Begründung ab, dass das elektronische Patientendossier der «Verbesserung der Patientensicherheit und der Qualitätsentwicklung in der Patientenbehandlung» diene und Mitarbeitende von Krankenversicherungen oder Ärztekassen keinen Zugriff darauf haben sollten. Letzteres sei wichtig, «um das Vertrauen der Bevölkerung ins EPD nicht zu gefährden». Dem entgegnete Ruth Humbel (cvp, AG) im Rahmen der Nationalratsdebatte in der Herbstsession 2020, dass die Vertraulichkeit für den medizinischen Teil des EPD gewährleistet werden müsse, die Rechnungen aber in einem abgeschlossenen Bereich abgelegt werden könnten. Gesundheitsminister Berset verwies jedoch darauf, dass das EPD bereits jetzt sehr komplex sei und er es durch die Einführung eines abgeschlossenen Bereiches ungern weiter verkomplizieren würde. Insgesamt schaffe der Vorschlag der Kommission mehr Probleme, als er löse, betonte er. Diese Argumentation überzeugte den Nationalrat jedoch nicht, er nahm die Motion mit 149 zu 34 Stimmen an. Gegen den Vorstoss sprachen sich eine Mehrheit der SVP-Fraktion sowie je eine Person der GLP- und FDP.Liberale-Fraktion aus.

Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Während sich der Ständerat gleichentags für die Aufnahme eines elektronischen Impfbüchleins ins EPD ausgesprochen hatte, lehnte er eine Ablage der elektronischen Rechnungen im Patientendossier stillschweigend ab. Mit 9 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) hatte seine SGK-SR die Motion ihrer Schwesterkommission zur Ablehnung empfohlen. «Der Kern des EPD» solle ausschliesslich aus behandlungsrelevanten Daten bestehen, so die Argumentation der Kommission. Im Sinne einer weiteren, ebenfalls an demselben Tag vom Ständerat behandelten Motion der SGK-NR (Mo. 22.3015) könnten administrative Informationen wie etwa die elektronischen Rechnungen zwar nicht ins zentrale EPD, jedoch in Zusatzdienste des EPD eingebunden werden.

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