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  • Herzog, Eva (sp/ps, BS) SR/CE

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77 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
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Mit einer im Sommer 2023 eingereichten Motion forderte Valentine Python (gp, VD) den Bundesrat auf, neue Daten und Statistiken zum Thema Gleichstellung der Geschlechter im Kulturbereich, wie in der Kulturbotschaft 2021-2024 vorgesehen, zu erheben. Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme fest, dass diverse Massnahmen in diesem Bereich in der Kulturbotschaft 2025-2028 vorgesehen seien und zudem eine gutgeheissene Motion von Eva Herzog (sp, BS) diese Problematik bereits abdecke. In der Herbstsession 2024 zog Léonore Porchet (gp, VD), welche den Vorstoss von Valentine Python nach deren Nicht-Wiederwahl übernommen hatte, diesen ohne Begründung zurück.

Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Schweizer Kulturbereich (Mo. 23.3630)

Im Februar 2024 fand in Bern ein zweiter Runder Tisch zum Thema Wohnungsknappheit statt. Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Gemeinden und Städte, der Immobilienbranche und der Zivilgesellschaft beugten sich in diesem Rahmen über einen Aktionsplan Wohnungsknappheit, welcher im Anschluss an den ersten Runden Tisch im Mai 2023 ausgearbeitet worden war. Die über 30 darin empfohlenen Massnahmen wurden insgesamt drei Themenbereichen zugeordnet: Erstens soll ein Fokus auf die Erleichterung und qualitative Umsetzung der Innenentwicklung gelegt werden. Zweitens sollen die Planungs- und Baubewilligungsverfahren gestärkt und beschleunigt werden. Drittens soll preisgünstiger Wohnraum gefördert werden. Im ersten Themenbereich soll unter anderem eine höhere Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen sowie eine Erhöhung der Ausnützungsziffern angestrebt werden. Die Planungs- und Baubewilligungsverfahren sollen etwa mittels Vollzugshilfen und der Reduktion missbräuchlicher Einsprachen vereinfacht werden. Weiter sollen unter anderem der gemeinnützige und der altersgerechte Wohnbau gefördert sowie auch temporär genutzter Wohnraum stärker reguliert werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches empfanden die meisten Massnahmen als zielführend, obschon nicht alle Vorschläge als geeignet erachtet wurden. Von einigen Teilnehmenden kritisiert wurden unter anderem die Idee einer Formularpflicht zur Mitteilung des Vormietzinses aber auch der Vorschlag eines Vorkaufsrechts für Gemeinden.

Die Zürcher Stadtpräsidentin und Vizepräsidentin des Schweizerischen Städteverbands Corine Mauch (ZH, sp) kritisierte nach dem runden Tisch laut AZ-Medien die «zögerliche Strategie» des Bundesrats. Der Tagesanzeiger berichtete, dass der Mieterinnen- und Mieterverband den Aktionsplan eine «Augenwischerei» nannte, da kaum rasche und wirksame Massnahmen, um kostengünstigeren Wohnraum zu erzeugen, im Aktionsplan enthalten seien. Als Reaktion auf den runden Tisch wünschte sich laut Tagesanzeiger auch Ständeratspräsidentin und Präsidentin des Verbands Wohnbaugenossenschaften Eva Herzog (sp, BS) kurzfristig umsetzbare Massnahmen seitens des Bundesrats .

Runder Tisch Wohnungsnot

Mit einer Motion forderte Olivier Français (fdp, VD) vom Bundesrat, dass im Rahmen der Botschaft zum Stand der Ausbauschritte und zur Perspektive Bahn 2050 Massnahmen zur Erhöhung der Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf ausgearbeitet werden. Der Streckenabschnitt sei zentral für den Bahnverkehr in der Romandie und die häufigen Unterbrechungen auf dieser Strecke würden zu massiven Störungen führen, auch über die Westschweiz hinaus.
In der Herbstsession 2023 genehmigte der Ständerat diskussionslos einen Ordnungsantrag, dass die Motion der KVF-SR zur Vorberatung zu überweisen sei. Antragsstellerin Eva Herzog (sp, BS) hatte das Anliegen der Motion als sehr dringlich angesehen. Da in der Zwischenzeit bereits die entsprechende bundesrätliche Botschaft zum Stand der Ausbauschritte und zur Perspektive Bahn 2050 präsentiert worden war, hatte sie eine rasche Vorberatung durch die Kommission als notwendig erachtet, um inhaltliche Zweigleisigkeiten auszuschliessen, so Herzog.

Nach der Behandlung durch die KVF-SR stand die Motion bereits in der darauffolgenden Wintersession wieder auf der Traktandenliste des Ständerats. Für die KVF-SR liess Marianne Maret (mitte, VS) verlauten, dass sich die Kommission einstimmig für die Annahme der Motion ausgesprochen habe. Mit der Aufnahme eines Tunnels auf der Strecke Morges-Perroy in den Bahn-Ausbauschritt 2035 sei die Motion bloss zu einem Teil erfüllt. Würde die Motion jetzt abgelehnt, würde der Anschein erweckt, dass die kleine Kammer den Ausbauschritt 2023 als ausreichend betrachten würde. Johanna Gapany (fdp, FR) – sie hatte die Motion von Français übernommen – ergänzte, dass mit dem Tunnel Morges-Perroy nur ein 9 Kilometer langes Teilstück der insgesamt 66 Kilometer langen Strecke zwischen Lausanne und Genf besser erschlossen würde.
Bundesrat Albert Rösti beantragte hingegen die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat anerkenne die grosse Notwendigkeit des Ausbaus der Strecke Lausanne-Genf, sei aber auch der Ansicht, «dass die notwendigen Arbeiten eigentlich angelaufen sind». Im Rahmen einer Studie sei die erste Etappe zwischen Morges und Perroy vorgeschlagen worden. In einem zweiten Schritt soll laut Rösti die Projektierung des Streckenabschnitts Nyon-Genf aufgegleist werden, was im nächsten Ausbauschritt konkretisiert werden solle. Nun sei es eine Frage der Governance, ob eine laut dem Bundesrat erfüllte Motion wie üblich abgelehnt werde oder nicht.
Trotz Röstis Ausführungen fand Français' Anliegen im Ständerat grosse Zustimmung. Die Motion wurde mit 26 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen und somit an den Nationalrat überwiesen.

Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf (Mo. 23.3668)

Eine parteilich breit abgestützte Motion Herzog (sp, BS) forderte, die Forschung in Bankkundenarchiven zu ermöglichen, indem im Bankengesetz die Möglichkeit geschaffen wird, den Forschenden – bei einem Nachweis eines öffentlichen Forschungsinteresses, nach Ablauf von Schutzfristen und unter Schutz der persönlichen Daten – für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu den Bankkundenarchiven zu gewähren. Gemäss geltendem Recht sei es nämlich nicht möglich, Bankdaten historisch zu untersuchen, da solche Vorhaben durch die Strafbestimmung für Bankgeheimnisverletzungen tangiert würden, erklärte Mitunterzeichner Jakob Stark (svp, TG) den Status Quo. Dies stehe beispielsweise der Überprüfung der Ergebnisse von älteren Untersuchungen «aus heutiger Warte» im Wege. Der Bundesrat anerkenne das Interesse an der historischen Forschung zum Schweizer Bankenplatz, unterstrich Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Sie erklärte in ihrem Votum jedoch, dass es hierbei um die Frage gehe, ob zur Ermöglichung der Bankforschung grundsätzlich eine Anpassung des Bankengesetzes notwendig sei. Der Bundesrat sei hier der Ansicht, dass erst geprüft werden müsse, ob es überhaupt das Bankkundengeheimnis sei, welches die Forschung verhindere und ob es somit einen regulatorischen Handlungsbedarf gebe, bevor man gesetzgeberisch tätig werde. Diese Prüfung könne beispielsweise im Rahmen der Motion 22.4272 erfolgen. Das Ständeratsplenum liess sich von diesem Votum überzeugen und lehnte die Motion im der Wintersession 2023 schliesslich mit 24 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab.

Forschung in Bankkundenarchiven ermöglichen (Mo. 23.4206)

Nach eidgenössischen Wahlen hat der Alterspräsident im Nationalrat jeweils die Aufgabe, eine neue Legislatur zu eröffnen, den neuen Nationalrat zu konstituieren und zu vereidigen und die Wahl des neuen Nationalratspräsidiums zu leiten. Gerhard Pfister (mitte, ZG) kam diese Rolle in der ersten Sitzung der 52. Legislatur zu. Turnusgemäss wurde dabei der amtierende Vizepräsident zum Präsidenten gewählt: Eric Nussbaumer (sp, BL) erhielt 180 Stimmen. Ausgeteilt worden waren 199 Wahlzettel, wovon 4 leer blieben, 3 ungültig waren und 12 auf Diverse entfielen. Diese Stimmenzahl lag ziemlich weit über dem langjährigen Durchschnitt von 156 Stimmen (die Parlamentsdienste weisen diesen Schnitt seit 1960 aus), aber auch unter der Rekordstimmenzahl von 193, die Isabelle Moret (fdp, VD) bei ihrer Wahl 2019 erhalten hatte. Mit 63 Jahren war der Baselbieter etwas älter als alle bisherigen 15 Präsidentinnen und 187 Präsidenten bei Amtsantritt (52.5 Jahre). Seit 16 Jahren im Nationalrat war er aber auch erfahrener als alle bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten im Schnitt (14.3 Jahre im Rat). Zum 25. Mal (seit 1919) stellte mit Nussbaumer die SP das Präsidium und zum fünften Mal stammt der Nationalratspräsident aus dem Kanton Baselland – am meisten Präsidien stammten bis zu diesem Zeitpunkt aus den Kantonen Bern (28) und Zürich (24), noch nie kam der höchste Schweizer oder die höchste Schweizerin aus den Kantonen Obwalden und Jura. In den Medien wurde hervorgehoben, dass mit Eric Nussbaumer und Eva Herzog (sp, BS), die gleichentags zur Ständeratspräsidentin gekürt wurde, zwei Basler Genossen an der Spitze des Parlaments stünden.
Nachdem der neue Präsident auf dem Stuhl des Alterspräsidenten Platz genommen hatte, bedankte sich Eric Nussbaumer einerseits beim neu konstituierten Nationalrat für das «entgegengebrachte Vertrauen» und andererseits beim scheidenden Nationalratspräsidenten Martin Candinas (mitte, GR) für das vergangene Präsidialjahr und die gute Zusammenarbeit mit «Grazia fitg». In den drei anderen Landessprachen wies er anschliessend darauf hin, wie wichtig das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen sei. Sein Motto für das Präsidialjahr sei «Grenzen überschreiten – Horizont erweitern». Es sei zwar schwierig, die eigene Position in Frage zu stellen, es lohne sich aber, weil so politische Lösungen gefunden werden könnten. Schliesslich begrüsste der neue Präsident alle neu gewählten Ratsmitglieder und forderte sie auf, «frischen Wind und Unbekümmertheit» in den grossen Ratssaal zu bringen.

