Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Berufliche Vorsorge

Akteure

Prozesse

342 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Jahresrückblick 2024: Sozialversicherungen

Mit sechs Abstimmungen war der Themenbereich der Sozialversicherungen im Jahr 2024 stark von der direkten Demokratie geprägt und sorgte für viel Gesprächsstoff. Dies schlug sich auch in der medialen Berichterstattung nieder, in der die Sozialversicherungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich häufiger thematisiert wurden (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Gleich zu Beginn des Jahres konnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über zwei Volksinitiativen zur Umstrukturierung der Altersvorsorge entscheiden: über die Initiative für eine 13. AHV-Rente des SGB und über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Erstere verlangte eine zusätzliche 13. AHV-Rente pro Jahr für alle AHV-Bezügerinnen und -Bezüger und wurde überraschenderweise mit einem Ja-Stimmenanteil von 58.3 Prozent angenommen – ein historisches Ergebnis: Erstmals wurde somit eine AHV-Initiative von der Stimmbevölkerung gutgeheissen. Gleich nach Annahme begannen die Diskussionen um die Frage der Finanzierung der zusätzlichen Rente, welche die Initiative nicht definiert hatte. Der Bundesrat entschied sich in seiner Botschaft für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte. Der Ständerat trat in der Wintersession 2024 einstimmig auf die vorgeschlagene Umsetzung der 13. AHV-Rente ein, vertagte aber die Debatte über die Finanzierung auf nächstes Jahr, da er für einen Entscheid zusätzliche Informationen benötige.
Keine Mehrheit fand hingegen die gleichzeitig zur Abstimmung gestandene Renteninitiative, welche eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters für beide Geschlechter auf 66 Jahre und danach eine Koppelung an die durchschnittliche Lebenserwartung forderte. Sie wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 25.3 Prozent abgelehnt.
Mit dem Zustandekommen der Volksinitiative der Mitte für «faire AHV-Renten auch für Ehepaare» Anfang 2024 befand sich bereits die nächste AHV-Initiative in den Startlöchern, über welche die Stimmbevölkerung in absehbarer Zeit voraussichtlich entscheiden wird.

Auch die berufliche Vorsorge stand 2024 ganz im Zeichen der direkten Demokratie: Nach dem Erfolg der AHV-Reform an der Urne zwei Jahre zuvor stand im September die Referendumsabstimmung über die BVG-Reform an. Mit der Reform sollten der Umwandlungssatz gesenkt und im Gegenzug die Sparanstrengungen der Versicherten verstärkt werden, wobei 15 Jahrgänge zudem einen Rentenzuschlag erhalten sollten. Kurz vor der Abstimmung verkündete das BSV, dass es sich bei den Prognosen für die AHV in den letzten fünf Jahren um Milliarden verrechnet habe und die erste Säule somit besser dastehe, als bisher angenommen. Dies führte erstens zu einer letztlich abgewiesenen Beschwerde beim Bundesgericht mit der Forderung, die Abstimmung zur AHV 21 zu wiederholen. Zweitens löste diese Nachricht Spekulationen darüber aus, ob die Bekanntgabe des Rechnungsfehlers Auswirkungen auf die Abstimmung über die BVG-Reform haben werde. Diese wurde in der Tat mit einem Ja-Stimmenanteil von 32.9 Prozent von der Stimmbevölkerung abgelehnt. Infolge dieser Ereignisse stieg die Zahl der Artikel zum Thema Altersvorsorge im Spätsommer sichtlich an (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Drei Vorlagen standen 2024 im Bereich der Krankenversicherung zur Abstimmung bereit: Im Juni lehnte die Stimmbevölkerung die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP, die eine Deckelung der Krankenkassenprämien bei zehn Prozent des Einkommens forderte, mit einem Ja-Stimmenanteil von 44.5 Prozent ab. Noch deutlicher wurde am gleichen Abstimmungssonntag mit einem Ja-Stimmenanteil von 37.2 Prozent die Kostenbremse-Initiative der Mitte verworfen, welche die OKP-Prämien an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung koppeln wollte. Bei beiden Initiativen wird stattdessen ein indirekter Gegenvorschlag in Kraft treten.
Nachdem das Parlament im Jahr zuvor nach vierzehnjähriger Beratung mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) einen Systemwechsel in der Finanzierung der Gesundheitskosten verabschiedet hatte, hiess im November auch die Stimmbevölkerung diese weitreichende Änderung mit einem Ja-Stimmenanteil von 53.3 Prozent gut.
Alle drei Abstimmungsvorlagen befassten sich direkt oder indirekt mit dem Prämienanstieg. Die Relevanz dieses Themas zeigte sich gemäss Medien zudem im September 2024, als der Bundesrat einmal mehr einen Anstieg der Krankenkassenprämien – diesmal um sechs Prozent – zu vermelden hatte. Dies schlug sich schliesslich auch im parlamentarischen Diskurs nieder, wo der Entwurf des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen den Ständerat als Zweitrat nach einer ausführlichen Debatte mit Änderungen passierte und der Nationalrat Ende Jahr mit der Differenzbereinigung begann (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen).

Doch nicht nur die Volksabstimmungen prägten den Themenbereich der Sozialversicherungen 2024, auch das strukturelle Defizit des Bundeshaushalts wirkte sich darauf aus. So hatte der Bundesrat im Vorjahr vorgeschlagen, das strukturelle Defizit in den Finanzplanjahren 2025–2027 unter anderem durch Kürzungen im Bereich der Witwenrente zu tilgen. Dementsprechend führte er 2024 eine Vernehmlassung zur Teilrevision des AHVG durch, mit der Neuerung, die Hinterlassenenrente nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jüngsten Kindes auszurichten – also analog zur Witwerrente. Somit reagierte der Bundesrat auf ein Urteil des EGMR aus dem Jahr 2022, welcher der Schweiz eine Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern vorgeworfen hatte. Kurzfristig sollte zudem eine Verringerung des Bundesbeitrags an die ALV um CHF 1.25 Mrd. bis ins Jahr 2029 den Bundeshaushalt entlasten.

Die ALV gab im Parlament zusätzlich zu reden, als sich beide Räte intensiv mit der Frage befassten, ob Unternehmerinnen und Unternehmer besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen – ein Überbleibsel aus der Corona-Zeit, als die schlechtere Absicherung der Unternehmerinnen und Unternehmer im Vergleich zu den Arbeitnehmenden deutlich geworden war. Anfang Jahr gelangte ein ausgearbeiteter Vorentwurf zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative mit diesem Anliegen in die Vernehmlassung, wo die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden geteilt waren. Nachdem der Ständerat die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen hat, ist in dieser Frage noch kein Entscheid in Sicht. Völlig unbestritten war hingegen eine Teilrevision des AVIG, die auf die Erhöhung der Rechtsklarheit abzielte und beide Räte einstimmig passierte.

