Im Oktober 2021 gab das BSV bekannt, per 1. Januar 2022 gewisse Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung anzupassen. So werden Renten, die seit 2018 ausgerichtet werden, basierend auf dem Index der Konsumentenpreise um 0.3 Prozent und diejenigen, die seit 2012 ausgerichtet werden, um 0.1 Prozent erhöht.

Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge