Kompetenzzentrum für Föderalismus. Langfristiges Sicherstellen qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland (Mo. 18.3238)

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Mittels einer Motion beantragte Ständerat Beat Vonlanthen (cvp, FR), dass der Bundesrat dem an der Universität Freiburg angegliederten Institut für Föderalismus mit einer Grundfinanzierung unter die Arme greift. Damit soll der Bundesrat die qualitativ hochstehenden Dienstleistungen im Themenbereich «Föderalismus», welche das Institut anbiete und von denen sowohl die Schweiz als auch weitere Staaten profitierten, langfristig sicherstellen. Seit dem Wegfall des langjährigen Vertragsverhältnisses mit der DEZA im Jahre 2017 wurde das Institut im Wesentlichen durch die Universität Freiburg finanziert. Der Bund hatte mit dem Institut 2017 zwar eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit ausgearbeitet, doch laut dem Motionär würden die nötige personelle Ausstattung und Infrastruktur darin nur ungenügend berücksichtigt. In seiner kurzen Stellungnahme anerkannte der Bundesrat zwar die Bedeutung des Instituts und versprach, die Frage hinsichtlich einer jährlichen Grundfinanzierung mit den Kantonen zu diskutieren. Die Motion empfahl er allerdings zur Ablehnung.
Der Ständerat beschäftigte sich während der Herbstsession 2018 mit der Vorlage. Wie schon die vorberatende SPK zeigten sich die Standesvertreterinnen und -vertreter mehrheitlich unbeeindruckt von der Empfehlung des Bundesrates und gaben der Motion mit 24 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Bundesrätin Sommaruga argumentierte vergeblich, dass der Bundesrat das Thema zuerst mit den Kantonen besprechen wolle und abklären müsse, ob für die geforderte Grundfinanzierung überhaupt eine gesetzliche Grundlage bestehe.

Dossier: Kompetenzzentrum für Föderalismus

Anders als ihre Schwesterkommission zeigte sich die SPK-NR von einer Motion Vonlanthen (cvp, FR) zur Finanzierung des Instituts für Föderalismus nicht begeistert. Es sei nicht Aufgabe des Bundes, die «qualitativ hochstehenden Dienstleistungen des Instituts langfristig sicherzustellen», wie dies die Motion verlange, da diese Formulierung eine Aufsichtsfunktion des Bundes impliziere, so die Kommissionsmehrheit. Ebenso wenig sei es Aufgabe des Bundes, die Rahmenfinanzierung für das Institut sicherzustellen, da dafür primär die Kantone in die Pflicht zu nehmen seien. Deshalb empfahl die Kommission im Februar 2019 mit 17 zu 6 Stimmen, der Motion keine Folge zu geben. Gleichzeitig reichte sie als Kommissionsmotion (Mo. 19.3008) eine abgeschwächte Form der Motion Vonlanthen ein, wonach sich der Bund an der Grundfinanzierung des Instituts «in angemessenem Umfang beteiligen soll». Der Nationalrat folgte in der Sache seiner Kommission und lehnte die Motion Vonlanthen in der Frühlingssession 2019 stillschweigend ab.

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