In der Folge übernahm der frischgebackene Präsident die Leitung der Wahl für die restlichen Mitglieder des Präsidiums. Zur ersten Vizepräsidentin stieg auch hier turnusgemäss die bisherige zweite Vizepräsidentin, Maja Riniker (fdp, AG), auf. Sie erhielt 177 von 195 gültigen Stimmen; von den eingelangten 198 Stimmen blieben 3 leer und 18 entfielen auf Diverse. Riniker wird damit voraussichtlich das Präsidium 2024/2025 übernehmen. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde anschliessend Pierre-André Page (svp, FR) gewählt. Der Angehörige der SVP-Fraktion – er wird voraussichtlich 2025/2026 als sechster Freiburger das Präsidium übernehmen – hatte sich Mitte November 2023 fraktionsintern gegen Lars Guggisberg (svp, BE) durchgesetzt. Er erhielt von der grossen Kammer 155 Stimmen. Ausgeteilt worden waren noch 192 Wahlzettel, 17 blieben leer, 2 waren ungültig und 18 entfielen auf Diverse.

Um das Büro des Nationalrats zu vervollständigen, wurden zudem die vier Stimmenzählenden sowie die vier Ersatzstimmenzählenden für die nächsten vier Jahre in globo gewählt. Auch wenn im Nationalrat elektronisch abgestimmt wird, braucht es Stimmenzählende bei Wahlgeschäften – dort teilen diese die Wahlzettel an die Plätze aus und zählen sie im Anschluss von Hand – oder falls die Abstimmungsanlage ausfällt. Mitglieder des Büros sind freilich lediglich die ordentlichen Stimmenzählenden: von den 186 gültigen Stimmen erhielt Roland Rino Büchel (svp, SG) 182, Benjamin Roduit (mitte, VS) 181, Vroni Thalmann-Bieri (svp, LU) 182 und Céline Widmer (sp, ZH) 179. Auch die Ersatzstimmenzählenden sitzen dem Ratsplenum gegenüber, mit der Präsidentin im Rücken, und werden für vier Jahre gewählt. Sie gehören aber nicht dem Büro an, sondern ersetzen die ordentlichen Stimmenzählenden, falls diese abwesend sind. Es handelt sich für die nächsten vier Jahre um: Pierre-Alain Fridez (sp, JU; 178 Stimmen), Regina Durrer (mitte, NW; 179 Stimmen), Roger Golay (mcg, GE; 179 Stimmen) und Daniel Sormanni (mcg, GE; 178 Stimmen).

Wahl des Nationalratspräsidiums 2023/24
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Anders als der Nationalrat kennt der Ständerat keine Legislaturperiode. Amtsdauer und Wahltermin richten sich nach kantonalem Recht und auch wenn – mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden – in der Regel in einem Kanton gleichzeitig National- und Ständeratswahlen durchgeführt werden, gibt es in der kleinen Kammer anders als in der grossen keine Gesamterneuerung und auch keine Konstituierung. Nach eidgenössischen Wahlen muss der Ständerat lediglich von den Mitteilungen der Kantone zu den Wahlen (PAG 23.221) und vom Bericht zur Feststellung von Unvereinbarkeiten (PAG 23.068) Kenntnis nehmen und schliesslich, wie in jeder Wintersession, die Wahl des Büros vornehmen.

In der den eidgenössischen Wahlen folgenden Wintersession 2023 begrüsste die amtierende Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) – und eben nicht wie im Nationalrat ein Alterspräsident oder eine Alterspräsidentin – die Anwesenden nicht zur neuen Legislatur sondern einfach zu ersten Sitzung der Wintersession. In ihrer Abschiedsrede (23.9002) lobte die scheidende Präsidentin die Zusammenarbeit in der kleinen Kammer. Es sei aufgrund der vielen «Herausforderungen und Krisenmomenten» in den letzten Jahren nicht selbstverständlich, dass es in der kleinen Kammer «ohne Spektakel [...] ruhig und respektvoll» zu und hergehe, und dass trotz der von sozialen Medien angetriebenen «rasanten Geschwindigkeit» der Informationsverbreitung die «Debattenkultur» im Ständerat hochgehalten werde. Am eindrücklichsten finde sie aber, dass der Rat «beinahe ohne Vorschriften und Regeln» funktioniere. Diese Freiheit funktioniere nur, weil Respekt im Umgang herrsche, weil einander zugehört werde, weil nicht die Macht des Stärkeren ausgespielt werde. Zu dieser «Kultur der Selbstverantwortung» habe sie in ihrem Präsidialjahr gerne ihren Beitrag geliefert.

Nach der Mitteilungen der Kantone, in denen die rechtskräftige Wahl der Anwesenden vermerkt war, schritt die scheidende Präsidentin zur Vereidigung der 13 neu gewählten Ständerätinnen und Ständeräte. Petra Gössi (fdp, SZ), Marianne Binder-Keller (mitte, AG), Pascal Broulis (fdp, VD), Mauro Poggia (mcg, GE), Benjamin Mühlemann (fdp, GL), Fabio Regazzi (mitte, TI) und Pirmin Schwander (svp, SZ) legten den Eid ab und Flavia Wasserfallen (sp, BE) Franziska Roth (sp, SO), Tiana Angelina Moser (glp, ZH), Baptiste Hurni (sp, NE), Pierre-Yves Maillard (sp, VD) und Simon Stocker (sp, SH) legten das Gelübde ab.

Anschliessend nahm der Ständerat den von Stefan Engler (mitte, GR) zusammengefassten Bericht des Büros zur Kenntnis, in dem mögliche Unvereinbarkeiten festgestellt werden. Solche würden vorliegen, wenn eine Ständerätin oder ein Ständerat Mitglied in einer Organisation wäre, die mit Verwaltungsaufgaben betraut ist oder bei der der Bund eine beherrschende Stellung innehat. Dies war für niemandem im Rat der Fall. Ebenfalls nicht möglich ist eine gleichzeitige Einsitznahme im National- und im Ständerat. Da sich die elf neuen Ständeratsmitglieder, die gleichzeitig auch in den Nationalrat gewählt worden waren (Gössi, Hurni, Maillard, Salzmann, Wasserfallen, Broulis, Poggia, Regazzi, Roth, Moser und Binder) allesamt für das Mandat in der kleinen Kammer entschieden hatten, lag auch hier keine Unvereinbarkeit vor.

Sodann schritt der Rat schliesslich zur Wahl des Büros 2023/2024. Gewählt wurde die amtierende zweite Vizepräsidentin, Eva Herzog (sp, BS). Auf 44 der 46 eingelangten Wahlzettel stand der Name der Baslerin; 2 Wahlzettel waren leer eingelegt worden. Eva Herzog ist die sechste Frau, die den Ständerat präsidiert (gegenüber 195 Männern) und die erste Frau auf diesem Posten, die der SP angehört – die SP besetzte (seit 1919) insgesamt 10 mal das Präsidium der kleinen Kammer (FDP/Liberale: 46 Mal; CVP/Mitte: 45 Mal, SVP/BGB: 7 Mal). Eva Herzog war mit 61 Jahren älter als die bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten im Durchschnitt (54 Jahre) und ihre bisher vierjährige Erfahrung im Rat war vergleichsweise kurz, gemessen an der mittleren Amtsdauer der bisherigen Ständerätinnen und Ständeräte bis zu deren Wahl ins Präsidium (11.5 Jahre). Die 44 Stimmen dürfen im Vergleich (seit 1972 durchschnittlich 42.1 Stimmen) aber als Beweis dafür gelten, dass ihr die Kompetenz für das Amt von ihren Ratskolleginnen und -kollegen zugeschrieben wurde. Zum 9. Mal sass ein Kantonsvertreter bzw. eine Kantonsvertreterin aus Basel-Stadt an der Spitze der kleinen Kammer (VD: 17 Mal; BE: 15 Mal; TG: 13 Mal; noch nie: NW).
Eigentlich wäre das Amt turnusgemäss der ersten Vizepräsidentin, Lisa Mazzone (gp, GE), zugestanden. Da die Genferin aber nicht wieder in den Ständerat gewählt worden war, kam Eva Herzog, die selber erst Ende 2022 als Ersatz für die damalige erste Vizepräsidentin und zur Bundesrätin gewählte Elisabeth Baume-Schneider ins Ständeratspräsidium gewählt worden war, zum Zug. Es wird damit voraussichtlich eine Weile dauern, bis sich erneut eine Chance auf ein erstes Ständeratspräsidium für eine Nicht-Bundesratspartei ergibt.
Nachdem die scheidende Präsidentin Brigitte Häberli-Koller den Präsidentinnensessel geräumt hatte, bedankte sich die neue Präsidentin bei der alten. Die Bevölkerung erwarte, dass das Parlament alle Menschen repräsentiere und zwar «unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung; unabhängig von der Lebensform, von religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung; unabhängig von der geistigen und körperlichen Verfassung». Um diese Erwartung zu erfüllen, müssten die demokratischen Werte hochgehalten und gegen die zunehmenden autokratischen Tendenzen weltweit verteidigt werden, so Herzog in ihrer Antrittsrede. Dabei müssten auch die Schweizer Neutralität neu gedacht und die erodierenden Beziehungen zur EU auf eine neue Basis gestellt werden. Einen Stadtkanton vertretend wolle sie zwar die städtischen Anliegen vertreten, aber dennoch mithelfen, den Stadt-Land-Graben zuzuschütten.

Nach einem musikalischen Intermezzo wurden Andrea Caroni (fdp, AR) mit 42 von 46 eingelangten Stimmen (4 Wahlzettel blieben leer) zum ersten Vizepräsidenten und Stefan Engler (mitte, GR) mit 44 von 46 eingelangten Stimmen (2 Wahlzettel blieben leer) zum zweiten Vizepräsidenten gewählt. Das Büro komplettierten Werner Salzmann (svp, BE) als Stimmenzähler (43 von 46 eingelangten Wahlzetteln, 3 leer) und Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU; 40 von 46 eingelangten Wahlzetteln, 6 leer).

Wahl Ständeratspräsidium 2023/2024
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Die Nationalratswahlen 2023 in Basel-Stadt versprachen spannend zu werden, zumal dem Basler Stadtkanton für die kommende Legislaturperiode aufgrund der Bevölkerungsverteilung nur noch vier der bisher fünf Nationalratssitze zustanden. Für diese bewarben sich insgesamt 122 Kandidierende – leicht weniger als noch 2019 (133 Kandidierende). Der Frauenanteil lag wie 2019 bei 45.9 Prozent (56 Frauen und 66 Männer). Da alle fünf Bisherigen eine weitere Legislatur anstrebten, diskutierten die Medien im Vorfeld darüber, wer wohl seinen oder ihren Platz werde räumen müssen und wie die vier Sitze zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager aufgeteilt würden.

Im linken Lager gingen die SP und das Grüne Alternative Bündnis (GAB), bestehend aus Basta, Grünen und Jungem Grünen Bündnis Nordwest, eine Listenverbindung ein. Nicht dabei war die PdA, welche in Basel nach 20 Jahren erstmals wieder zu den Nationalratswahlen antrat. Aufgrund ihrer Haltung gegenüber dem Ukrainekrieg lehnten die SP und das GAB eine Listenverbindung mit der PdA ab. Derweil spekulierten die Medien, dass die SP als mit Abstand stärkste Kraft im Basler Stadtkanton ihre beiden Sitze wohl nicht werde halten können, da ihr mit Eva Herzog (sp, BS), die erneut für den Ständerat kandidierte, und Beat Jans, der in den Bundesrat gewählt worden war, zwei wichtige «Zugpferde» fehlten. Gute Chancen schrieben sie Mustafa Atici (sp, BS) zu, der 2019 für Eva Herzog in den Nationalrat nachgerückt war. Die Medien spekulierten, dass ihm seine Kandidatur für das SP-Bundesratsticket, welche er zugunsten von Beat Jans zurückgezogen hatte, bei der Wiederwahl helfen könnte. Geringer erschienen die Chancen von Sarah Wyss (sp, BS), die 2020 für Beat Jans nachgerückt war – aber auch von Sibel Arslan (basta, BS) für das GAB. Einerseits sei Arslan eine im ganzen Land bekannte Politikerin, was ihre Wiederwahlchancen gemäss den Balser Zeitungen erhöhte, andererseits war unklar, wie stark die erwarteten Verluste der Grünen ausfallen würden und ob diese sie einen Sitz kosten würden.
Auf der bürgerlichen Seite gingen LDP, FDP, GLP und Mitte eine grosse Listenverbindung ohne die SVP ein. Die Mitte und die GLP hatten sich früh gegen eine Zusammenarbeit mit der SVP ausgesprochen, während die FDP einige Zeit darüber diskutierte, sich aber letztlich von einer Zusammenarbeit mit den anderen Parteien eine grössere Chance erhoffte, die zwei bürgerlichen Sitze zu verteidigen. Medial diskutiert wurde unter anderem, ob es der LDP als stärkste bürgerliche Kraft gelingen werde, neben der als gesetzt angesehenen LDP-Präsidentin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) diesen zweiten Sitz zu ergattern. Dafür müsste die LDP jedoch doppelt so stark abschneiden wie die restlichen bürgerlichen Parteien. Als schwierig werde sich die Verteidigung des GLP-Sitzes von Katja Christ (glp, BS) herausstellen, prognostizierten die Medien, da sie diesen 2019 trotz einem relativ tiefen Wähleranteil von 5.7 Prozent nur dank einer umstrittenen – und in der Zwischenzeit verbotenen – Unterlistenverbindung mit der BDP und der EVP gewonnen hatte. In der Folge gab die GLP bekannt, 2023 mit insgesamt neun Wahllisten anzutreten. Nach einigen hitzigen Diskussionen im bürgerlichen Lager reduzierte die GLP ihre Listenzahl auf sieben. Die SVP zog im Kanton Basel-Stadt ohne Verbündete in den Wahlkampf. Da die Partei im Stadtkanton traditionell über keine hohe Zustimmung verfügt, wurde ein Sitzgewinn als eher unwahrscheinlich erachtet. Schliesslich trat auch die aus der Bewegung der Covid-19-Massnahmengegnerinnen und -gegner hervorgegangene Partei Mass-voll im Kanton Basel-Stadt mit einer eigenen Liste zu den Nationalratswahlen an.

Am Wahlsonntag zeichnete sich bald ab, dass der Basler Stadtkanton eine reine Frauendelegation nach Bern entsenden würde. Bei den Bürgerlichen verteidigte zwar LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein ihren Sitz mit 9'792 Stimmen, ansonsten musste die LDP jedoch eine Wahlschlappe hinnehmen: Die bisher stärkste bürgerliche Partei verlor 5 Prozentpunkte (neu: 10.3%). Die GLP konnte den zweiten bürgerlichen Sitz von Katja Christ verteidigen (6'655 Stimmen) und legte im Vergleich zu 2019 nochmals um 3.4 Prozentpunkte zu (neu: 9.1%). Im linken Lager gelang es Sibel Arslan ihren Sitz mit 14'239 Stimmen erneut zu sichern, obwohl das GAB leicht an Wähleranteilen verlor (-0.6 Prozentpunkte, neu: 17.1%). Das beste Ergebnis erreichte hingegen überraschend Sarah Wyss mit 22'032 Stimmen, die damit besser abschnitt als Mustafa Atici (20'138 Stimmen), für den trotz seines guten Resultats kein Sitz mehr übrigblieb. Die SP blieb zwar mit 31.8 Prozent (-0.9 Prozentpunkte) mit Abstand die stärkste Partei in Basel-Stadt, verlor jedoch ihren zweiten Sitz. Die Medien erklärten sich die verpasste Wiederwahl von Atici damit, dass wohl viele Wählende in der Hoffnung auf drei linke Nationalratssitze Arslan auf die SP-Liste panaschiert hätten. Ein Drittel ihrer Stimmen kam denn auch von SP-Wählenden. Keine Sitze holten sich die FDP (+0.9 Prozentpunkte, neu: 6.9%), die Mitte (neu: 5.8%. 2019: CVP: 4.5%; BDP: 0.4%) und die SVP. Letztere stieg mit 13.6 Prozent Wähleranteil (+1.2 Prozentpunkte) wieder zur stärksten bürgerlichen Partei im Kanton auf.
Die Wahlbeteiligung lag mit 49.7 Prozent um 3 Prozentpunkte höher als im nationalen Durchschnitt (46.7%) und auch höher als 2019 (47.7%).

Nationalratswahlen 2023 – Basel-Stadt

Bei den Ständeratswahlen 2023 im Kanton Basel-Stadt mutmassten die Medien bereits früh, dass die bisherige SP-Ständerätin Eva Herzog (sp, BE) im SP-dominierten Stadtkanton die Wiederwahl schaffen würde. Folglich stand in ihrer Berichterstattung nicht die Frage nach der Gewinnerin des baselstädtischen Ständeratssitzes im Zentrum, sondern die Frage: «Wer verliert gegen Eva Herzog?». Dabei verlief die Suche der Parteien nach einer Gegenkandidatin oder einem Gegenkandidaten harzig, zumal «niemand [...] den Verlierer-Stempel» aufgedrückt bekommen wollte, wie es etwa FDP-Präsident Johannes Barth (BS, fdp) gegenüber der BLZ ausdrückte. So verzichtete die 2019 bei der Ständeratswahl gegen Herzog gescheiterte Patricia von Falkenstein (ldp, BS) auf eine erneute Kandidatur. Der ehemalige FDP-Regierungsrat Baschi Dürr (BS, fdp) lehnte eine Kandidatur ebenfalls ab, obwohl er bei einer Wahl von Herzog in den Bundesrat als Ersatzkandidat bereitgestanden wäre. Dass 2024 bereits die Regierungsratswahlen in Basel-Stadt anstanden, hinderte nach eigenen Aussagen auch Regierungsrat Lukas Engelberger (BS, mitte) an einer Kandidatur – obwohl ihm die Basler Zeitung einen Erfolg noch am ehesten zutraute. Das bürgerliche Lager entschied sich in der Folge dazu, mit Mitte-Präsident Balz Herter (BS, mitte) einen Nationalratskandidaten ins Rennen zu schicken. Dieser erhoffte sich dadurch nicht nur zusätzliche Werbung für die Nationalratswahlen, sondern auch für eine spätere Kandidatur als Regierungsrat von Basel-Stadt, wie die Basler Zeitung schrieb. Die Medien erachteten die Kandidatur als «verständlich», aber auch «mutig», da ein schlechtes Abschneiden seine Stellung als «logischer Nachfolger» von Lukas Engelberger gefährden könnte. Da die SVP bei den Nationalratswahlen aus der bürgerlichen Listenverbindung ausgeschlossen worden war, stellte sie einen eigenen Kandidaten, anstatt Herter zu unterstützen, wie die Medien berichteten. Auch ihr zu den Ständeratswahlen antretender Präsident, Pascal Messerli, (BS, svp) nutzte dabei die Wahlen gemäss Medien dafür, seine Bekanntheit auszubauen. Trotz seiner Ständeratskandidatur erhielt hingegen der Basler Grossrat Eric Weber (BS, va) kaum mediale Aufmerksamkeit.
Am Wahlsonntag gelang der von den Basler Medien als «Kronfavoritin» bezeichneten Eva Herzog ein «überragendes» Ergebnis (BaZ): Mit 42'677 Stimmen holte sie sechsmal mehr Stimmen als ihre beiden stärksten Herausforderer und schaffte damit die Wiederwahl mehr als deutlich – das absolute Mehr lag bei 29'208 Stimmen. Balz Herter musste sich mit 6'959 Stimmen klar geschlagen geben, erzielte jedoch leicht mehr Stimmen als der SVP-Kandidat Pascal Messerli (6'731 Stimmen). Eric Weber erzielte 974 Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51.4 Prozent.

Ständeratswahlen 2023 – Basel-Stadt

Bei den Ständeratswahlen 2023 im Kanton Basel-Landschaft kam es zu einem Duell zwischen der bisherigen Ständerätin Maya Graf (gp, BL) und dem Freisinnigen Sven Inäbnit (BL, fdp), der den Baselbieter Sitz im Stöckli nach 16 Jahren zurück ins bürgerliche Lager holen wollte. Schon weit im Vorfeld der Wahlen galt jedoch Amtsinhaberin und Biobäuerin Maya Graf als klare Favoritin, zumal sie in Bundesbern stark vernetzt und über alle politischen Lager hinweg beliebt sei (BLZ). Auch dank ihrer langjährigen politischen Erfahrung in Bern – sie durfte bereits auf 22 Jahre Politerfahrung im Bundeshaus, unter anderem als Nationalratspräsidentin im Jahr 2013, zurückblicken und war damit amtsälteste Politikerin in Bern – galt ihre Wiederwahl gemäss Einschätzung der Medien bereits als gesichert. Aus diesem Grund hätten sich die bürgerlichen Parteien zunächst schwergetan, eine Gegenkandidatur aufzustellen. In den Medien genannt worden waren neben dem Landrat Sven Inäbit die zwei weiteren Freisinnigen Mitglieder des Kantonsparlaments, Saskia Schenker (BL, fdp) und Balz Stückelberger (BL, fdp), sowie SVP-Regierungsrat Thomas Weber (BL, svp), die sich jedoch nicht für eine Kandidatur gegen Kronfavoritin Maya Graf hatten aufstellen wollen.

Während sich im Vorfeld der Wahlen die SP, die Grünen, die EVP und die GLP hinter Maya Graf stellten, unterstützte eine bürgerliche Allianz aus FDP, SVP und Mitte den promovierten Apotheker und seit 2013 im Landrat politisierenden Sven Inäbnit aus Binnigen (BL). Bei der Mitte exponierten sich Mitglieder aber auch als Unterstützerin oder Unterstützer von Maya Graf und wichen damit von der offiziellen Empfehlung der Partei ab.

Die Ständeratswahlen im Kanton Basel-Landschaft wiesen starke Parallelen zu den Wahlen im Schwesterkanton Basel-Stadt auf, wo ebenfalls ein bürgerliches Komitee am Sitz der bisherigen SP-Ständerätin Eva Herzog (sp, BS) zu sägen versuchte. Im Unterschied zum Stadtkanton, wo die Wählerinnen und Wähler üblicherweise mehrheitlich links-grüne Parteien wählten, gab eine Mehrheit des Landschaftskantons seine Stimme traditionell den bürgerlichen Parteien.

Am Wahlsonntag entschied sich die Stimmbevölkerung des Basler Halbkantons mit gut 10'000 Stimmen Unterschied erneut deutlich für die bisherige Ständerätin Maya Graf. Die Sissacherin holte bereits im ersten Wahlgang mit 45'554 Stimmen (bei einem absoluten Mehr von 41'906 Stimmen) eine komfortable Mehrheit. Ihr Resultat stand im Gegensatz zur Schlappe der Grünen Partei, die bei den Nationalratswahlen 2023 im Kanton Basel-Landschaft deutlich an Wählerinnen und Wählern einbüsste. Maya Grafs Herausforderer Sven Inäbnit erreichte bei der Ständeratswahl einen Stimmenanteil von 45.6 Prozent (35'976 Stimmen). Der «Underdog», wie ihn etwa die Basler Zeitung bezeichnete, habe damit dennoch einen «Achtungserfolg» erzielt. In den Medien wurde nach den Wahlen bereits über eine mögliche politische Karriere Inäbnits in der Baselbieter Kantonsregierung gemunkelt, da er dank des Wahlkampfes im Halbkanton an Bekanntheit gewonnen habe. Ebenso spekuliert wurde darüber, wer sich potenziell nach einer Ära Graf in vier Jahren in die Startlöcher für die Ständeratswahlen begeben könnte. Hierzu dürften sich gemäss Medien nicht nur bürgerliche Parteien Gedanken machen: Das starke Wahlresultat etwa der SP als Listenpartnerin der Grünen bei den Nationalratswahlen habe bereits Begehrlichkeiten geweckt, den basellanschaftlichen Ständeratssitz zukünftig in die Reihen der SP zu holen. Die Wahlbeteiligung lag mit 44.7 Prozent mehr als drei Prozentpunkte über dem Wert der Wahlen von 2019.

Ständeratswahlen 2023 – Basel-Landschaft

Als Mitglied der parlamentarischen OECD-Delegation reichte Ständerat Ruedi Noser (fdp, ZH) im Sommer 2023 eine Motion ein, mit der er den Bundesrat aufforderte, das schweizerische Dispositiv zur Korruptionsbekämpfung an die Anforderungen der OECD-Anti-Korruptionskonvention anzupassen. Die OECD kritisiere die Schweiz immer lauter, dass sie erkannte Lücken in ihrer Korruptionsbekämpfung nicht schliesse, konkret, dass sie keinen gesetzlichen Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblower habe, begründete Noser seinen Vorstoss. Mit der Motion forderte er erstens die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens für den Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern im privaten Sektor und zweitens die Erhöhung der aktuell auf CHF 5 Mio. festgesetzten Höchststrafe für juristische Personen in Art. 102 StGB. Der Bundesrat beantragte beide Ziffern der Motion zur Ablehnung. Der geltende Strafrahmen sei angemessen, da der betreffende Artikel nicht Korruptionstatbestände wie Geldwäscherei oder Bestechung bestrafe, sondern lediglich die Organisationsmängel, infolge derer diese Delikte nicht verhindert wurden. Bei der Forderung nach einer Whistleblowing-Gesetzgebung verwies die Regierung auf den Entwurf von 2013, der vom Parlament abgelehnt worden sei. Mangels neuer Erkenntnisse sehe sie sich nicht in der Lage, nun eine mehrheitsfähige Vorlage zu präsentieren. In der Herbstsession 2023 sprach sich der Ständerat dennoch deutlich für einen neuen Anlauf aus: Er nahm Ziffer 1 der Motion mit 35 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Ziffer 2 des Vorstosses hiess er mit Stichentscheid der Präsidentin Eva Herzog (sp, BS) ebenfalls gut.

OECD-Antikorruptionskonvention. Verschärfung der nationalen Umsetzung (Mo. 23.3844)

Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2023 als Zweitrat die Botschaft zum vierten Programm des Agglomerationsverkehrs behandelt hatte, beugte sich der Nationalrat noch in derselben Session über eine erste Runde der Differenzbereinigung. Zur Debatte stand dabei die vom Nationalrat in der ersten Runde befürwortete Aufnahme des Strassentunnels Moscia-Acapulco in den bundesrätlichen Entwurf, wogegen sich der Ständerat gestellt hatte.
Die KVF-NR hatte in Anbetracht des Beschlusses der kleinen Kammer beantragt, den Wortlaut des Einzelantrags Herzog (sp, BS) aus dem Ständerat in den bundesrätlichen Entwurf zu übernehmen. Laut Kommissionssprecher Kurt Fluri (fdp, SO) sei die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Projekts weitgehend unbestritten. Durch die vorgeschlagene Änderung könne der Kanton Tessin sein Projekt nachträglich zur Prüfung einreichen. Eine Botschaft des Bundesrats zum Projekt wird laut Fluri anschliessend nur dann erstellt, wenn das Projekt drei Bedingungen erfülle: Erstens müssten flankierenden Massnahmen zugunsten des öffentlichen und Langsamverkehrs in die Planung aufgenommen werden, zweitens dürften die Kosten für den Strassentunnel die freigegebenen Mittel aus den bereits umgesetzten oder geplanten Generationen des Programms nicht überschreiten und drittens müsse der Kanton Tessin das Projekt so weit ausarbeiten, dass das Vorhaben ohne die Verpflichtungskredite nicht weiter geplant und umgesetzt werden könne. Zu Gunsten des Strassentunnels meldete sich auch der Tessiner SP-Nationalrat Bruno Storni zu Wort. Laut Storni sei die Planung des Projekts bereits weit fortgeschritten und der Baubeginn für 2026/27 geplant. Würde der Tunnel nun nicht in die vierte Generation des Programms Agglomerationsverkehr aufgenommen, käme es zu beachtlichen Bauverzögerungen, da der Tessiner Kantonsrat somit erst mit der fünften Generation des Programms Agglomerationsverkehr eine konkrete Botschaft zum Bau des Tunnels fassen könnte.
Eine Kommissionsminderheit beantragte dagegen aus formalen Gründen, den Strassentunnel Moscia-Acapulco aus der Vorlage zu streichen. Die Minderheit würde das Projekt laut Michael Töngi (gp, LU) aber unterstützen, sobald es korrekt eingegeben werde. Auch Bundesrat Albert Rösti sprach sich weiterhin gegen die Aufnahme des Strassentunnels in die Vorlage aus. Die Notwendigkeit des Projekts seit unbestritten aber der Baustart würde mit einer Aufnahme des Projekts in die fünfte Generation des Programms Agglomerationsverkehr nur wenig verzögert. Zudem sollte laut Rösti verhindert werden, das der vierjährige Prozess des Programms unterbrochen wird und zukünftig alle Kantone Zusatzbotschaften ausserhalb des ordentlichen Rahmens des Programms Agglomerationsverkehr fordern können.
Verschiedene Fragen wurden zudem zum Vergleich des Strassentunnels Moscia-Acapulco mit der Umfahrung Oberburg laut. Während die Kommissionsminderheit und Bundesrat Rösti angaben, dass die Situation rund um die Aufnahme der Projekte zu verschieden sei, um das Vorgehen der dritten Generation des Programms für den Tessiner Tunnel zu übernehmen, sah Bruno Storni durchaus Parallelen zwischen den beiden Projekten. Die Planung des Strassentunnels sei zwar noch nicht konkret eingereicht worden, die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens wie beispielsweise der Standort, die Länge oder das ungefähre Budget seien aber in der mittlerweile drei Jahre andauernden Planung beschlossen worden.
Schlussendlich stellte sich eine grosse Mehrheit des Nationalrats hinter den Strassentunnel Moscia-Acapulco. Der Mehrheitsantrag zur Aufnahme des Projekts wurde mit 130 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen, womit das Geschäft zur erneuten Prüfung an den Ständerat überwiesen wurde.

Agglomerationsprogramme der vierten Generation (BRG 23.033)
Dossier: Programme Agglomerationsverkehr

Wie bereits ihre Schwesterkommissionen im Nationalrat sprachen sich auch die KVF-SR und die FK-SR für das vierte Programm des Agglomerationsverkehrs aus. Während die FK-SR der Vorlage des Bundesrats vorbehaltlos zustimmte, gab es in der KVF-SR aber Uneinigkeiten bezüglich der Aufnahme des Strassentunnels Moscia-Acapulco in das Programm und bezüglich des Abzugs von fünf Prozent auf dem Beitragssatz für Projekte, welche ihre Eingaben in den vorherigen Programmen des Agglomerationsverkehrs ungenügend umgesetzt hatten. Die Kommission empfahl ihrem Rat, den Strassentunnel nicht in das Programm aufzunehmen und den Malus beizubehalten.

Im Ständerat wurde Eintreten auf das Geschäft ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung zeichneten sich jedoch dieselben Debatten ab wie bereits in der Vorberatung der KVF-SR. Gegen den Abzug von fünf Prozent auf dem Beitragssatz für zuvor unzureichend umgesetzte Projekte meldete sich Lisa Mazzone (gps, GE) als Sprecherin der Kommissionsminderheit zu Wort. Sie erachtete es nicht als angemessen, aktuelle Projekte für Umsetzungsprobleme in der Vergangenheit abzustrafen. Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) hingegen erachtete den Strafabzug als angemessen. In früheren Projekten habe es etliche selbstverschuldete Verzögerungen gegeben, welchen so entgegengewirkt werden solle. Bundesrat Albert Rösti ergänzte, dass das Parlament einen Anreiz für die beschleunigte Umsetzung der Projekte gewünscht habe, welcher nun in Form des Strafabzugs gesetzt werden solle. Der Ständerat sprach sich schliesslich mit 22 zu 17 Stimmen für Beibehalten des Strafabzugs aus.
Weiter gab auch die Aufnahme des Strassentunnels Moscia-Acapulco als Bestandteil des Agglomerationsprogramms «Locarnese» Anlass zu Diskussionen. Wie Hans Wicki für die KVF-SR verlauten liess, sei das Projekt nicht von der entsprechenden Agglomeration eingereicht worden, zudem könne eine nachträgliche Aufnahme ausserhalb der Projektausschreibung ein gefährliches Präjudiz schaffen. Für die Aufnahme des Strassentunnels lagen zwei Einzelanträge vor. Marco Chiesa (svp, TI) forderte, dass der Tunnel gemäss dem Vorschlag des Nationalrats in das Programm aufgenommen wird. Der Tunnel sei für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie für den Pendler- und Transitverkehr unerlässlich. Auch Eva Herzog (sp, BS) betonte die Wichtigkeit des Strassentunnels. Angelehnt an die nachträgliche Aufnahme der Umfahrung Oberburg in die dritte Generation des Programms Agglomerationsverkehr knüpfte Herzog die Aufnahme des Strassentunnels in ihrem Einzelantrag daran, dass der Bundesrat eine entsprechende Botschaft ausarbeitet und diese nachträglich dem Parlament vorlegt. Bundesrat Rösti anerkannte zwar die Notwendigkeit des Strassentunnels, beantragte jedoch die Ablehnung der Einzelanträge, um die festgelegten Prozesse einzuhalten. Er erklärte sich aber bereit, das Projekt in die fünfte Generation des Programms Agglomerationsverkehr von 2028 aufzunehmen. Mit 23 zu 18 Stimmen folgte der Ständerat zwar erst dem Antrag Chiesa anstelle des Antrags Herzog, lehnte Ersteren jedoch in der Folge mit 21 zu 19 Stimmen zugunsten des Antrags der Kommission ab. Somit ging das Geschäft zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

Agglomerationsprogramme der vierten Generation (BRG 23.033)
Dossier: Programme Agglomerationsverkehr

La Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) a déposé une motion afin que le Conseil fédéral définisse les conditions-cadres pour la tenue d'une exposition nationale à partir de 2030. Lors de la session d'automne, le Conseil des Etats a accepté cette motion par 24 voix contre 15 et 3 abstentions.
Le dépôt de cette motion a fait suite à l'annonce du Conseil fédéral en mars qu'il ne se prononcerait sur le financement d'une nouvelle exposition nationale qu'en 2028 au plus tôt. Constatant que cette annonce «surprenante» équivalait à un report des projets en cours, qui comptent sur le financement fédéral pour voir le jour, la CSEC-CE attend du Conseil fédéral que celui-ci définisse un processus de sélection clair du projet dans le cas où les négociations en cours afin de mettre en place une exposition nationale commune n'aboutissent pas (les différents projets sont actuellement en discussion afin de se regrouper). En outre, le gouvernement devra se prononcer au plus tard en 2026 sur sa volonté de financer le projet sélectionné, exige la motion. La majorité de la commission souhaite ainsi qu'une exposition nationale puisse se tenir au début des années 2030, sans que tout le travail fourni par les comités des projets en cours ne tombe à l'eau. Pour la commission, Eva Herzog (ps, BS) a insisté sur l'importance d'une expo nationale afin de réfléchir sur le futur de notre pays et du vivre-ensemble, en particulier en cette période troublée par de nombreuses crises (pandémie de Covid-19, guerre en Ukraine, difficultés de la place financière). Une minorité de la commission, représentée à la tribune par Esther Friedli (udc, SG), a remis en question la pertinence d'une exposition nationale à notre époque, rappelant l'échec du projet «Bodensee-Ostschweiz» dans les urnes en 2016.
De son côté, le Conseil fédéral est resté sur sa ligne ; Guy Parmelin a recommandé le rejet de la motion. La situation «extrêmement tendue» au niveau du budget de la Confédération justifierait en effet d'attendre avant de se prononcer sur un soutien financier. En outre, la procédure de sélection du projet devrait avoir lieu après la décision d'accorder ou non un financement, a argué le conseiller fédéral vaudois, critiquant encore le calendrier trop ambitieux proposé par la motion. Cet argumentaire a été principalement suivi par les membres du camp bourgeois (UDC, PLR et Centre) mais n'a pas suffi à convaincre la majorité de l'hémicycle. Il est possible que l'intervention inattendue de Hans Stöckli (ps, BE) ait joué un rôle dans ce résultat. Pour l'une de ses dernières interventions – il rend son tablier au terme de la législature après vingt années sous la Coupole – le biennois a livré un plaidoyer en faveur de la tenue d'une exposition nationale. Lui-même membre du comité d'Expo.02, il a relevé l'importance de discuter l'aspect financier bien assez tôt afin de s'éviter des problèmes («eine Landesausstellung kann man nicht zum Nulltarif haben») tout en relevant l'importance d'une exposition nationale pour la cohésion nationale.

Exposition nationale (Mo. 23.3966)
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

La motion déposée par le PLR en 2016 visant à mettre en place un frein à la réglementation qui permette de limiter les coûts qu’elle induit a été tacitement classée par le Conseil des Etats lors de la session d'hiver. Comme l'a expliquée la présidente de la chambre haute Eva Herzog (ps, BS), cette motion aurait déjà dû être classée dans le cadre de l'objet 22.083, qui a été traité au Conseil des Etats le 7 juin 2023. Cependant, l'objet 22.083 ne sera plus examinée par la chambre haute, car les deux chambres ont décidé de ne pas entrer en matière.

Mettre en place un frein à la réglementation qui permette de limiter les coûts qu'elle induit (Mo. 16.3360)
Dossier: Unternehmensentlastungsgesetz und Regulierungsbremse: Umsetzung der Motionen 16.3388 und 16.3360
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Am Tag des feministischen Streiks 2023 lehnten der Nationalrat eine Motion von Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE; Mo. 22.4208) und der Ständerat eine gleichlautende Motion von Eva Herzog (sp, BS; Mo. 23.3213) ab, die bereits Unternehmen ab 50 Angestellten zur Durchführung von Lohnanalysen verpflichten wollten. Seit Inkrafttreten der 2018 verabschiedeten Revision des Gleichstellungsgesetzes sind Unternehmen ab 100 Angestellten zur Durchführung von Lohnanalysen angehalten. In seinem Revisionsentwurf hatte der Bundesrat ursprünglich eine entsprechende Regelung für Unternehmen ab 50 Angestellten beantragt, das Parlament hatte diese Zahl in der Folge jedoch erhöht. Seither schien sich an den politischen Fronten wenig geändert zu haben: Während die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP im Nationalrat die Motion Fehlmann Rielle befürworteten, lehnten sie Vertreterinnen und Vertreter von Mitte, FDP und SVP ab. Ein ähnliches Bild zeigte sich im Ständerat, wo sich jedoch auch einzelne Vertreterinnen und Vertreter der FDP und der Mitte zu den Unterstützenden der Motion Herzog gesellten.

Nach wie vor erst Lohnanalysen ab 100 Angestellte (Mo. 22.4208 und 20.3213)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Am Tag nach der Beratung im Nationalrat behandelte der Ständerat als Zweitrat die parlamentarische Initiative für die Einsetzung einer PUK, um die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS aufzuarbeiten. Die Sprecherin des Büro-SR Eva Herzog (sp, BS) begrüsste das Ratsplenum mit einer Zusammenfassung der Ereignisse im März 2023 sowie des Werdegangs der parlamentarischen Initiative. Das Büro-SR sei einstimmig auf den Beschluss des Nationalrats eingetreten und habe dem Bundesbeschluss zugestimmt. Sie hob in ihrem Votum zudem hervor, dass es nicht Auftrag der PUK sei, die Geschäftsführung der CS zu untersuchen, sondern dass es ausschliesslich darum gehe, die Verantwortlichkeiten der in die Übernahme involvierten Behörden und Organe abzuklären.

Die Einigkeit rund um die Einsetzung einer PUK nahm im Ständerat mit einem Antrag auf nicht Eintreten von Thomas Hefti (fdp, GL) ein Ende. Wie der Antragsteller dem Ratsplenum darlegte, erachte er eine PUK zu diesem Zeitpunkt als nicht angezeigt. Es zeuge von «Masochismus», «[d]en Fehler mittels einer PUK bei der Politik, dem Bundesrat, der Vorsteherin des EFD und der Bundesverwaltung zu suchen», wenn das Problem, welches dieses Debakel angestossen habe, bei einer privaten Unternehmung liege. Jede bisherige PUK sei als Reaktion auf einen Skandal hin eingesetzt worden. Beim Verhalten der Behörden in der Geschichte rund um die CS sei allerdings nie die Rede von einem Skandal gewesen, weshalb er die Frage in den Raum stellte, ob dieses Vorhaben, welches mit einer Stigmatisierung des Bundesrats einhergehe, überhaupt gerechtfertigt sei. Er plädiere dafür, in diesem Fall die dem Parlament zur Oberaufsicht zur Verfügung stehenden Geschäftsprüfungskommissionen einzusetzen, die über dieselben Informationsrechte wie eine PUK verfügten und solide, effizient und womöglich etwas günstiger seien. Auf Heftis Vorwurf reagierte GPK-SR-Präsident Matthias Michel (fdp, ZG), dass es in dieser Diskussion nie um eine Skandalisierung oder Vorverurteilung gegangen sei. Die PUK werde vielmehr zur Klärung von Ereignissen mit grosser Tragweite eingesetzt, wobei die Schuldfrage kein Thema sei. Das Büro-SR habe, anders als sein Schwesterbüro, mit seinem Antrag für eine PUK, die Abklärungen der GPK abgewartet. Die GPK habe mit dieser Prüfung bereits einige Vorarbeiten zum Untersuchungsausschuss leisten und deren Auftrag besser darlegen können. Weiter sei die GPK im Rahmen der Abklärung zum Schluss gekommen, dass sich die Tragweite der Oberaufsicht zwischen der PUK und der GPK nicht unterscheide. Die PUK habe gegenüber der GPK jedoch den Vorteil von punktuell weitergehenden Kompetenzen sowie als Instrument einer parlamentarischen Oberaufsicht eine höhere Legitimation. Michel unterstrich, dass eine Untersuchung in jedem Fall durchgeführt werde – wenn nicht durch die PUK, dann durch die GPK. Er schloss mit dem Hinweis, dass es nun darum gehe, nicht zu früh «sachpolitische Schnellschüsse abzugeben», sondern erst einmal nach dem Motto «Luege, lose, laufe» Analysen vorzunehmen. Auf diese abschliessenden Worte erhob Herzog wiederum Einspruch, indem sie berichtigte, dass das Büro-SR nicht der Ansicht sei, dass die Arbeiten der PUK abgewartet werden müssten, bevor weitere Abklärungen, Berichte und Überprüfungen vorgenommen werden. Dies solle vielmehr parallel zu den Arbeiten einer PUK geschehen.
Nachdem auch Bundespräsident Alain Berset unterstrichen hatte, dass es notwendig sei, eine vollständige Transparenz bei den Rollen der verschiedenen beteiligten Akteure zu schaffen und er dem Ständerat seine volle Zusammenarbeit zugesichert hatte, trat die kleine Kammer mit 39 zu 5 Stimmen auf den Bundesbeschluss ein, womit der Minderheitenantrag Hefti chancenlos blieb. Stillschweigend stimmte der Ständerat dem Nationalrat in der Detailberatung schliesslich in allen Bestimmungen der Vorlage zu.

In der Gesamtabstimmung beschloss der Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen schliesslich die Einsetzung der erst fünften PUK in der Schweizer Geschichte. Die Stimmen gegen eine PUK stammten von Thomas Hefti (fdp, GL), Olivier Français (fdp, VD), Peter Hegglin (mitte, ZG), Othmar Reichmuth (mitte, SZ) und Benedikt Würth (mitte, SG).

Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS (Pa.Iv. 23.427)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

À la suite de l'adoption unanime de la motion à la chambre haute, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) s'est penchée sur la proposition de la sénatrice bâloise Eva Herzog (ps, BS). Si la CEATE-CN reconnaît, à l'unanimité, la nécessité de légiférer les risques pour l'économie nationale liés aux entreprises énergétiques d'importance systémique, elle a proposé des amendements afin de compléter et de préciser la motion. Premièrement, la CEATE-CN préconise, en plus de l'amélioration de la transparence sur les activités et les risques, un renforcement des compétences de surveillance. Deuxièmement, elle propose d'ajouter au texte la nécessité d'éviter les distorsions de concurrence sur le marché. Elle indique que les aides financières publiques doivent être retirées le plus rapidement possible afin de ne pas distordre la concurrence et d'éviter que les entreprises soient tentées de prendre des risques supplémentaires, conscientes de la bouée de sauvetage étatique. Troisièmement, la CEATE-CN a évalué une séparation des activités commerciales et des activités de production pour les entreprises énergétiques d'importance systémique. Si la CEATE-CN a conclu que les activités commerciales n'étaient pas forcément spéculatives, elle préconise des prescriptions relatives au négoce pour compte propre afin de réduire les risques macroéconomiques.
À la chambre basse, la motion a été tacitement adoptée dans sa version modifiée. L'objet repart au Conseil des états.

Eingrenzung der volkswirtschaftlichen Risiken von systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (Mo. 22.4132)
Dossier: Too-big-to-fail in der Energiebranche

Mit 29 zu 11 Stimmen trat der Ständerat in der Sommersession 2023 nicht auf den Entwurf seines Büro-SR ein, den dieses auf der Basis einer eigenen parlamentarischen Initiative mit dem Ziel ausgearbeitet hatte, den Parlamentsmitgliedern einen Teuerungsausgleich zu gewähren. Eva Herzog (sp, BS), die Sprecherin des Büros, argumentierte vergeblich, dass die Anpassung der Parlamentsentschädigungen an die Teuerung «eine gesetzliche Pflicht» sei: Das Parlamentsressourcengesetz schreibe einen Teuerungsausgleich zu Beginn jeder Legislaturperiode vor. Darauf zu verzichten, sei «ein falsches Signal», so die Sozialdemokratin. Ein Parlamentsmandat sei genauso «entschädigungswürdig» wie andere entlöhnte Tätigkeiten. Zudem beantrage das Büro nicht den vollen seit 2012 aufgelaufenen Teuerungsausgleich von 3.2 Prozent, sondern denselben Ansatz wie für die Bundesangestellten, also 2.5 Prozent. Dies würde Mehrausgaben von CHF 1.3 Mio. pro Jahr generieren.
Eine Minderheit des Büros, bestehend aus Werner Salzmann (svp, BE) und Andrea Caroni (fdp, AR), plädierte für Nichteintreten. Werner Salzmann begründete dies mit der prekären Situation des Bundeshaushaltes. Die wirtschaftliche Entwicklung gelte als unsicher und der «grosse Schuldenberg aus der Pandemie» müsse abgebaut werden. Der Ständerat habe zudem gleichentags die zusätzliche Finanzierung für den Teuerungsausgleich der Angestellten der Bundesverwaltung abgelehnt und ein paar Wochen zuvor auf den vollen Teuerungsausgleich bei der AHV verzichtet. Deshalb könne man jetzt nicht für sich selber Forderungen stellen. Vergeblich appellierte Stefan Engler (mitte, GR) in der Debatte an seine Ratskolleginnen und -kollegen, auf die Vorlage einzutreten. Parlamentsarbeit habe einen Wert, der einen Teuerungsausgleich rechtfertige. Weil das Geschäft zudem nur alle vier Jahre vorliege und seit 2012 keine Teuerung mehr ausgeglichen worden sei, sei es vor allem «sehr populistisch», mit dem Parlament «als Vorbild» zu argumentieren.