Jahresrückblick 2024: Sozialversicherungen
Dossier: Jahresrückblick 2024

In der SGK-SR stiess Ende August 2024 die abgeänderte Fassung der Motion Kuprecht (svp, SZ), die eine gesamtheitliche elektronische Rechtsgrundlage für alle Sozialversicherungen im ATSG (eATSG) gefordert hatte, auf breite Akzeptanz und wurde einstimmig zur Annahme empfohlen. In der Herbstsession 2024 nahm der Ständerat den Vorstoss zusammen mit einer Motion Rechsteiner (mitte, AI; Mo. 23.4435) stillschweigend an.

Sozialversicherung. Umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren schaffen (eATSG) (Mo. 23.4041)

Anfang Mai 2024 beschloss die SGK-NR mit 12 zu 11 Stimmen, eine Motion einzureichen, welche die Pensionskassen zur Offenlegung ihrer Verwaltungskosten verpflichten will. In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat mit dem Vorstoss, wobei Samira Marti (sp, BL) als Kommissionssprecherin fungierte: Zwar müssten Pensionskassen bereits heute gewisse Kosten offenlegen, nicht aber «die Vermögensverwaltungskosten, die extern bei Banken, Asset Managern, Fonds, Depots [ ... ] anfallen», begründete sie den Vorstoss. Deren Miteinbezug sei allerdings für einen präzisen Vergleich erforderlich, da sich die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten ergänzten. Die Publikation der vollständigen Verwaltungskosten der Pensionskassen erhöhe die Transparenz und stärke den Wettbewerb, so Marti weiter. Eine Minderheit um Regine Sauter (fdp, ZH) stellte den Handlungsbedarf jedoch in Frage: Die Pensionskassen müssten laut EFK die Verwaltungskosten bereits vollständig ausweisen. Ausserdem seien die von der Kommissionsmehrheit geforderten Informationen online ersichtlich. Ebenfalls für eine Ablehnung der Motion plädierte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, da auch ihr die Notwendigkeit des Vorhabens nicht ersichtlich war. Der Nationalrat sprach sich mit 139 zu 46 Stimmen für die Annahme der Motion aus, wobei vereinzelte Mitglieder der SVP- und der Mitte-Fraktion und die beinahe geschlossen stimmende FDP.Liberalen-Fraktion für die Ablehnung der Motion stimmten.

Kostentransparenz in der zweiten Säule (Mo. 24.3471)

Andri Silberschmidt (fdp, ZH) wollte Ende Februar 2024 mit einer Motion erreichen, dass künftig ein Teilkapitalbezug der Vorsorgegelder – sowohl von der beruflichen Vorsorge als auch von der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) – möglich ist. Nachdem der Vorstoss in der Sommersession 2024 von Barbara Gysi (sp, SG) bekämpft worden war, setzte sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 mit dem Anliegen auseinander. Er störe sich an der «fehlenden Flexibilität», da das angesparte Vermögen der privaten Vorsorge lediglich vollständig oder gar nicht bezogen werden könne, begründete Silberschmidt seinen Vorstoss. Seine Motion sei insbesondere für ältere Arbeitnehmende von Vorteil, da es möglich sei, durch einen Teilbezug der Vorsorgegelder eine Einkommensreduktion, die durch eine Verringerung des Arbeitspensums entstehe, zu kompensieren. Dadurch könne man die «Selbstbestimmung stärken». Ähnliche Überlegungen seien überdies auch für die berufliche Vorsorge wichtig. Barbara Gysi verwies hingegen auf die daraus entstehenden Steuereinbussen. Ausserdem bestehe durch die Eröffnung von mehreren Säule-3a-Konten bereits heute die Möglichkeit eines Teilbezugs. Überdies verfüge ein grosser Teil der Bevölkerung ohnehin nicht über ein Einkommen, das eine private Vorsorge erlaube. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stellte sich hinter das Vorhaben, da ein Teilbezug für die Vorsorgeplanung Sinn machen könne. Gleichzeitig müsse jedoch bei der Umsetzung der Motion genau geschaut werden, dass sie nicht der Steueroptimierung diene. Die grosse Kammer stimmte mit 130 zu 59 Stimmen (1 Enthaltung) für Annahme der Motion, wobei die SP- und die Grünen-Fraktionen geschlossen dagegen votierten.

Teilbezug von Vorsorgegeldern ermöglichen (Mo. 24.3067)

Ende August 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) vor. Das BPG sollte neu auch gesetzliche Grundlage für die datenschutzgerechte Rekrutierung von Personal via soziale Medien bieten. Die Revision zielte zudem auf eine Aufgabenentflechtung bei Publica, der Pensionskasse des Bundes. Der Bundesrat wollte nur noch bei den Finanzen mitreden, aber nicht mehr bei den Leistungsbestimmungen, die von der Publica überwacht werden sollen. Zudem sollte die Digitalisierung vorangetrieben werden, indem Arbeitsverträge künftig digital unterschrieben werden können sollten. Da es sich beim BPG um ein behördeninternes Reglement handelt, durfte der Bundesrat laut dem Vernehmlassungsgesetz auf eine Vernehmlassung verzichteten. Trotzdem holte er sich laut Botschaft Stellungnahmen der Personalverbände ein, die sich mit der Revision grösstenteils einverstanden zeigten. Kritisiert wurden allerdings die neu formulierten Begründungen der Kündigungsgründe und die Verjährungsfristen bei personalrechtlichen Massnahmen, die als zu lang beurteilt wurden. Auch der EDÖB äusserte sich kritisch zu einem Punkt der Vorlage. Die Revision sah nämlich auch eine Anpassung der Regelungen von Whistleblowing vor: Neu sollte das Öffentlichkeitsprinzip teilweise ausgeschlossen werden, so sollten die konkreten Meldungen sowie Angaben von Personen, die auf interne Missstände hinwiesen, explizit nicht weitergegeben werden dürfen. Diesen Artikel erachtete der EDÖB allerdings als unnötig, da diese Schutzrechte bereits durch das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) geregelt seien. Mit der Botschaft beantragte der Bundesrat zudem die Abschreibung der Motion 19.4382 zum Einsatz externer Mitarbeitender.

Revision des Bundespersonalgesetzes (BRG 24.068)

L'année 2024 a été marquée par des débats dans la presse sur le vieillissement de la population.
D'abord, l'espérance de vie des Suisses a augmenté pour atteindre, fin 2023, les 82.2 ans chez les hommes et les 85.8 ans chez les femmes. Selon les scénarios de l'Office fédéral de la statistique (OFS), la longévité augmentera encore en moyenne de 2 mois par année d'ici 2050. De plus, une fille sur quatre née en 2024 atteindra l'âge centenaire, contre un garçon sur six. Bien que l'espérance de vie à la naissance ait plus que doublé depuis 1876, l'article de la NZZ du 25 janvier mentionne que le vieillissement n'est pas infini et cite une thèse issue de la recherche internationale qui limiterait le vieillissement naturel entre 120 et 150 ans. Pour le professeur allemand de démographie, Roland Rau, l'allongement récent de la durée de la vie est dû en grande partie aux progrès dans la prévention et dans le traitement des maladies cardio-vasculaires. Il explique aussi que l'espérance de vie individuelle est déterminée par nos gènes, mais dépend aussi du système de santé et du comportement individuel, par exemple l'alimentation ou l'exercice physique. Cependant, elle serait également liée au revenu: «je höher das Einkommen, desto höher die Lebenserwartung» cite le démographe dans la NZZ am Sonntag.
Une autre préoccupation médiatisée a été celle de l'exil des personnes âgées. En raison des coûts de la santé et de la hausse des coûts de la vie, les médias ont rapporté que de plus en plus de retraités s'exilent à l'étranger. La destination la plus prisée est la Thaïlande, suivie de près par le Portugal et l'Espagne. Tandis qu'en Suisse, c'est le canton du Tessin qui accueille le plus de personnes à la retraite.
Etant donné que l'allongement de l'espérance de vie affecte les trois piliers de la prévoyance vieillesse, diverses réformes concernant le financement de la retraite ont été proposées. La population suisse a finalement dû se prononcer durant l'année sur trois objets touchant à cette thématique: l'âge de la retraite (initiative pour les rentes), le 1er pilier, en lien avec la problématique de la pauvreté des personnes âgées (initiative pour une 13e rente AVS) et le 2ème pilier (réforme de la prévoyance professionnelle).

Vieillissement de la population 2023

Erich Ettlin (mitte, OW) wollte Mitte März 2024 mit einer Motion bezwecken, dass auch Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Bestimmung des BVV 2 ausgeschlossen sind, die besagt, dass Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen keine Leistungsverbesserungen gewähren dürfen, wenn die Schwankungsreserven nicht vollständig geäufnet sind.

In der Sommersession 2024 begründete der Motionär seinen Vorstoss im Ständerat mit dem Umstand, dass beim bestehenden Artikel des BVV 2 öffentlich-rechtliche Körperschaften von einer Regelung betroffen seien, die eigentlich gar nicht für sie konzipiert wurde. Besagter Artikel verhindere die Gewährung von zu hohen Zinsen an Destinatäre, da sie sonst «einen Wettbewerbsvorteil zulasten der finanziellen Sicherheit» erhielten. Jedoch treffe dieser Umstand auf öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht zu, da sie sich nicht im Wettbewerb mit anderen Pensionskassen befänden. Dies führe dazu, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften von Einschränkungen betroffen seien, wie dass nur mit maximal 1.75 Prozent verzinst werden dürfe, so dass sie ihre Leistungsziele verfehlten. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider empfahl die Motion abzulehnen. Zwar sehe der Bundesrat ebenfalls Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob öffentlich-rechtliche Körperschaften von den Einschränkungen betroffen seien oder nicht, weswegen man die Situation überprüfen wolle, jedoch sei die Motion mit ihren Änderungsvorschlägen sehr konkret und man wolle nicht an diese «gebunden sein». Die grosse Kammer war anderer Meinung als der Bundesrat und beschloss einstimmig mit 35 zu 0 Stimmen (0 Enthaltungen), die Motion anzunehmen.

Öffentlich-rechtliche Pensionskassen dürfen nicht benachteiligt werden (Mo. 24.3372)

Die SGK-NR befasste sich Mitte April 2024 mit der Motion von Alex Kuprecht (svp, SZ), mittlerweile übernommen von Esther Friedli (svp, SG), welche eine gesamtheitliche elektronische Rechtsgrundlage für alle Sozialversicherungen forderte und eine entsprechende Revision des ATSG verlangte. Anfang Mai 2024 beantragte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen die Motion in einer geänderten Fassung anzunehmen.

In der Sommersession 2024 beugte sich die grosse Kammer als Zweitrat über das Geschäft, wo die Kommissionsmehrheit von Thomas Rechsteiner (mitte, AI) und Cyril Aellen (fdp, GE) vertreten wurde: Anders als der Motionstext lege die Kommissionsfassung ein grösseres Augenmerk auf die «Interoperabilität mit anderen Systemen» und berücksichtige auch den bundesrätlichen Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Informationssysteme der Sozialversicherungen, der sich gerade in der Vernehmlassung befinde und die Grundlage für ein elektronisches Verfahren in der AHV schaffe. Über die Vorteile der Digitalisierung im Sozialversicherungswesen sei man sich einig, es gehe einzig darum, die verschiedenen Ansätze zu koordinieren. Auch seien die verschiedenen Interessen der im ATSG geregelten Sozialversicherungen im ursprünglichen Motionstext zu wenig berücksichtigt worden. Eine erste Minderheit um Thomas de Courten (svp, BL) forderte, die Kommissionsfassung der Motion abzulehnen und die ursprüngliche Version anzunehmen. Die ursprüngliche Fassung konzentriere sich einzig darauf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung zu schaffen und sei somit rasch umsetzbar. Man konstruiere keine neuen Zuständigkeiten und beschränke sich auf wesentliche Änderungen, was «schlank, erfolgserprobt und risikoarm» sei. Eine zweite Minderheit um Sarah Wyss (sp, BS) argumentierte, dass die Motion bestehende Digitalisierungsprozesse verzögern würde und «Vorgaben zur Interoperabilität und zur Transparenz fehlten», weswegen sie die Ablehnung der Motion beantrage. Sarah Wyss verzichtete jedoch in der Ratsdebatte auf die Begründung ihrer Minderheit.
In der ersten Abstimmung über den Antrag der Minderheit de Courten stimmten lediglich die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und vereinzelte Mitglieder der Mitte-Fraktion für die Minderheit. Der Antrag wurde mit 129 zu 66 Stimmen (0 Enthaltungen) abgelehnt. Auch der Antrag der Minderheit Wyss blieb gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit chancenlos und wurde mit 133 zu 62 Stimmen (0 Enthaltungen) abgelehnt, wobei einzig die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen dafür votierten. Die Motion geht in der geänderten Fassung nun noch einmal in den Ständerat.

Sozialversicherung. Umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren schaffen (eATSG) (Mo. 23.4041)

Im Rahmen eines Berichts zu einem Postulat von Yvonne Feri (sp, AG), der verschiedene Massnahmen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Politik und Parlamentsarbeit aufgezeigt hatte, war eine Zusatzstudie durchgeführt worden, die bei der Versicherungsdeckung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern Lücken und Doppelspurigkeiten aufzeigte. Die SPK-NR nahm den Postulatsbericht zum Anlass für die Lancierung verschiedener parlamentarischer Initiativen, mit denen etwa die persönlichen Mitarbeitenden besser finanziert (Pa.Iv. 23.474) oder der Sessionsrhythmus angepasst (Pa.Iv. 23.475) werden soll. Auch der Zusatzbericht führt zu einer Kommissionsinitiative, die ein kohärentes System der Sozialversicherungen für Parlamentsmitglieder fordert. Geklärt werden soll, wie das Parlamentsrecht besser an bestehende Sozialversicherungssysteme angepasst werden kann und ob Parlamentsmitglieder etwa auch der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge unterstellt werden können. Die SPK-NR beschloss die Lancierung der parlamentarischen Initiative mit 17 zu 6 Stimmen (2 Enthaltungen) Mitte November 2023. Im April 2024 befand auch die SPK-SR mit 9 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen), dass «Klärungsbedarf im Bereich der Sozialversicherungsleistungen» für Parlamentsmitglieder bestehe. Lücken sah die Kommission insbesondere bei der Unfallversicherung sowie bei den Leistungen in der Pensionskasse für selbständig erwerbende und nicht erwerbstätige Abgeordnete. Entsprechend wurde die SPK-NR beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Kohärentes System der Sozialversicherungen für Parlamentsmitglieder (Pa.Iv. 23.473)

In der Frühjahrssession 2024 besprach der Nationalrat die Vorlage zur Ausweitung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 19.456. Zuvor hatte sich die SGK-NR im November 2023 einstimmig mit 18 zu 0 Stimmen (6 Enthaltungen) gegen den Antrag des Bundesrats ausgesprochen, der einige Streichungen von neuen Leistungen im Vergleich zum Entwurf der Kommission forderte. Der Standpunkt der Kommission wurde von Thomas de Courten (svp, BL) und Benjamin Roduit (mitte, VS) präsentiert: Die gesellschaftliche Relevanz von Wohlfahrtsfonds in Form von schneller und unkomplizierter Unterstützung für Mitarbeitende sei unbestritten. Diese stärkten die soziale Verantwortung und entlasteten die Sozialwerke. Eine Präzisierung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds, wie sie die Initiative von Daniela Schneeberger (fdp, BL) fordere, sei begrüssenswert, da es gerade bei der Prävention von Arbeitslosigkeit in der Praxis «immer wieder zu Diskussionen mit den Behörden» komme. Bereits heute sei gemäss BfS die Anzahl der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sehr tief, was auf frühere Anpassungen der Rahmenbedingungen von Wohlfahrtsfonds zurückzuführen sei, so die Kommissionssprecher. Die Ausweitung des Handlungsspielraums von Wohlfahrtsfonds führe zudem zu einer schnelleren Anpassung an aktuelle Bedürfnisse und es gehe – anders als vom Bundesrat und einem Teil der Kantonen befürchtet – kein Steuer- und AHV-Substrat verloren.
Eine Minderheit Gysi (sp, SG), die gleichzeitig auch für die SP-Fraktion sprach, plädierte grundsätzlich auf Eintreten auf die Vorlage, störte sich aber an dem Umstand, dass Arbeitnehmende die Leistungen der Wohlfahrtsfonds nur sehr selektiv in Anspruch nehmen könnten, da viele Firmen an keinen solchen gekoppelt seien. Zudem bestehe das Potenzial, Steuereinnahmen «am Fiskus vorbeizuschleusen», indem Gewinne in die Wohlfahrtsfonds verschoben würden. Ihr Minderheitsantrag fordere deshalb, dass bei einer Ausweitung des Handlungsspielraums die Ausgaben für den Hauptzweck der Wohlfahrtsfonds, die Prävention von sozialer Not von Arbeitnehmenden, stets höher sein müssen, als die Ausgaben für «Nebenzwecke». Auch dürfen diese neuen Zwecke nicht dazu führen, dass der Kernauftrag der Wohlfahrtsfonds vernachlässigt werde. Die Mitte-Fraktion, die von Thomas Rechsteiner (mitte, AI) vertreten wurde, plädierte ebenfalls auf Eintreten auf die Vorlage, da bei einer Erweiterung der Leistungen der Wohlfahrtsfonds gerade für Ausbildungszwecke und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die 2. Säule entlastet werde. Der Minderheitsantrag Gysi fand bei der Mitte jedoch keinen Anklang. Eine Verschiebung von Gewinnen in Wohlfahrtsfonds aufgrund von Steueroptimierung sei nicht prinzipiell abzulehnen, denn immerhin sei der Fonds zweckgebunden und das Unternehmen könne die eingezahlten Gelder im Anschluss «nicht mehr direkt anzapfen».Der Mitte-Fraktion schloss sich in der Folge auch die FDP.Liberalen-Fraktion an, für die Regine Sauter (fdp, ZH) im Saal argumentierte. Auch sie sprach sich deutlich für die Ausweitung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds aus, die schliesslich freiwillig etwas für ihre Destinatäre täten. Der Minderheitsantrag Gysi wiederum sei «kontraproduktiv» und würde Schwierigkeiten bei der rechtlichen Umsetzung generieren.
Einzig die Grünen-Fraktion – vertreten durch Léonore Porchet (gp, VD) – unterstützte im Plenum den Minderheitsantrag Gysi, da auch sie Steueroptimierung und Vernachlässigung der Pflichten des Arbeitgebers befürchtete. Die Grünen plädierten auf Eintreten der Vorlage, obschon sie lieber direkte Leistungen der Arbeitgebenden an die Arbeitnehmenden sehen würden.
Wie es die Ratsdebatte und die Kommissionssitzung vermuten liessen, konnte der Antrag des Bundesrats kein Ratsmitglied überzeugen und wurde einstimmig abgelehnt. Der Minderheitsantrag Gysi blieb ebenfalls chancenlos und wurde mit 122 zu 67 Stimmen (0 Enthaltungen) abgelehnt. Einzig die SP-, Grünen- und GLP-Fraktion stimmten für den Antrag der Minderheit. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf schliesslich einstimmig mit 189 zu 0 Stimmen (0 Enthaltungen) angenommen und an den Ständerat überwiesen.

Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pa.Iv. 19.456)

Auch die WAK-NR sprach sich im Januar 2024 einstimmig für die Annahme der Motion Hegglin (mitte, ZG) aus, welche die Aufhebung der Begrenzung des Konkursprivilegs von CHF 100'000 forderte. Leo Müller (mitte, LU) präsentierte den Standpunkt der Kommission in der Frühjahrssession 2024 im Nationalrat. Dabei griff er primär die zwei Hauptargumente des Motionärs auf, dass der Maximalbetrag von CHF 100'000 klar zu tief sei und die Rückzahlung im Kollokationsverfahren zu lange dauere. Konträr zur Argumentation des Bundesrats sei die Aufhebung der Begrenzung des Konkursprivilegs unabhängig von der Too-big-to-fail-Regelung im Interesse vieler Sparender. Weiter skizzierte er in seiner Rede das Fallbeispiel einer nach BVG-versicherten Person, die von einem Unterbruch der Arbeitstätigkeit betroffen ist. In einem solchen Szenario könne diese nicht entscheiden, «ob sie ihr Sparguthaben aus der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlen will oder nicht». Da keine individuelle Risikoabwägung vorgenommen werde, seien viele Versicherte unverschuldet von der heutigen Regelung betroffen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter verwies anschliessend auf die verschiedenen Lösungen zur Aufhebung der Obergrenze, die der Bundesrat dem Parlament bereits in Erfüllung des Postulats der SGK-NR (Po. 17.3634) präsentiert habe, wovon jedoch keine umgesetzt worden sei.
Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission deutlich: Sie nahm die Motion mit 131 zu 2 Stimmen (51 Enthaltungen) an, wobei sämtliche Enthaltungen und Nein-Voten aus den Fraktionen der Grünen und der SP kamen.

Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben (Mo. 23.3604)

Mit 16 zu 9 Stimmen forderte die SGK-NR in einer Motion im Januar 2024 den Bundesrat auf, eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge abschafft und gleichzeitig die EL für Eltern mit Unterhaltspflicht erhöht. Die Alterskinderrente kommt neben der AHV-Rente zusätzlich Pensionierten zugute, welche Kinder haben, die entweder minderjährig oder noch nicht 25 Jahre alt sind und sich noch in der Erstausbildung befinden. Laut der Kommission seien die Kosten der Alterskinderrente in den letzten Jahren stark gestiegen. Ausserdem generiere sie in ihrer heutigen Form Ungleichheit: Sie begünstigte primär Männer, da diese häufiger als Frauen nahe des Rentenalters noch Eltern werden würden und zusätzlich seien AHV-Beziehende mit einem hohen Einkommen besser gestellt, da die Höhe der Alterskinderrente von der Rentenhöhe der Eltern abhänge.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er habe sich in den letzten Jahren bereits bei mehreren Gelegenheiten mit der Abschaffung der Alterskinderrente befasst, wobei er aus zwei Gründen stets dagegen gewesen sei: Betroffene Kinder müssten durch die Rente seltener in einem prekären Umfeld aufwachsen und die Möglichkeit eine längere Ausbildung abzuschliessen, würde bei einer Abschaffung der Rente erschwert. Letzteres Argument belege auch eine Studie, die der Bundesrat im Zuge der Erfüllung eines entsprechenden Postulats (Po. 16.3910) durchgeführt habe.
Das Geschäft gelangte in der Frühjahressession 2024 in den Nationalrat, wo Benjamin Roduit (mitte, VS) und Andri Silberschmidt (fdp, ZH) das Anliegen der Kommission erläuterten. Roduit und Silberschmidt griffen dabei primär das Argument der finanziellen und geschlechterspezifischen Ungleichheit auf, welche die Motion generiere und störten sich weiter daran, dass heute ein beträchtlicher Teil der Alterskinderrenten ins Ausland fliesse. Eine Minderheit, vertreten durch Manuela Weichelt (al, ZG), forderte, die Motion abzulehnen. Es sei paradox, dass junge Menschen, welche von den Bürgerlichen am vergangenen Abstimmungssonntag bei der Annahme der 13. AHV-Rente als grosse Verlierer hingestellt worden seien, nun von diesen aber bestraft würden. Zudem steige auch die Zahl der Frauen im Rentenalter, die Kinder in Ausbildung hätten. Durch eine Annahme der Motion würden sich die Bildungschancen verringern und die Armutsgefährdung steige für Betroffene an. Diesem Urteil schloss sich daraufhin auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in ihrer Wortmeldung an. Die grosse Kammer nahm die Motion mit 117 zu 62 Stimmen (8 Enthaltungen) an. Bei der Abstimmung öffnete sich ein Graben zwischen den Bürgerlichen, die die Motion der SGK-NR begrüssten und den Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion, die sie ablehnten.
Auch medial wurde das Thema vor und nach der parlamentarischen Debatte aufgegriffen: «Die Kinderrenten sollen fallen», titelte etwa die Aargauer Zeitung und sprach weiter davon, dass der Nationalrat die Motion «deutlich überwiesen» habe. Bereits im Vorfeld hatte die Vorlage Aufmerksamkeit erregt, wobei der Tages-Anzeiger am Tag vor der Nationalratsdebatte dem Geschäft einen Artikel widmete.

Abschaffung der Alterskinderrenten und gleichzeitige Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten (Mo. 24.3004)

Jahresrückblick 2023: Sozialversicherungen

Zu Beginn des Jahres 2023 dominierte die Debatte um die Teuerung auch den Sozialversicherungsbereich, wie Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse verdeutlicht. Obwohl National- und Ständerat dies im Vorjahr explizit gewünscht hatten, entschieden sich die beiden Räte in der Frühjahrssession 2023, nicht auf den in der Zwischenzeit vorgelegten bundesrätlichen Entwurf für einen vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV- und IV-Renten, den Ergänzungsleistungen und den Überbrückungsleistungen einzutreten. Grund dafür war insbesondere, dass die Teuerung in der Zwischenzeit weniger hoch ausgefallen war als ursprünglich befürchtet und die Erhöhung der Sozialversicherungsleistungen beinahe die gesamte Teuerung kompensierte.

Auch im Bereich der Krankenversicherungen stieg der finanzielle Druck auf die Bevölkerung weiter, insbesondere durch einen erneuten Anstieg der Krankenkassenprämien, was sich etwa auch in einer verstärkten medialen Berichterstattung zu diesem Thema gegenüber den Vorjahren zeigte (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Gleichzeitig tat sich das Parlament weiterhin schwer damit, Lösungen zur Senkung der Gesundheitskosten zu finden – auch da die Meinungen, wer am Kostenanstieg schuld sei und wo am einfachsten gespart werden kann, in Öffentlichkeit, Medien und Parlament weit auseinandergingen.

Ein umfangreiches Projekt, von dem sich ein Teil des Parlaments grosse Einsparungen bei den Gesundheitskosten erhoffte, war EFAS, die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitskosten, das bereits seit 2009 in Bearbeitung war. Nachdem der Ständerat im Jahr zuvor eingewilligt hatte, auf das Projekt einzutreten, sofern die Kosten der Langzeitpflege ebenfalls darin integriert werden, hiess der Nationalrat im Berichtsjahr diese Forderung gut. In der Wintersession 2023 bereinigte das Parlament schliesslich die letzten Fragen zur Ausgestaltung, unter anderem zur Höhe der kantonalen Beteiligung an den Kosten und zu den zukünftigen kantonalen Kompetenzen im Gesundheitsbereich, und nahm das Langzeitprojekt in den Schlussabstimmungen an. Weitere Kosteneinsparungen beabsichtigte der Bundesrat mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, über das sich der Nationalrat im Berichtsjahr als Erstrat beugte.

Im Bereich der Gesundheitskosten präsentierte der Bundesrat sowohl zur Prämien-Entlastungs-Initiative als auch zur Kostenbremse-Initiative je einen indirekten Gegenvorschlag, die das Parlament im Berichtsjahr mit einigen Änderungen guthiess. Da die beiden Initiativen daraufhin nicht zurückgezogen wurden, werden diese wohl im Jahr 2024 an die Urne gelangen.

Ebenfalls im kommenden Jahr abgestimmt werden wird über die Pensionskassenreform BVG 21, welche das Parlament 2023 fertig beriet. Dabei wich es stark von dem ursprünglich von einem Teil der Sozialpartner vorgeschlagenen Entwurf ab – unter anderem, indem es den lebenslangen Rentenzuschlag für die von der Reduktion des Umwandlungssatzes am stärksten betroffenen Jahrgänge deutlich weniger grosszügig ausgestaltete als von den Sozialpartnern gefordert. In der Folge reichten die links-grünen Parteien und die Gewerkschaften genügend Unterschriften für ein fakultatives Referendum ein, so dass 2024 über die Reform abgestimmt werden wird.

Im März 2024 werden auch die Renteninitiative sowie die Initiative für eine 13. AHV an die Urne kommen. Beide beriet das Parlament 2023 zu Ende und empfahl sie zur Ablehnung. Dabei wurde auf Gegenentwürfe oder -vorschläge verzichtet, jedoch wies der Ständerat seiner Kommission eine Motion zur Vorberatung zu, welche eine Erhöhung der AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner forderte und somit das Begehren der Initiative für eine 13. AHV teilweise aufnahm. Nicht bis zur Abstimmung schafften es hingegen die Initiativbegehren «Nationalbankgewinne für eine starke AHV (SNB-Initiative)», «Generationeninitiative» für faire und sichere Renten sowie «Leben in Würde – Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen»; sie alle scheiterten dieses Jahr im Stadium der Unterschriftensammlung.

Bewegung gab es in zwei Bereichen, die üblicherweise weniger im Fokus der Sozialversicherungen stehen: Im Herbst 2023 schickte der Bundesrat einen Entwurf zu den AHV-Hinterlassenenrenten in die Vernehmlassung, mit welcher er eine vom EGMR gerügte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen beheben will, indem er die Witwen- an die Witwerrente anpasst.

2023 nahm die Regierung schliesslich zahlreiche Änderungen im Bereich der Invalidenversicherung vor: So verbesserte sie per Verordnung den Lohnvergleich von Menschen mit Invalidität, den Zugang von bei der IV gemeldeten Stellensuchenden zur Stellenplattform für den Inländervorrang, die Vergütung der medizinischen Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen sowie die Übernahme der Hilfsmittel durch IV und AHV.

Jahresrückblick 2023: Sozialversicherungen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Alex Kuprecht (svp, SZ) forderte den Bundesrat Ende September 2023 mit einer Motion auf, das ATSG so zu ändern, dass sämtliche Sozialversicherungen eine einheitliche und umfassende Rechtsgrundlage besitzen, damit ein elektronisches Verfahren (eATSG) geschaffen werden kann. Die Motion schliesse eine Lücke der Bundesratsvorlage zur Modernisierung der Aufsicht der 1. und 2. Säule. Bei deren Beratung war es im Zweitrat in einer Abstimmung zur Erstellung eines elektronischen Verfahrens bei den Ausgleichskassen zu einer Differenz mit dem Ständerat gekommen, weil die Mehrheit des Nationalrats forderte, dass eine umfassende Lösung auch die Digitalisierung der Sozialversicherungen enthalten müsse.
Der Vorstoss gelangte in der Wintersession 2023 in den Ständerat, wo die Motion von Kuprechts Parteikollegin Esther Friedli (svp, SG) vertreten wurde: Obschon viele Bereiche der Sozialversicherungen bereits digitalisiert wurden, sei dies aktuell beim ATSG noch nicht möglich, da die rechtliche Grundlage dazu nicht bestehe. Es gehe bei der Motion daher nicht darum, ein umfangreiches IT-Projekt aufzugleisen, sondern lediglich um die Anpassung der Gesetzeslage. Ausserdem werde niemand gezwungen, den digitalen Weg zu nutzen. Die Vorlage schaffe lediglich die Option für diesen, was schliesslich bei den Steuern und im Justizwesen schon lange Normalität sei. Bundesrätin Viola Amherd erklärte, dass die Verwaltung momentan an einer Gesetzesvorlage arbeite, welche die digitale Kommunikation in den Sozialversicherungen der 1. Säule ermöglichen soll. Anders als es die Motion verlange, wolle man aber nicht den Weg über das ATSG nehmen, da dies die Situation nur unnötig verkomplizieren würde, weil dort auch andere Versicherungen, wie die Kranken- oder die Unfallversicherung aufgeführt seien. Einige der im ATSG geregelten Sozialversicherungen – beispielsweise die Arbeitslosenversicherung – besässen bereits eine rechtliche Grundlage für ein elektronisches Verfahren. Der Ständerat beschloss, die Motion mit 30 zu 11 Stimmen anzunehmen, wobei mehrheitlich Ratsmitglieder der SP ein Nein-Votum abgaben.

Sozialversicherung. Umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren schaffen (eATSG) (Mo. 23.4041)

Im November 2023 gab der Bundesrat bekannt, den BVG-Mindestzinssatz für das Vorsorgeguthaben im Obligatorium per Anfang 2024 von 1 Prozent auf 1.25 Prozent anzuheben. So sei der Zinssatz der Bundesobligationen 2022 angestiegen, zudem liege der SNB-Leitzins bei 1.75 Prozent. Zuvor hatte sich auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes ausgesprochen.

Anhebung des Mindestzinssatzes auf 1.25 Prozent für 2024
Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)

Die Delegierten der Syna wählten im Oktober 2023 Yvonne Feri zu ihrer neuen Präsidentin. Die Wahl von Feri, die per Dezember desselben Jahrs nach zwölf Jahren ihr Amt als SP-Nationalrätin abgab, war für die Syna in doppelter Hinsicht ein Meilenstein: Zum einen bekam die 1998 als erste Allbranchengewerkschaft der Schweiz entstandene Syna erstmals eine Frau als Präsidentin. Zum anderen beendete Feris Wahl auch eine über einjährige Vakanz im Präsidium. Dieses war verwaist gewesen, seitdem 2022 ein Machtkampf zwischen Vorstand und Geschäftsleitung eskaliert war und zur Freistellung der gesamten Geschäftsleitung geführt hatte. Da der Geschäftsleitungschef bis dahin gleichzeitig auch Präsident gewesen war, hatte die Gewerkschaft damit auch ihren Präsidenten verloren.
Diese Verflechtung zwischen strategischen und operativen Leitungsgremien besteht künftig nicht mehr, dafür hatte die Syna bereits vor Feris Wahl mit einer Statutenrevision gesorgt. Die strategische Ausrichtung in politischer und organisatorischer Hinsicht fällt fortan in die Zuständigkeit von Präsidium und Vorstand, während Geschäftsleitung und Zentralsekretariate die operativen Belange wie Vertragsverhandlungen und das Tagesgeschäft verantworten. Der neue Vorsitzende der Geschäftsleitung, Johann Tscherrig, befand, dass mit dieser Neuaufstellung «die Zeit der internen Machtspiele definitiv vorbei» sei. Auch die Aargauer Zeitung sah den Machtkampf als beendet an, der Vorstand habe ihn für sich entschieden. Laut Quellen «aus dem Syna-Umfeld» herrsche intern indessen weiterhin Verunsicherung. Eine Ursache dafür sei, dass sich in einer «Machtdemonstration» des Vorstands alle Geschäftsleitungsmitglieder, die 2022 an die Stelle des gekündigten Vorgängergremiums getreten waren, im neuen Jahr erneut um ihre Jobs bewerben mussten – in einem Fall ohne Erfolg. Daneben wies die Aargauer Zeitung noch auf eine zweite Herausforderung hin: Mit Ausnahme der neuen Präsidentin seien alle Vorstandsmitglieder «Basismitglieder», die nun plötzlich strategische Verantwortung für die mit rund 55'000 Mitgliedern zweitgrösste Gewerkschaft der Schweiz übernehmen müssten. Gewählt worden seien sie aber noch «im alten, von der operativen Geschäftsleitung dominierten System», in dem ihre Rolle eher die eines «Sounding Boards» der Geschäftsleitung gewesen sei.
Nebst der Besetzung des Präsidiums beschloss der Syna-Kongress 2023 auch über die Schwerpunktforderungen der Gewerkschaft für die nächsten vier Jahre. Dazu zählten unter anderem die Einführung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung, die Abschaffung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule, ein obligatorischer 13. Monatslohn für alle Arbeitnehmenden oder die Aufwertung des 1. Mai zu einem nationalen Feiertag. Präsidentin Feri nannte als ihre persönlichen Prioritäten zudem Working Poor und Armut, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie physischen und psychischen Gesundheitsschutz.

