Eine Petition kann von jeder Person, unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter oder Wohnort (innerhalb oder ausserhalb der Schweiz) schriftlich oder online eingereicht und unterschrieben werden. Im Gegensatz zu Volksinitiativen oder Referenden müssen die lancierenden oder unterschreibenden Personen also nicht über politische Rechte verfügen und es gibt weder formale Vorgaben für die Unterschriften noch für die Sammeldauer oder die Zahl der Unterschriften. Letztere werden deshalb von den Behörden weder überprüft noch gezählt. Auch der Gegenstand einer Petition ist nicht eingegrenzt und um sich Gehör zu verschaffen, können Petitionen an alle Bundesbehörden eingereicht werden. In der Regel wenden sich Petitionen an die Bundesversammlung oder an den Bundesrat bzw. einzelne Departemente oder gleichzeitig sowohl an Legislative und Exekutive, sie können aber auch an einzelne Behördenmitglieder gerichtet sein. Die Parlamentsdienste nehmen Petitionen entgegen, die sich ans Parlament richten und die Bundeskanzlei ist für an den Bundesrat oder spezifische Departemente gerichtete Petitionen zuständig.

Petitionen haben zwar keine rechtliche Verbindlichkeit und die jeweilige Behörde, an die eine Petition gerichtet ist, muss diese lediglich zur Kenntnis nehmen, meistens werden Petitionen aber zumindest beantwortet. An die Bundesversammlung gerichtete Petitionen werden gar von der entsprechenden Sachkommission behandelt und diese empfiehlt den Räten entweder, der Petition keine Folge zu geben oder sie in Vorstösse oder parlamentarische Initiativen umzuwandeln.

Ende 2021 beschloss der Bundesrat, eingereichte Petitionen im Internet mit Angaben zu Titel, Einreichungsdatum und Urheberschaft zu publizieren. Um der Bundesverfassung (Art. 33) zu entsprechen, die verlangt, dass Personen, die Petitionen einreichen, keine Nachteile erwachsen, wird für diese Veröffentlichung die ausdrückliche Zustimmung bei Urheberinnen und Urhebern von Petitionen eingeholt. Die Idee der Veröffentlichung von Angaben zu Petitionen basiert auf dem Civic-Tech-Bericht, der in Erfüllung der Postulate von Markus Hausammann (svp, TG; Po. 17.3149) und Damian Müller (fdp, LU; Po. 17.4017) erstellt worden war und auf eine umfassendere Digitalisierung der Demokratie abzielt.