Löhne der Parlamentsmitglieder 2023 (Pa. Iv. 23.404)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Nach den ausführlichen Debatten um den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 in der ausserordentlichen Session 2023 zeichnete sich ab, dass auch der Nachtrag Ib nicht ohne grössere Diskussionen über die Bühne gehen würde. Mit ein Grund dafür war, dass der Bundesrat in einer Nachmeldung Ende April 2023 zusätzliche CHF 132.9 Mio. für die Unterbringung von Asylsuchenden beantragt hatte, wie Johanna Gapany (fdp, FR) als Kommissionssprecherin in der Sommersession 2023 ausführte. Aufgrund des befürchteten Platzmangels sollten die Unterbringungskapazitäten durch temporäre Containerdörfer auf Grundstücken der Armee um 3000 zusätzliche Plätze erhöht werden. Die Kommissionsmehrheit lehne den Antrag aufgrund von Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung sowie auf die Asylsuchenden selber ab. Stattdessen verlange man eine strategische Planung der Kapazitäten für die Erstunterbringung im Rahmen eines Postulats Minder (parteilos, SH; Po. 23.3084). Eine von Eva Herzog (sp, BS) angeführte Minderheit befürwortete hingegen die Schaffung dieser Platzreserve, zumal sie auf der Notfallplanung Asyl von 2016 als Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen beruhe und folglich auch von den Kantonen befürwortet werde. Finanzministerin Keller-Sutter hob in der Folge die Reservefunktion dieses Kredits hervor: Das EJPD könne damit vorausschauend planen. Mit 29 zu 13 Stimmen lehnte der Ständerat den Antrag dennoch ab, hiess aber die bereits im ordentlichen Nachtrag Ib für die Bundesasylzentren beantragten CHF 139.9 Mio. gut.
Umstritten war auch der vom Bundesrat von 2 Prozent auf 2.5 Prozent erhöhte Lohnausgleich an das Bundespersonal (CHF 31.2 Mio.). Kommissionssprecherin Gapany verdeutlichte das Unverständnis der Kommissionsmehrheit darüber, dass diese Lohnmassnahme nicht bereits im Rahmen des Voranschlags 2023 vorgeschlagen worden sei – nun war sie bereits seit Januar 2023 in Kraft, was die Handlungsmöglichkeiten des Parlaments schmälerte: Eine Ablehnung würde die Auszahlung des Lohnausgleichs nicht verhindern, sondern nur eine Kompensation dieser Kosten innerhalb der Bundesfinanzen nötig machen. Während die Kommissionsmehrheit den Kredit ablehnen wollte, sprach sich eine Minderheit Herzog für Annahme aus. Die Erhöhung um 2.5 Prozent sei das Resultat der Verhandlungen mit den Personalverbänden, das bei Beratung des Voranschlags noch nicht vorgelegen habe, erklärte Eva Herzog. Mit 27 zu 12 Stimmen folgte der Ständerat aber auch hier seiner Kommissionsmehrheit.
Eine Änderung nahm der Ständerat auch am Kredit von CHF 12.7 Mio. für das EFD-Generalsekretariat vor: Dieser Kredit soll dazu dienen, die dem EFD durch die Übernahme der CS durch die UBS zusätzlich entstehenden Kosten zu decken. Die FK-SR hatte jedoch einstimmig eine Reduktion auf CHF 7 Mio. beantragt und überdies in den Rahmenbedingungen der Kreditvergabe eine Prüfung von «Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse» sowie eine Aufarbeitung der Geschehnisse und eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen verlangt, wie bereits im Nachtrag Ia diskutiert worden war.
Stillschweigend befürwortete die kleine Kammer in der Folge die übrigen Anträge des Bundesrates und hiess den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 sowie denjenigen über die Planungsgrössen einstimmig (mit 41 zu 0 Stimmen) gut.

Nachträge Ia und Ib zum Voranschlag 2023 (BRG 23.007)
Dossier: Bundeshaushalt 2023: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der Sondersession 2023 stimmte der Nationalrat als Zweitrat über eine Motion Herzog (sp, BS) zur Vereinheitlichung der EO-Entschädigungen bei Militärdienst und Mutterschaft ab. Eine Mehrheit der SGK-NR hatte die Motion im Vorfeld mit 13 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) zur Annahme empfohlen. Zugleich nahm die SGK-NR zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat bereits eine Revision und Überprüfung sämtlicher EO-Leistungen ins Auge gefasst habe und forderte, dass die Anliegen der vorliegenden Motion infolge einer Annahme in ebendiese Revision einfliessen könnten. Eine Minderheit Schläpfer (svp, ZH) wollte dagegen lieber die Überprüfung der EO-Leistungen durch den Bundesrat abwarten und verwies auf allfällige Zusatzkosten, welche in Erfüllung der Motion anfallen könnten. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner Kommissionsmehrheit und nahm den Vorstoss mit 95 zu 77 Stimmen an. Die geschlossenen Fraktionen der SP, GLP und der Grünen sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion unterstützten die Motion in der grossen Kammer. Dagegen positionierten sich sowohl die SVP- und FDP-Fraktion als auch eine Minderheit der Mitte-Fraktion.

EO-Entschädigungen. Gleiche maximale Tagessätze bei Militärdienst und Mutterschaft (Mo. 22.4019)

Nachdem die APK-SR die Behandlung der parlamentarischen Initiative für ein Bundesgesetz für die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zur EU zweimal verschoben hatte, weil sie den Europabericht des Bundesrates abwarten wollte, kam sie in der Frühjahrssession 2023 in den Ständerat. Kommissionssprecher Pirmin Bischof (mitte, SO) erinnerte den Ständerat zuerst daran, dass die APK-SR die Initiative im Oktober 2021 bereits einmal abgelehnt, die APK-NR aber an ihrem Entwurf festgehalten hatte. Er wies des Weiteren darauf hin, dass die Initiative zu einem Zeitpunkt eingereicht worden sei, als die Beziehungen zur EU «völlig blockiert waren». Zwar sei das Anliegen der Initiative nachvollziehbar, doch habe sich die APK-SR seit dem Abbruch der Verhandlungen in vielfältiger Art und Weise zu den Beziehungen Schweiz-EU äussern können. Die parlamentarische Initiative der APK-NR sei aus institutioneller Perspektive problematisch und darüber hinaus nicht zielführend, da der geforderte politische Dialog bereits seit Längerem bestehe. Die Umsetzung der Initiative würde zu lange dauern und damit den Verhandlungsspielraum des Bundesrats einschränken, schloss Bischof seine Ausführungen und seine Begründung des Mehrheitsantrags, auf Folgegeben zu verzichten. Eva Herzog (sp, BS) zog in der Folge ihren Einzelantrag auf Folgegeben zurück, da sie bereits im Rahmen der Debatte zur Motion 22.3012 gespürt habe, dass sich eine Mehrheit des Ständerates eine rasche Regelung der bilateralen Beziehungen wünsche und sich vor allem aus formellen und nicht aus inhaltlichen Gründen gegen die parlamentarische Initiative wehre. Der Ständerat gab der Initiative stillschweigend keine Folge, womit diese erledigt war.

Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union (Pa.Iv. 21.480)
Dossier: Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU nach dem Scheitern des Rahmenabkommens

Stefan Engler (mitte, GR) wollte den Bundesrat mittels Motion damit beauftragen, eine Regelung zur zulässigen Nettorendite für Wohn- und Geschäftsliegenschaften vorzulegen für den Fall, dass der Referenzzinssatz auf über 2 Prozent steigen sollte. Das Mietrecht verbietet «übersetzte» Erträge aus Mietsachen. Doch was genau ein unzulässig hoher Ertrag ist, ist nicht in einem Gesetz oder einer Verordnung, sondern durch die ständige Rechtsprechung des BGer geregelt. Konkret durfte seit 1986 die Nettorendite, also der Ertrag auf dem investierten Eigenkapital, maximal 0.5 Prozentpunkte höher liegen als der aktuelle hypothekarische Referenzzinssatz. Seit einem BGer-Urteil aus dem Jahr 2010 galt zudem, dass bei einem Referenzzinssatz von 2 Prozent oder weniger die Nettorendite um maximal 2 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz liegen darf. Da in letzter Zeit die Zinsen anstiegen, ist zu erwarten, dass auch der Referenzzinssatz in naher Zukunft schrittweise steigen wird. Engler fragte sich deshalb, was passieren würde, wenn der Referenzzinssatz über 2 Prozent steigt. Wenn nämlich die bisherige Regelung zur Anwendung käme, dann würde ein Anstieg des Referenzzinssatzes von 2 auf 2.25 Prozent gleichzeitig dazu führen, dass die zulässige Nettorendite von 4 auf 2.75 Prozent sinken würde. Engler ging davon aus, dass das Bundesgericht den für die Berechnung der Nettorendite zulässigen Zuschlag in Schritten reduzieren würde. Im Interesse der Rechtssicherheit sei eine politische Klärung allerdings klar vorzuziehen. Der Bundesrat empfahl die Annahme der Motion.
Der Ständerat befasste sich in seiner Frühjahressession 2023 mit der Motion. Dabei stellte Eva Herzog (sp, BS) einen Ordnungsantrag für eine Zuweisung der Motion an die RK-SR zur Vorprüfung. Sie begründete ihren Antrag damit, dass die Motion so gelesen werden könne, dass sie dem Bundesrat direkt vorschreibt, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten. Dabei sei es angezeigt, zuerst noch eine Auslegeordnung zu machen und zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt notwendig und erwünscht sei. Engler zeigte sich mit dem Ordnungsantrag einverstanden, plädierte aber für eine rasche Behandlung in der Kommission. RK-SR-Präsident Carlo Sommaruga (sp, GE) sicherte ihm dies zu und so beschloss der Ständerat einstimmig den Ordnungsantrag und schickte die Motion an seine RK.

Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht (Mo. 22.4448)

Die Motion würde «Erwartungen schür[en], die nicht erfüllt werden können», begründete die APK-SR ihre ablehnende Position gegenüber eines Vorstosses ihrer Schwesterkommission für dringliche Massnahmen zugunsten des Schweizer BFI-Standorts. Mit 12 Stimmen bei einer Enthaltung beantragte die Kommission im Frühjahr 2023, die Motion zu verwerfen. Der Ansatz dieser Motion würde bei der verfahrenen Situation um die Teilnahme der Schweiz bei Horizon Europe keine «Deblockierung» ermöglichen.