Umbruch bei der Syna

Mit einem im September 2023 eingereichten Postulat forderte Thomas Rechsteiner (mitte, AI) den Bundesrat auf, einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Situation von Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessert werden kann. Der Mitte-Nationalrat sah einen Missstand bei Arbeitnehmenden, die für mehrere Arbeitgebende tätig sind, aber bei keinem die Eintrittsschwelle für die berufliche Versorge erreichen. Im Rahmen der BVG-Reform (BRG. 20.089) sei zwar die Eintrittsschwelle für die zweite Säule gesenkt worden, jedoch sei das Anliegen nach einer Versicherungspflicht für Mehrfachbeschäftigte ungehört geblieben, so Rechsteiner. In Anbetracht der zunehmenden Relevanz von Teilzeitbeschäftigung und ähnlichen Modellen im Schweizer Arbeitsmarkt gelte es, die berufliche Vorsorge in solchen Fällen sicherzustellen. Der Bundesrat beantragte, das Postulat anzunehmen, woraufhin es vom Nationalrat in der Wintersession 2023 stillschweigend und diskussionslos überwiesen wurde.

Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern (Po. 23.4168)

In der Herbstsession 2023 entschied sich der Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Dandrès (sp, GE) zur Bildung einer Risikogemeinschaft aller Versicherten einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der beruflichen Vorsorge mit 118 zu 67 Stimmen keine Folge zu geben. Zuvor hatte der Initiant noch einmal erfolglos darauf hingewiesen, dass die Praxis von Sammelstiftungen, die Risikoprämien für jedes Versichertenkollektiv separat zu berechnen, den Druck, ältere Arbeitnehmende zu entlassen, verstärke – was durch die Schaffung einer Risikogemeinschaft verhindert werden könne. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen sprachen sich für Folgegeben aus.

Risikogemeinschaft in den Sammelstiftungen der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 22.444)

In der Herbstsession 2023 sprach sich auch die grosse Kammer mit 100 zu 82 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) für Annahme des Vorstosses zur Schaffung einer Möglichkeit einer zweijährigen Lagerung von Freizügigkeitsleistungen in einer Freizügigkeitseinrichtung aus. Die Mitglieder der SP-, Grünen- und GLP-Fraktionen sowie der EVP hatten sich erfolglos für einen Minderheitsantrag Prelicz-Huber (gp, ZH) auf Ablehnung ausgesprochen. Die Minderheitensprecherin erachtete die 1e-Pläne als «Überbevorteilung der Gutverdienenden», die nicht zusätzlich begünstigt werden sollten.

Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan (Mo. 21.4142)

Peter Hegglin (mitte, ZG) erläuterte in seiner im Juni 2023 eingereichten Motion die aktuelle Situation der Schweizer Vorsorgeguthaben bei einem allfälligen Konkurs einer Bank. Demnach legten Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen Gelder in der Höhe von CHF 35 Mrd. respektive CHF 91 Mrd. bei Banken an. Gehe eine Bank Konkurs, kämen die Gelder in die Konkursmasse, CHF 100'000 pro vorsorgenehmender Person würden jedoch konkursrechtlich privilegiert in der 2. Konkursklasse behandelt. Diese Gelder seien zwar gut abgesichert, es dauere aber lange Zeit, bis die Gelder an die Stiftungen zurückbezahlt würden, was diese in Liquiditätsschwierigkeiten bringen könne. Bei einem Konkurs der Stiftungen wären diese Gelder verloren. Daher verlangte der Motionär, dass die «Begrenzung des Konkursprivilegs von CHF 100'000 aufgehoben» wird, wie es im Rahmen eines Postulats der SGK-NR (Po. 17.3634) bereits diskutiert, aber nicht umgesetzt worden sei, und dass die gesamten Gelder vor dem eigentlichen Kollokationsverfahren – bei dem die Forderungen aller Gläubiger gesammelt werden – an die Stiftungen ausbezahlt werden.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er ohnehin eine erneute Revision der «Massnahmen im Bereich der Einlagensicherung und der Privilegierung von Einlagen» plane.
In der Herbstsession 2023 lehnte der Ständerat erst einen Ordnungsantrag Gmür-Schönenberger (mitte, LU), die Motion der zuständigen Kommission zuzuweisen, ab und nahm die Motion anschliessend mit 37 zu 0 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) ohne Gegenstimme an.

Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben (Mo. 23.3604)

Im August 2023 präsentierte die SGK-NR ihren Entwurf zur Aufnahme von Präventionsleistungen als Zweck von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Schneeberger (fdp, BL). Dazu sollten in einer neuen Ziffer im ZGB ausdrücklich «Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention» aufgeführt werden. Des Weiteren soll auch die Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen durch die Wohlfahrtsfonds ausdrücklich genannt werden. Hingegen habe man zugunsten der Flexibilität der Regelung absichtlich auf die Nennung genauer Massnahmen verzichtet.

Zuvor hatte die Kommission zwischen Februar und Mai 2023 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung gegeben, bei welcher 55 Stellungnahmen eingegangen waren. Grundsätzlich würden die Änderungen befürwortet, erklärte die Kommission in ihrem Bericht, unter anderen habe aber auch die Hälfte der stellungnehmenden Kantone «grosse Vorbehalte» geäussert. Einerseits hätten die kritischen Stimmen die Notwendigkeit einer Ausdehnung der Möglichkeiten der Wohlfahrtsfonds verneint, anderseits seien sie die vorgeschlagenen Lösungen teilweise als kontraproduktiv erachtet worden. Es sei zudem betont worden, dass der Entwurf eigentlich keine «geringfügige Erweiterung der Nebenzwecke, sondern [...] eine grundlegende Neudefinition der zulässigen Zwecke» beinhalte. Die SGK-NR ergänzte daraufhin den Entwurf um eine Übergangsbestimmung zur Aufnahme der neuen Leistungen in die Stiftungsurkunden.

