Zwar habe das Parlament gestützt auf das Bundesgesetz «über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen» (AS 2011 1381) die Möglichkeit, auf finanzrechtliche Aspekte und konkrete Befristungen von Notverordnungen Einfluss zu nehmen, die Möglichkeit einer juristischen Kontrolle im Sinne einer abstrakten Normenkontrolle von Notverordnungen durch das Bundesgericht gebe es hingegen nicht, begründete die GP-Fraktion ihre parlamentarische Initiative zur Schaffung einer solchen. Die Verhältnismässigkeit von bundesrätlichen und parlamentarischen Notverordnungen, die unter Umständen sehr lange in Kraft seien und von anderen Gewalten nicht kontrolliert werden könnten, müsse insbesondere in Krisenzeiten gewahrt bleiben. Es gehe hier explizit nicht um die Einführung eines Verfassungsgerichts, sondern darum, die Rechtmässigkeit von Notrecht rasch abstrakt prüfen zu können.
Zwar habe in der SPK-NR «eine gewisse Skepsis» gegenüber einer bundesgerichtlichen Normenkontrolle geherrscht, mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hätte sich aber eine knappe Mehrheit der Kommission dafür ausgesprochen, der Idee Folge zu geben, wie der Medienmitteilung der Kommission Mitte Mai 2021 zu entnehmen war.