Im März 2023 stand die Motion dann auf der Traktandenliste des Ständerats. Resigniert untermalte Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) die derzeitige Situation des «Abseitsstehens» der Schweiz. Ins gleiche Horn blies Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) – sie bezeichnete die Situation bei Horizon Europe seit dem Abbruch der Verhandlungen zum InstA als «jämmerlich». Obwohl dem Bundesrat im Dezember 2020 durch das Parlament ein Finanzbeschluss von CHF 6.1 Mrd. für eine siebenjährige Teilnahme der Schweiz beim besagten Programm mit einem entsprechenden Verhandlungsmandat zugesprochen worden war, seien seither keine Verhandlungen erfolgt. Die EU wolle nicht verhandeln, solange die institutionellen Fragen nicht geklärt seien, erklärten Würth und Gmür-Schönenberger. Auch mit der in dieser Motion vorgeschlagenen Erhöhung der Kohäsionsmittel – Ausgleichszahlungen an die EU für die Teilnahme am Binnenmarkt – könne keine Bewegung in der Angelegenheit erreicht werden. Es ergebe somit keinen Sinn, «dem Bundesrat Aufträge zu erteilen, die schöne Signale setzen, aber am Ziel vorbeischiessen», so Würth. Für eine Annahme machte sich im Rat hingegen Eva Herzog (sp, BS) stark. Die drei Anliegen der Motion – Verhandlungen über eine umgehende Assoziierung der Schweiz als Drittland an Horizon Europe und an die weiteren Forschungsprogrammen Digital Europe, ITER, Euratom und Erasmus+, eine einmalige Erhöhung des Kohäsionsbeitrags und die Definition von Grundsätzen für zukünftige Verhandlungen über die Beziehungen mit der EU – behinderten den Bundesrat «in keiner Weise» und bestärkten diesen nur in dem, was er bereits tue, so Herzog. Es sei indes wichtig, dass das Parlament dem Bundesrat seine Haltung bezüglich des EU-Dossiers kommuniziere.
Aussenminister Ignazio Cassis unterstrich derweil, wie wichtig dem Bundesrat eine Vollassoziierung der Schweiz bei Horizon Europe und den weiteren Forschungsprogrammen sei, beantragte aber im Namen des Gesamtbundesrates dennoch eine Ablehnung der Motion, da er bereits um eine Lösung ringe. Der Bundesrat habe die Staatssekretärin Livia Leu im Februar 2022 mit Sondierungsgesprächen beauftragt und arbeite im Rahmen derer weiterhin für eine vollständige Teilnahme der Schweiz an diesen Forschungsprogrammen. Mit 31 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte der Ständerat die Motion schliesslich ab. Für eine Annahme votierten Ständerätinnen und Ständeräte aus den Lagern der SP und der Grünen sowie Olivier Français (fdp, VD). Die Motion war damit erledigt.

Dringliche Massnahmen zu Gunsten des Schweizer Forschungs-, Bildungs- und Innovationsstandorts (Mo. 22.3012)
Dossier: Erasmus und Horizon

Eva Herzog (sp, BS) verlangte vom Bundesrat im Dezember 2022 mittels Postulat einen Bericht darüber, welche Auswirkungen die Unternehmenssteuerreform II auf das AHV-Beitragssubstrat hatte und welche Korrekturmöglichkeiten infrage kommen.
Das Postulat sei dem Umstand geschuldet, dass sich Selbständigerwerbende, sofern sie über eine von ihnen kontrollierte juristische Person angestellt sind, seit der Annahme der Unternehmenssteuerreform II höhere Dividenden ausschütten und dafür tiefere Löhne auszahlen können. Da Dividenden tiefer besteuert werden als Löhne, gingen der AHV dadurch Einnahmen verloren, so die Postulantin im Ständerat während der Frühjahrssession 2023. Schätzungen zufolge entgingen der ersten Säule durch diese Art der Steueroptimierung bis zu CHF 100 Mio. jährlich. Zwar müssten nach geltendem Recht Lohn und Dividenden immer in einem gewissen Verhältnis stehen, jedoch griffen die Ausgleichskassen nur selten und nur bei «krassen Einzelfällen» ein. Es sei deshalb an der Zeit, über Korrekturmöglichkeiten nachzudenken und die Gesetzeslage – falls nötig – anzupassen. Auch Bundesrat Alain Berset sprach sich in der Folge für eine Annahme des Postulats aus, nicht weil er die aktuelle Teilbesteuerung kritisiere, sondern weil durchaus offene Fragen bestünden, die schliesslich in «Rechtsunsicherheit» und «finanzieller Unsicherheit» bei den Unternehmen und Aktionärinnen und Aktionären resultierten.
Die kleine Kammer nahm das Postulat im Anschluss stillschweigend an.

AHV. Prüfung der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreformen auf das AHV-Beitragssubstrat (Po. 22.4450)

In der Frühjahrssession 2023 standen die zwei Motionen – Motion Rieder (mitte, VS; Mo. 22.4121) zu einem Finanzierungsbeschluss für die Realisierung des multifunktionalen Grimseltunnels und die Kommissionsmotion (Mo. 23.3010) für eine Aufnahme des Projekts in die ordentlichen Bahnausbauprogramme – auf der Traktandenliste des Ständerats. Die Kommissionsmehrheit hatte beide Motionen zur Annahme beantragt.
Die Walliserin Marianne Maret (mitte, VS) erklärte die Standpunkte der Kommission: Das Projekt ergebe nur Sinn, wenn der Entscheid der Swissgrid zur Erdverkabelung, welcher bald kommen werde, mit demjenigen zur Bahn zeitlich koordiniert werde. Erste Studien hätten ergeben, dass das Bahnprojekt mit vergleichsweise tiefen Kosten – Rieder nannte im Verlauf der Debatte eine Zahl von maximal CHF 750 Mio. – realisierbar wäre, da einerseits diverse Synergien mit dem Verkabelungstunnel bestünden und andererseits die geologische Beschaffenheit des Gesteins günstig sei. Des Weiteren habe der Bundesrat 2017 vorgesehen, Nationalstrassen und Eisenbahnlinien mit Starkstromleitungen zu kanalisieren. Maret verwies zudem auf den Zeitplan der Swissgrid, welcher auch den Bau des Bahntunnels definiere. So sollen bis Ende 2023 bzw. Anfang 2024 ein Kredit für eine Machbarkeitsstudie und bis spätestens Ende 2027 der Kredit für den Bau gesprochen sowie bis spätestens 2030 die Baubewilligung erteilt werden – andernfalls werde Swissgrid sein eigenes Projekt fortsetzen. Würden die Motionen abgelehnt, werde das Projekt jedoch erst bis 2026 – im Rahmen der Botschaft 2026 – evaluiert, was demnach nicht mit dem Zeitplan von Swissgrid vereinbar wäre. Bei Annahme der Kommissionsmotion würde die Verwaltung die Arbeiten gemäss eigenen Angaben hingegen beschleunigen und mit dem Verkabelungsprojekt zeitlich bündeln. Schliesslich werde das Projekt von betroffenen Gemeinden in der Region, den beiden Bahngesellschaften, den Kantonen Bern und Wallis sowie von der Konferenz der kantonalen Verkehrsdirektorinnen und -direktoren im aktuellen Stadium unterstützt, schloss Maret.
In der Folge meldeten sich diverse Ständerätinnen und Ständeräte zu Wort. Als Mitglieder der Kommissionsminderheit taten Lisa Mazzone (gp, GE) und Josef Dittli (fdp, UR) ihre Meinung kund, dass keine Finanzierungsbeschlüsse gefällt werden sollten, ohne vorher eine seriöse und ordentliche Prüfung aller Verfahren vorgenommen zu haben. Ins gleiche Horn bliesen Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) und Eva Herzog (sp, BS), die befürchteten, dass durch eine Priorisierung des Grimselprojekts andere Bahnausbauprojekte wie etwa der Durchgangsbahnhof Luzern oder der Bahnknoten Basel ins Hintertreffen geraten würden. Themen in der Ratsdebatte waren auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Solidarität zwischen Stadt und Land im Hinblick auf die beschränkten finanziellen Mittel. Während beispielsweise Beat Rieder der Meinung war, dass von dem Tunnel jährlich rund 400'000 Personen profitieren könnten und Stefan Engler (mitte, GR) anfügte, dass eine «Übergewichtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses» sowieso alles bestrafe, was neu sei und in Berggebieten liege, rief Andrea Gmür-Schönenberger in Erinnerung, dass es beim Projekt Durchgangsbahnhof Luzern um 100'000 Personen pro Tag gehe – «unsere Solidarität stösst irgendwann an ihre Grenzen». Beim Thema Solidarität zitierte Beat Rieder schliesslich den Gemeindepräsidenten der betroffenen Gemeinde Innertkirchen (BE), der es im Namen der Bevölkerung «satt» habe, Grossbaustellen zur nationalen Sicherung der Energieversorgung – Triftprojekt, Grimselstaumauer und Grimselseevergrösserung – im Tal zu haben, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Auch Bundesrat Albert Rösti anerkannte, dass die Region aufgrund der Energieprojekte «sehr stark strapazier[t]» werde und die Landesregierung Bündelungsprojekte wie dieses anstrebe. Er plädierte dafür, die Kommissionsmotion anzunehmen, um die Nutzung von Chancen zu ermöglichen. Das Projekt solle aber ordentlich geprüft und die Motion Rieder deshalb abgelehnt werden. Im August 2023 werde der Bundesrat dem Parlament eine Standortbestimmung zu laufenden und geplanten Bahnausbauschritten vorlegen und die Projektierungskosten ausweisen. Das Parlament könne im Rahmen dieser Analyse nochmals eine Beratung zur Frage des Grimseltunnels vornehmen und dann spätestens in der Botschaft zum Bahn-Ausbauschritt 2026 den definitiven Entscheid über den Bau fällen. Baustart könnte damit bereits 2027 sein. Abschliessend beschwichtigte der Verkehrsminister die Gemüter und erklärte, dass zwar die Kosten-Nutzen-Analyse einen zentralen Bestandteil bei der Projektauswahl darstelle, es aber schlussendlich stets um einen politischen Entscheidungsprozess gehe und Projekte wie der Durchgangsbahnhof Luzern oder der Knoten Basel letzten Endes nicht direkt mit dem vorliegenden Tunnel vergleichbar und für die «Sicherung der Verkehrsleistung in der Schweiz natürlich zentral» seien. In der Folge zog Rieder seine Motion zurück und der Ständerat nahm die Kommissionsmotion stillschweigend an. Als Zweitrat wird sich der Nationalrat mit der Kommissionsmotion beschäftigen.

Realisierung des multifunktionalen Grimseltunnels (Mo. 23.3010 und 22.4121)