Im Dezember 2019 reichte der Kanton Basel-Stadt eine Standesinitiative bezüglich einer Abgabe auf Flugtickets ein; die Höhe der Abgabe solle sich dabei nach der Länge der Flugstrecke richten. Zudem solle sich das Parlament auf internationaler Ebene für eine Kerosinsteuer stark machen. Der Kanton Basel-Stadt gab verschiedene Beweggründe für die Einreichung dieser Initiative an. So decke der Flugverkehr weder seine Infrastrukturkosten, noch die externen Kosten, wie etwa Gesundheitsschäden durch Lärmimmissionen. Auch hätten in Europa bereits andere Staaten eine Flugticketabgabe eingeführt. Auch die Schweiz solle nun wichtige Schritte hin zu mehr Kostenwahrheit und Verursachergerechtigkeit unternehmen. Der Kanton Basel-Stadt begrüsste es zudem, dass beim zu revidierenden CO2-Gesetz eine Flugticketabgabe bereits Gegenstand der Diskussionen war. Mit dieser Initiative und weiteren, bereits eingereichten oder vorgesehenen Standesinitiativen (beispielsweise vom Schwesterkanton Basel-Landschaft) solle der Druck auf das Parlament aufrecht erhalten werden.
Die UREK-SR befasste sich im März 2021 mit der Initiative. Da das CO2-Gesetz mittlerweile beraten und darin eine CO2-Abgabe auf Flugtickets integriert worden war, sprach sich die Kommission einstimmig dafür aus, den Standesinitiativen der beiden Basel keine Folge zu geben.