Im November 2023 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zum Entwurf. Darin zeigte er sich ebenfalls kritisch gegenüber der Ausweitung des Zwecks der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen. Er zeigte sich zwar damit einverstanden, die bestehende Praxis bezüglich der Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen, der Leistungen der beruflichen Vorsorge im engen Sinne (Alter, Tod und Invalidität) sowie der Leistungen in Notlagen zu kodifizieren. Hingegen lehnte er die Ermöglichung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildungen sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention ab, da diese von den Arbeitgebenden erbracht werden müssten. Er befürchtete, dass damit ein «unzulässiger Rückfluss von Mitteln an den Arbeitgeber entstehen würde». Allgemein stellte er überdies fest, dass Wohlfahrtsfonds nicht nur Präventionsleistungen, sondern unbedingt auch weiterhin Leistungen gemäss BVG (Alter, Tod und Invalidität) erbringen müssten.

Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pa.Iv. 19.456)

Rückblick über die 51. Legislatur: Sozialversicherungen

Autorin: Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Der Themenbereich «Sozialversicherungen» war in der 51. Legislatur insbesondere von der Revision der Altersvorsorge geprägt. Am präsentesten war in den parlamentarischen Debatten zu den Sozialversicherungen die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) – sie war gemessen an der Anzahl Wörter das am viertlängsten diskutierte Geschäft der Legislatur überhaupt. Dabei diskutierte das Parlament hauptsächlich über die Kompensationsmodelle für die Übergangsgeneration, welche von der Senkung des Umwandlungssatzes am stärksten betroffen wäre. Zwar konnte die Vorlage in der Frühjahrssession 2023 bereinigt werden, 2024 wird aufgrund des ergriffenen Referendums jedoch noch die Stimmbevölkerung abschliessend über die Reform entscheiden.
Doch nicht nur in der beruflichen Vorsorge, auch bei der AHV stand in der 51. Legislatur eine Reform zur Debatte: Die AHV-Reform (AHV 21) wurde mitsamt der darin enthaltenen Erhöhung des Frauenrentenalters und der Mehrwertsteuer im September 2022 von Stimmbevölkerung und Ständen gutgeheissen (siehe auch Legislaturrückblick zu den sozialen Gruppen). Dafür, dass die Altersvorsorge auch nach Ende der 51. Legislatur ein zentrales Thema bleiben wird, sorgen auch die Renteninitiative und die Initiative für eine 13. AHV-Rente, die vom Parlament beraten wurden und nun abstimmungsreif sind.

Viel Aufmerksamkeit im Parlament erhielt auch die Krankenkassenreform in Form der Pakete 1a und 1b der Kostendämpfungsmassnahmen, mit denen unterschiedliche Sparmöglichkeiten im Gesundheitswesen getestet werden sollen. Etwa gleichzeitig mit der Bereinigung des Pakets 1b im Herbst 2022 – das Paket 1a hatte das Parlament bereits im Jahr 2021 fertig beraten – legte der Bundesrat den Räten schon das zweite Paket der Kostendämpfungsmassnahmen zur Beratung vor. Darauf, den laufenden Prämienanstieg zu stoppen, zielte auch die Kostenbremse-Initiative ab, während die Prämien-Entlastungs-Initiative die Auswirkungen des Prämienanstiegs auf die Bevölkerung verringern soll. Zu beiden Initiativen schuf der Bundesrat je einen indirekten Gegenvorschlag, welche das Parlament noch fertig beraten muss.

Änderungen gab es auch in den übrigen Sozialversicherungszweigen, auch wenn diese weniger im Mittelpunkt des Interesses standen: So schloss das Parlament etwa die Beratung der Weiterentwicklung der IV sowie die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zur Vereinfachung der Bestimmungen der Kurzarbeit ab und schuf mit den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose gar eine neue Sozialversicherung. Eine zentrale Rolle spielten zudem Kurzarbeitsentschädigungen und Erwerbsersatz bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie, was jedoch bei der ALV zwei Zusatzfinanzierungen nötig machte, um ein Durchbrechen der Schuldenobergrenze des ALV-Fonds zu verhindern.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Sozialversicherungen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Am 21. Juli 2023 bestätigte die Bundeskanzlei das Zustandekommen des fakultativen Referendums gegen die Pensionskassenreform BVG 21. Das Komitee «BVG-Referendum» hatte Ende Juni gemäss eigenen Aussagen und medial viel beachtet über 141'000 Unterschriften eingereicht, von denen aber wohl ein Teil nicht beglaubigt war. So gab die Bundeskanzlei bekannt, dass 77'932 (beglaubigte) Unterschriften gegen die Reform eingereicht worden seien, von denen 77'732 gültig waren. Somit werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Jahr 2024 abschliessend über die Reform entscheiden.

Reform der Beruflichen Vorsorge (BVG 21; BRG 20.089)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Im Juni 2022 verlangte Christian Dandrès (sp, GE) in einer parlamentarischen Initiative, dass zukünftig alle Versicherten einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der beruflichen Vorsorge eine Risikogemeinschaft bilden. Entsprechend müssten alle Arbeitgebenden in einer Sammelstiftung dieselben Risikoprämien bezahlen. Um Umgehungsmassnahmen zu verhindern, sollen zudem alle Rabatte gleichermassen allen Versichertenkollektiven zugutekommen müssen und Überschussanteile ausschliesslich in Anbetracht des Deckungskapitals verteilt werden dürfen. Damit sollen die Auswirkungen der unterschiedlichen Altersstrukturen der einzelnen in den entsprechenden Stiftungen versicherten Unternehmen gemildert und konkret die Problematik der höheren Pensionskassenkosten durch ältere Arbeitnehmende verringert werden. Mit 17 zu 8 Stimmen empfahl die SGK-NR im Mai 2023, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, da die Risikoprämie die Kosten der Arbeitgebenden und damit die Arbeitsmarktattraktivität der älteren Arbeitnehmenden kaum beeinflusse. Hingegen bestünde die Gefahr, dass Sammelstiftungen Unternehmen mit überdurchschnittlichen Risiken ausschliessen würden.

Risikogemeinschaft in den Sammelstiftungen der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 22.444)

Im Parlament war die Verlängerung der zinslosen und unentgeltlichen Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung gänzlich unbestritten. In der Sommersession 2023 setzte sich zuerst der Ständerat mit der Vorlage auseinander. Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) erläuterte, dass die Auffangeinrichtung aktuell aufgrund der gestiegenen Zinsen wohl nicht auf diese zinslose Anlage angewiesen sei, sich dies in den vier Jahren, in denen die Verlängerung gelte, aber wieder ändern könne. Da im regulären Gesetzgebungsprozess keine nahtlose Verlängerung der Regelung möglich sei, beantragte die Kommission einstimmig, die Verlängerung dringlich zu erklären. Einstimmig (mit 40 zu 0 Stimmen) hiess der Ständerat die Verlängerung gut, einige Tage später folgte ihm der Nationalrat ebenfalls stillschweigend und einstimmig (mit 170 zu 0 Stimmen). Genauso einstimmig erfolgte gegen Ende der Session auch die Dringlichkeitserklärung sowie die Annahme in den Schlussabstimmungen in beiden Räten, womit die Verlängerung per 26. September 2023 in Kraft trat.

Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (BRG 23.027)