Im Juni 2019 reichte Werner Salzmann (svp, BE) zwei Motionen für eine Besserstellung der Selbständigerwerbenden bei den AHV-Verzugszinsen ein. Neben marktkonformen Verzugszinsen (Mo. 19.3655) forderte er auch eine zeitgerechte Erhebung von Verzugszinsen bei der AHV. Bei der Aufnahme einer neuen selbständigen Erwerbstätigkeit müssten die Betroffenen Akontobeiträge auf ein provisorisches Einkommen zahlen, erklärte Salzmann. Erwiesen sich diese Beiträge im Nachhinein als deutlich zu tief (mindestens 25 Prozent), müssten die fehlenden AHV-Beiträge mit 5 Prozent verzinst werden. Da die Beiträge jedoch auf dem Einkommen gemäss der Steuerveranlagung festgelegt würden, dauere es einige Zeit, bis die tatsächlichen Beiträge bekannt würden. Diese Verzinsung solle gemäss dem Motionär nun jedoch nicht mehr ab Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit, sondern erst ab der rechtskräftigen Veranlagung geschuldet sein. Der Bundesrat verwies darauf, dass die Verzugszinsen erst zwölf Monate nach Ablauf des Beitragsjahres zu laufen beginnen würden – nicht bereits ab Beginn der Erwerbstätigkeit. Dadurch bleibe den Selbständigerwerbenden Zeit, Abweichungen gegenüber dem provisorischen Einkommen zu melden und entsprechende Rückforderungen zu verhindern. Der Vorschlag der Motion würde nun aber die Selbständigerwerbenden gegenüber den Arbeitgebenden besserstellen und ein Inkassorisiko für die AHV mit sich bringen. Entsprechend beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. In der Sommersession 2021 nahm der Nationalrat die Motion, die in der Zwischenzeit von Thomas Aeschi (svp, ZG) übernommen worden war, mit 101 zu 82 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an. Die SVP, die FDP.Liberalen und eine Mehrheit der Mitte-Fraktion verhalfen ihr zum Erfolg.